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Der Jude · 1832-05-25 · Heft 5 (25.5.1832) · p. Seite 38

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 5 (25.5.1832)
Date
1832-05-25
Page
Seite 38 (sequence 6)
Language
German
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38 zum Vorschein gekommenen Meinungen an ihrer Stelle einer besonderen Berücksichtigung zu unterwerfen haben. Wir werden uns bei jedem Punkte der Erörterung zunächst an die Stelle der Badischen Juden zu setzen suchen und uns fragen, was wir auf die verschiedenen möglicher Weise an sie zu richtenden Fragen und Vorschläge erwiedern würden; demnächst werden wir aber dieselben Gegenstände aus einem freieren allgemeineren Standpunkte zu behandeln bemüht sein. Um eine leichtere Uebersicht zu gewinnen, wollen wir jene Einwendungen nach ihren verschiedenen Gesichtspunkten sondern, und zuerst diejenigen behandeln, welche die moralischen Lehren der Juden, dann die, welche ihre Ceremonial-Gesetze und die Ansichten, worauf sich ihre Beobachtung gründet, zuletzt diejenigen, welche ihren bürgerlichen Erwerb betreffen. I. Was den ersten Punkt, die moralischen Lehren, betrifft, so hoffe ich, daß keine schwache Rücksicht die Repräsentanten der Badischen Juden abhalten wird, hier das Verfahren unserer Gegner mit dem strafenden Ernste zu bezeichnen, den es verdient, und der der einzig angemessene Ton der Erwiederung gegen elende Verläumdungen ist, die Tausend und abermal Tausend Mal mit der größten Gründlichkeit und Besonnenheit zurückgewiesen sind, an deren Wahrheit selbst Diejenigen nicht glauben, die sich ihrer bedienen, und die sie doch in der Reihe ihrer Argumente regelmäßig auftreten lassen,' als wäre es ihnen um den Beweis zu thun, daß es nicht die Wahrheit ist, für die sie streiten, und daß es ihnen gleichgültig, mit welchen Waffen sie verwunden. Es ist eine freche Lüge, daß irgendwo unter uns im Namen der Religion eine Moral gelehrt wird, die zwischen Pflichten der Redlichkeit gegen Glaubensgenossen und Andersglaubende unterscheide, die den Wucher und die Uebervortheilung der Christen erlaube, die den Ackerbau und die Viehzucht .mit Verachtung belegte * *) und was des Unsinns mehr ist. Wenn Ihr *) Wie oft, wie unendlich oft ist es gesagt worden, daß der Talmud gerade in diesem Punkte völlig entgegensetzte Grundsätze enthält; daß sich in ihm folgende Vorschriften befinden: „Jeder Israelit ist verbunden, irgend ein Handwerk oder Kunst zu erlernen." „Wer feinen Sohn kein Handwerk lernen läßt, erzieht ihn gleichsam zum Räuber." „Lobenswerrh ist ein Handwerk; es chrt den Meister." „Man verkaufe den Acker nicht, um sich ein Haust, das Haus nicht, um Schulen oder gottesdienstliche Häuser kennt, in denen solche Schändlichkeiten gelehrt, wenn Ihr Lehrer kennt, durch welche solche frevelnde Tollheiten im Namen der Religion verbreitet werden, so bezeichnet uns jene Schulen, nennt uns jene Lehrer, damit die Schulen geschlossen, die Lehrer als Gotteslästerer dem Abscheu der Menschheit und ihrer Glaubensgenossen, und als Verderber der Jugend der strengen Strafe der Gesetze überliefert werden! Seid Ihr aber dazu nicht im Stande, wie Ihr es nie wäret und nie sein werdet, so bedenkt, daß unerwiesene Verläumdungen auf das Haupt Derer zurückfallen, von denen sie ausgegangen! Diese Aufforderung sollte billig das letzte Wort sein, das irgend einer unserer Glaubensgenossen an eine Erwiederung aus Behauptungen verschwendete, die von jedem Ehrenmanne mehr wie tückische Beleidigungen gerächt, als wie anklagende Behauptungen widerlegt werden sollten. Aus diesen Gründen wird es keiner meiner Leser mißbilligen, wenn ich nicht von Neuem in das vollkommen erschöpfte Gebiet der genügendsten und überzeugendsten hieher gehörigen Rechtfertigungen eingehe. Wenn die Badischen Juden Materialien ähnlicher Art bedürfen, so werden sie sie in einer reichhaltigen Literatur zur Genüge finden, in welcher höchstens die Auswahl schwer werden möchte*) Aber eine bedeusich dafür bewegliche Güter und Waaren zum Handeltreiben anzuschaffen; wohl aber verkaufe man die beweglichen Güter und schaffe sich Aecker an." „Ziehe dein Getreide selbst und kaufe es nicht, wenn es dir auch eben so theuer zu stehen kommt; denn in selbstgezogener Frucht steckt mehr Segen." Demungeachtet findesich unter den betreffenden Einwendungen auch die, „daß der Talmud den Ackerbau und die Viehzucht mit Verachtung belege." Wie verächtlich erscheint eine Gesetzgebung, die erwiesene Jrrthümer zu ihren Entscheidungs - Gründen zählt! •) Außer den wichtigen Verhandlungen des Pariser Sanchadrin vergleiche man u. a. folgende Schriften: Jeschurim, oder unparteiische Beleuchtung der dem Judenthum neuerdings gemachten Borwürfe in Briefen von A. Wolfssohn. Breslau, 1804. Charakter des Judenthums von I. Wolf und G. Salomon. Leipzig, 1817. Fragmente aus dem Talmud und den Rabbinen, von Jacob Weil. 2 Thle. Frankfurt am Main, 1809 und 1811. Die neuesten paffenden kürzeren Zusammenstellungen findet man in den Anmerkungen zu dem Gesuch der Bekenner des jüdischen Glaubens im Herzogthum Braunschweig, S. 53—62; so wie in der so eben erschienenen Schrift: Ueber die Lage der Juden nach gemeinem deutschen Rechte, mit besonderer Berücksichtigung des Königreichs Hannover, von Moritz Cohen, Doctor der Rechte und Advokaten. Hannover, 1832. S. 69—79.

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