Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 4 (22.5.1832)
- Date
- 1832-05-22
- Page
- Seite 32 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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32 höchsten Grade beklagenswerthes Schauspiel, wie Befangenheit und Uebeceilung, verbunden mit einem blinden Nachsprechen fremder Ansichten, Gesetzgeber zu einer so verderblichen Verwirrung der Begriffe, die das Grundverhaltniß einer Anzahl von 18000 Bürgern zum Staate zu erschüttern drohte, verleiten konnten. Ich habe die Theorie von der Fremdheit der Juden an anderen Orten von der Seite der Geschichte und des Begriffs zu prüfen versucht, und werde wohl noch öfter darauf zurückzukommen genöthigt sein; hier habe ich es, Gesetzgebern gegenüber, mit der praktischen Seite der Sache zu thun. Ist jenen großen Patrioten der gewaltige Unterschied zwischen dem Bürger und dem Fremden etwas so Geringfügiges, daß sie so tändelnd darüber hinweg Hüpfen, um die neueste Spitzfindigkeit" eines Schriftstellers mit den bestehenden Gesetzen in Einklang zu bringen? Kann der Gesetzgeber Den als Fremdling betrachten, dem er alle Pflichten des Bürgers ohne Ausnahme, auch die gewichtigste, die der Vertheidigung des Vaterlandes, aufbürdet? den, welchen kein anderer Staat aufnimmt, ohne daß der eigene ihn aus dem heimathlichen Verbände entlaßt, und dem dieser die Entlassung versagen darf und wird, ehe er allen Pflichten des Bürgers Genüge geleistet? Kann der Gesetzgeber allen diesen bedeutsamen realen Momenten des Bürgerthums im Ernste - den religiösen Glauben der Juden „ an die Gottheit als ideales politisches Oberhaupt des idealen Staates" entgegenstellen wollen, um ihre Fremdheit daraus zu demonstriren? Wenn meine Stimme zu schwach ist, um die angesehenen Verfasser jenes Berichts — Herr v. Rotteck war unter ihnen — vor das Strafgericht der öffentlichen Meinung zu ziehen, so mögen sie sich jene Fragen vor Gott und vor ihrem Gewissen beantworten! — Da die bekannte Schrift des Herrn Dr. Paulus auf diesen Theil der Verhandlungen einen so bedeutenden Einfluß geübt, so kann ich nicht umhin, über den Fortgang oder besser über den Stillstand der durch ihn angeregten Kontroverse, hier einige Worte zu sagen. Sobald jene Schrift erschien, haben zuerst die allgemein geachteten Herren Doktoren Heß und Creitzenach in Frankfurt a. M., etwas spater hat der Verfasser dieses Aufsatzes in einer eigenen Flugschrift die in derselben enthaltenen irrigen Argumente nicht nur, sondern ganz besonders die unzähligen falschen Angaben, deren sie sich als Baumaterialien zur Aufführung ihres Gebäudes bedient, nachzuweisen gesucht. Herr Dr. Paulus hat es aber nicht, der Mühe werth gehalten, auf diese Vertheidigungsschriften irgend etwas zu erwiedern; er hat weder irgend eine der angefochtenen Behauptungen widerrufen, noch die verlangten Beweise dafür geliefert. Anstatt dessen hat er lediglich, gleichsam um doch das letzte Wort zu behalten, auf ein Paar Seiten des Sophronizon die Grund-Behauptungen seiner früheren Schrift in der Form von Axiomen wiederholt. Es möchte schwer fallen, dieses Verfahren mit der nöthigen Gewissenhaftigkeit des Menschen und des Gelehrten vereinbar zu finden. Daß Herr Dr. Paulus mich keiner Antwort gewürdigt, ließe sich allenfalls noch erklären. Vielleicht war ihm meine Persönlichkeit zu unbedeutend, um einen Streit mit mir fortzusetzen, den er freilich durch einen weitläufigen, höchst bitteren Angriff auf eine früher von mir verfaßte Schrift begonnen. Vielleicht fand er den Ton meiner Schrift zu heftig, zu wenig gemäßigt, ein Vorwurf, der mir schon bei verschiedenen Gelegenheiten von verschiedenen Recensenten gemacht worden, durch den ich mich bis jetzt aber noch wenig habe irre machen lassen. Das ist genau das alte Lied, das von jeher Alle, die sich der Unterdrückten angenommen, unter diesen auch alle jüdische Schriftsteller, die ihre Glaubensgenossen gegen mannichfache Kränkungen vertreten haben, haben anhören müssen. (Die Fortsetzung folgt.) Von dieser Zeitschrift erscheinen bis Ende dieses Jahres in kurzen Zwischenräumen von 8—14 Tagen 26 Nummern, jede einen Bogen in gr. 4. stark, welche zusammen einen Band bilden. Der Abonnementspreis, welcher erst bei Ablieferung der letzten Nummer bezahlt wird, für den Band ist 2 Rthlr. 12 gr. (in Hamburg 5 #), zu welchem Preise diese Zeitschrift durch alle löbl. Postämter und sämmtliche Buchhandlungen Deutschlands und der Schweiz bezogen werden kann. Buchhandlungen, bei denen Subscriptionen eingehen, werden ersucht, sich an den Unterzeichneten zu wenden; Andere, die sich für die Verbreitung des Unternehmens interessiren, können sich auch an den Herausgeber wenden. '_____^ ). S. Hammeri ch. Gedruckt bei Hamm er ich und Lesse r in Altona.