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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1915-01-01 · 1915 · page 12

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1915
Date
1915-01-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580864--2540-3526332
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— 12 - IL Verfügungen der vorgesetzten Behörden. 3.* August 1914. Königl. Prov. - Schulkollegium übersendet Verfügung des Herrn Ministers betreffend die Durchführung des Lehrbetriebs während der Kriegszeit. 6. August 1914. Verfügung des Herrn Ministers, betreffend die Erntehilfe der Schüler. 9. August 1914. Königl. Prov. - Schulkollegium übersendet Verfügung, laut deren Schüler von Braunschweigischen Schulen auf preussische und umgekehrt ohne Prüfung in die entsprechende Klasse übergehen können. 15. August 1914. Verfügung des Herrn Ministers, die gestattet, in dem Handarbeitsunterricht Liebesgaben für unsere Krieger anzufertigen. 16. August 1914. Verfügung des Herrn Ministers, die bestimmt, dass Lehrer und Lehrerinnen sich für freiwillige Hilfe nicht zur Verfügung stellen dürfen, soweit dadurch der Unterrichtsbetrieb gestört werden könnte. 18. August 1914. Königl. Prov. - Schulkollegium übersendet Verfügung des Herrn Ministers, die den Schuldienern den Vertrieb von Büchern untersagt. 25. August 1914. Königl. Prov.-Schulkollegium überlässt es in einer Verfügung den einzelnen Schulen, ob sie zu Michaelis Zeugnis geben wollen oder nicht. 16. September 1914 Verfügung des Herrn Ministers betreffend Beteiligung der Schüler an den Uebungen der Jugendwehr. 30. September 1914. Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet Verfügung des Herrn Ministers, dass während der Kriegszeit keine feste Anstellung der anstellungsfähigen Kandidaten erfolgen soll. 5. Oktober 1914. Verfügung, betreffend die Ausweisung von Schülern, die Angehörige feindlicher Staaten sind. 8. Oktober 1914. Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet Ministerialerlass, dahin gehend, dass die Schutzvorschriften zur Verhütung ansteckender Krankheiten auch auf die Schuld] ener usw. auszudehnen sind. 27. November 1914. Ministerialerlass betreffend Ueberführung der vorhandenen Goldmünzen an die Reichsbank. 23. Dezember 1914. Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet Verfügung betreffend die Brotversorgung während der Kriegszeit. Die Schüler sind zum vorsichtigen Umgehen mit Brotvorräten und zum Genuss von Kriegsbrot anzuhalten. 5. Januar 1915. Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet Erlass des Herrn Ministers, betreffend Zeugnisse der Reife für Schüler, die in das Heer eintreten wollen. Solche Schüler, denen die Reife für eine höhere Klasse zugesprochen ist, und die krankheitshalber oder aus anderen Gründen aus dem Heer ausscheiden mussten, sind zu Ostern in die Klasse aufzunehmen, für die ihnen die Reife zugesprochen ist.

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