Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 3 (11.5.1832)
- Date
- 1832-05-11
- Page
- Seite 17 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Ser Jude. Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von Dr. G. Riesser. Freitag, den 11. Mai 1832. Eigenthum des Herausgebers. In Commission bei I. F. Hammerich in Altona. Verhandlungen der bayerischen Kammer der Abgeordneten im Jahre 1831 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen. (Beschluß.) Ein einziger flüchtiger Schatten wird auf die Verhandlungen durch das folgende Protokoll der 32sten Sitzung des dritten Ausschusses geworfen: „Dr. Lang erstattete Bericht über verschiedene Anträge, die bürgerliche Verbesserung der Juden im Königreiche Baiern betreffend. Ohne in die Gründe und Gegengründe des Referats naher einzugehen, sind alle Mitglieder mit dem Anträge des Referenten im Wesentlichen einverstanden." „ Ein Mitglied schlug jedoch folgende Redaction des Antrages vor: Es möge Seine Majestät der König im verfassungsmäßigen Wege gebeten werden, vor allem eine genaue Revision der über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen bestehenden Verordnungen vornehmen, und den Entwurf eines auf Beseitigung der gegründeten Beschwerden der Zudenschast, und die Erleichterung ihrer bisherigen bürgerlichen Verhältnisse zielenden Gesetzes den Ständen des Reiches vorlegen zu lassen, jedoch nur unter der Vorbedingung, daß die Bekenner der mosaischen Religion dem Talmud entsagen und die Sabbathsfeier auf den Sonntag verlegen. Welcher Fassung des Antrages, mit Ausnahme des Referenten, die übrigen Mitglieder beitreten." Jeder, der die Sache der religiösen Freiheit aus dem rechten Gesichtspunkte auffaßt, wird sich überzeugt halten, daß dieser letzte Zusatz den Antrag vernichtet, und wird mit dem Abg. v. El ose n übereinstimmen, wenn er (S. 69) sagt: „Ich war verwundert, zur Rechtfertigung des Ausschuß - Gutachtens die Worte zu finden: Alle Mitglieder sind mit dem Anträge des Referenten im Wesentlichen einverstanden. Ich glaube, es sollte heißen: Im Wesentlichen nicht einverstanden." Diese Unverträglichkeit ist aber von der ganzen Kammer anerkannt worden; alle Redner, bis auf ein Mitglied des Ausschusses, das sie auf eine harmlose, leicht zu widerlegende Weise vertheidigt hat , haben gegen jene Vorbedingungen gesprochen, und sie sind bei der Abstimmung verworfen worden. Es ist mithin unnöthrg, hier in Erörterungen über diesen wichtigen Punkt einzugehen, zu welchen wir bei der uns demnächst obliegenden kritischen Darstellung der Verhand- * 2