Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 5 (25.5.1832)
- Date
- 1832-05-25
- Page
- Seite 33 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Ser Jude. Periodische Blatter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von Dr. G. Rieffer. Freit ag, - JL ten 25. «ai 1832. Eigenthum des Herausgebers. In Commission Lei I. F. Hammerich in Mona. Kurhesfen. Ä)tan schreibt aus Kassel vom 15ten Mai: „Zum Berichterstatter über den von der Negierung der Ständeversammlung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur gleichförmigen Ordnung der besonderen Verhältnisse der Israeliten ist vom Ausschüsse der Bürgermeister Eberhard aus Hanau, eines der einsichtvollsten und wackersten Mitglieder der Standeversammlung, ernannt worden. Der Bericht wird wahrscheinlich Ende dieser Woche abgestattet werden; es ist zu erwarten, daß derselbe noch manche Verbesserungen in dem Regierungs-Entwurf in Vorschlag bringen wird." Der allgemeine Inhalt des Entwurfs ist unseren Lesern aus den Zeitungen bekannt, und hat durch seine Grundbestimmungen eine allseitige freudige Theilnahme bei Allen erregt, denen die Sache der Gewissensfreiheit am Herzen liegt. Auch wenn ec ganz so, wie er ist, ohne weitere Verbesserungen Gesetzeskraft erhielte, würde er als ein höchst erfreulicher Sieg der guten Sache, als das erste zu praktischer Vollendung gediehene Resultat zu betrachten sein, das der Aufschwung, welchen die Gesetzgebung der Deutschen Staaten in den letzten anderthalb Jahren genommen, in dieser Beziehung hervorgebracht. Er gewahrt als Grundsatz die volle Gleichheit der Rechte, und erkennet keinerlei Unterschied zwischen politischen und anderen bürgerlichen Rechten an. Zulässigkeit zu Staatsdiensten, Theilnahme an der Volksvertretung als Wähler und Wählbare, die auch nach der bisherigen Praxis den Juden nicht bestritten worden, sichert er ihnen gesetzlich zu; die Religion allein kann keinen rechtlichen Unterschied mehr begründen. Handelte es sich hier um eine Sache des Vortheils, wo es auf ein relativ Besseres mehr als auf ein absolut Gutes ankommt, so würden wir einen solchen Entwurf wie eine Wohlthat, die sehr viel mehr gewährt, als sie zu wünschen übrig läßt, mit dem reinsten Danke aufnehmen. Aber es gilt hier Grundsätze, die wir ohne Rücksicht auf das Nützliche, auch da vertreten, gegen deren Verletzung wir auch da protestiren müssen, wo sie nur in unwesentlichen, ihrem materiellen Inhalte nach vielleicht unschädlichen Nebenbestimmungen verletzt werden. In dirsem Sinne fügen wir dem wörtlichen Inhalte der Haupt-Paragraphen des Entwurfs einige Bemerkungen bei, die uns ein mit dem Sachverhältniß aufs genaueste be-. kannter Kurhessischer Gelehrter darüber mitgetheilt, nebst wenigen Worten, die wir etwa selbst hinzuzusetzen hätten. Erster Abschnitt. Von den Verhältnissen der Israeliten in Bezug auf bürgerliche und staatsbürgerliche Rechte und Pflichten. §. 1. Die, im §. 1 der Verordnung vom 14ten Mai 1816 ausgesprochene Gleichstellung der in den Unterthanen- 6