Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 1 (10.4.1832)
- Date
- 1832-04-10
- Page
- Seite 1 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2542348-2542377-2542379--005-3526481- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der In-e. Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von Dr. G. Riesser. ienstag, \ .M den 10. April 1832. Eigenthum des Herausgebers. Zn Commission bei Z. F. Hammerich in Altona. Ankündigung. Ältit dem Wiedererwachen eines regsameren öffentlichen Lebens in Deutschland hat die periodische Literatur einen neuen Aufschwung genommen: edlere Kräfte und eine edlere Aufmerksamkeit haben sich ihr wieder zugewandt. Eine Zeit, die reich an Ereignissen, reicher an Hoffnungen, bedarf rascher Organe für ihren rasch wechselnden Inhalt, und diese Organe giebt die periodische Presse. Der Herausgeber will in den Blättern, die er durch diese Ankündigung einleitet, den Versuch machen, ein fortgehendes Organ für ein Bestreben zu bilden, das seit einem Jahre mehr als früher zur Sprache gekommen und sich seinem Ziele genähert, für das Bestreben nach der bürgerlichen Gleichstellung der Bekenner der mosaischen Lehre in Deutschland. Ueber die Zweckmäßigkeit des Unternehmens kann nur die Ausführung entscheiden; das Folgende soll zur Bezeichnung des Geistes dienen, in welchem der Herausgeber dasselbe zu leiten gedenkt. Wenn es das äußere, -dem Gebiete des Rechts zugervandte Streben ist, das ihn veranlaßt hat, die periodische Form zu wählen, so wird doch das innere religiöse Element, das jenem Streben zum Grunde liegt, das ihm Leben und Bedeutung giebt, einen nicht minder gewichtigen Platz in diesen Blättern einnehmen. Wollte Gott, es wäre bald dcrs einzige, das eines Ausdrucks bedürfte! Wollte Gott, der Glaube wäre bald aller Beziehung auf bürgerliche Verhältnisse überhoben, und könnte still und friedlich, erhaben über den Kampfplatz irdischen Vortheils und irdischer Leidenschaften, das fromme Auge unverwandt zum Himmel richten! Schwerlich würde dann die jetzt gewählte Form einem Inhalte anpassen, der nichts mehr gemein hätte mit der Bewegung der Tage. So lange aber der Glaube noch um Freiheit zu kämpfen genöthigt ist, so lange muß das zwiefache Moment, das religiöse und das rechtliche, sich einer gemeinsamen Behandlung unterwerfen. Beide haben sich Gottlob! der Gemeinschaft nicht zu schämen: denn Recht und Freiheit sind auch Himmelstöchter, und der Glaube hat oft genug in heißem Kampfe an ihrer Seite gestritten und gesiegt. Nur durch den heillosesten Mißbrauch, durch den schmählichsten Pfaffentrug ist es dahin gekommen, daß in unseren Tagen göttliches Recht und Despotismus gleichbedeutend worden. Fern sei von uns solche Lästerung! Die Freiheit ist das göttliche Recht, das die Höllenpforten der Gewalt zu brechen bestimmt ist; sie ist das ewige, das unvergängliche Recht, das sich nicht forterbt, wie eine ewige Krankheit, das nie zum Unsinn, nie zur Plage wird, das hoch über der geschriebenen Satzung steht, wie das Wort Gottes über dem Werk der Menschen. Daß der Mensch nach dem 1