Der junge Jude
- Journal
- Der junge Jude
- Volume
- 2 (1929-1930)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1930)
- Date
- 1930-02-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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KINDERHAUS KOWNO. Bin Bericht über die Entwicklung der Anstalt von 1925—1929. Von Dr. Hans Lubinski-Wolzig. Das Kinderhaus in Kowmo, die zentrale jüdische Kinderschutzorganisation Litauens ist im Jahre 1921 im Auftrage des jüdischen Nationalrates für Litauen durch Dr. Siegfried Lehmann gegründet worden. Dr. Lehmann hat über die Gründerjahre mehrmals berichtet, so daß der Bericht, der hier gegeben werden soll, diese Gründungsperiode, die etwa bis 1924/25 reicht, nicht mehr beriüöksiehtigt. Die Berichte Dr. Lehmanns schildern den Aufbau der Jugendgemeinschaft, schildern den Weg junger vereinsamter, durch Not und Hunger völlig zerstörter Menschen zur Gemeinschaft. Sie schildern, wie diese jungen Menschen, die meist jahrelang den furchtbarsten Kampf um ihre Existenz geführt hatten, wieder das Bewußtsein vom Wert ihrer Persönlichkeit erhielten, wieder zu glauben begannen, daß es Menschen gibt, denen man Vertrauen und Liebe* schenken durfte, ohne enttäuscht zu werden. Dr. Lehmann hat dann gezeigt, wie aus 'dieser Jugend die verhaltenen Wünsche nach Gemeinschaft in dem Augenblick sich durchsetzten, in dem die Jugendlichen Vertrauen fanden. Und nachdem dieses Vertrauensverhältnis hergestellt war, wurde ganz von selbst eine der schönsten und lebendigsten Jugendgemeinschaften. Diese durch Dr. Lehmann berichtete Bildung und Entwicklung einer Jugendgemeinschaft ist von Bernfeld, Wilker, Pantelejew und vielen anderen immer wieder dargestellt worden, so daß sich wohl heute aus diesen Erfahrungen das Gesetz ableiten läßt, das wir möglichst vorsichtig so formulieren wollen: Gibt man durch Not verschiedener Art vereinsamten und verwahrlosten Jugendlichen die Möglichkeit, ohne wesentliche materielle Not miteinander zn leben und läßt man den Jugendlichen vollständig und ohne jede Einschränkung in vollstem Vertrauen auf die bei jedem Jugendlichen vorhandene gemeinsebaftsbildende Kraft ihr Leben so gestalten, wie sie es wünschen, so entsteht ohne jedes Zutun von außen eine Jugendgemeinschaft. Dieser Satz läßt sich wohl mit absoluter Sicherheit aus allen bisherigen Versuchen ableiten und hat auch in Kowno seine volle Bestätigung gefunden. Es ist darauf hinzuweisen, daß es sich beim Kownoer Versuche um geistig normale, erblich nicht belastete Jugendliche handelte, die durch den Krieg und seine Folgen verwahrlost waren. Ob das angeführte Gesetz auch gleichermaßen für die Verwahrlosten gilt, die etwa in Deutschland zu betreuen sind, läßt sich von vornherein nicht sagen. Es ist aber anzunehmen, daß in manchen Fällen wohl auch hier das Gesetz seine volle Auswirkung finden würde. Inwieweit die Bindung einer Jugendgemeinschaft die Voraussetzung für eine pädagogische Beeinflußung junger Menschen ist, soll in folgendem gezeigt werden. Ob die darzustellende Methode der Erziehung verwahrloster Jugendlichen die einzig wirksame Methode ist, bleibt dahingestellt. Daß sie die einfachste, sicherste und die dem jugendlichen Leben am stärksten angepaßte Methode ist, scheint ohne Zweifel. Vor die Aufgabe gestellt, verwahrloste Jugendliche wieder in das bürgerliche Leben einzustellen, würden wir also zunächst die Bildung einer Jugendgemeinschaft ermöglichen. Wie das in Kowno geschehen ist, hat Dr. 13