Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
- Issue
- 29. bis 31. August 1897
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 154)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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\ — 152 - V* Gulden — 40 Kopeken 1 Mark." — Diese Summe ist nur für die allerärmsten Brüder bestimmt, und ist jeder verpflichtet, mehr zu bezahlen, wenn seine Verhältnisse es ermöglichen. „AI. 2. Je 100 Contribuenten wählen einen Delegierten; jeder Delegierte kann für mehrere Gruppen die Vertretung annehmen, jedoch nicht mehr als zehn Stimmen abgeben.44 — Wir haben die Zahl 10 beim Stimmenmaximum angenommen, damit nicht Einzelne ganze Landestheile vertreten und sich eine grosse Stimmenzahl aneignen, um den Congress zu tyrannisieren. „3. Der Congress wählt durch Abgabe von Stimmzetteln ein zionistisches Actionscomite zur Ausführuung der Beschlüsse, Führung der Angelegenheiten und Bestimmung des nächsten Congressortes.44 „4. Das Actionscomite hat seinen Sitz in Wien und besteht aus 15 Mitgliedern, wovon 5 ihr ständiges Domicil in Wien haben müssen, während sich die übrigen auf die landsmannschaftlichen zionistischen Gruppen auf folgende Weise vertheilen : Oesterreich, Galizien und Bukowina 2, Deutschland 1, Eussland 2, Rumänien 1, England, Frankreich, Nordamerika je 1 Vertreter, Serbien und Bulgarien 1. Die ausserhalb Wiens befindlichen Mitglieder des Actionscomites werden vom Congress, aber nach Nomination der landsmannschaftlichen zionistischen Gruppen, gewählt. Die fünf ständigen Mitglieder in Wien werden vom Congress in seiner Gesammtheit nominiert und gewählt." „5. Jedes nicht in Wien domicilierende Mitglied des Comites hat das Recht, nach vorheriger Einvernahme mit dem Wiener Actionscomite einen zionistischen Vertrauensmann in das Actionscomite zu delegieren.44 — Dies, geehrte Versammlung, ist nothwendig, um in der Leitung der Geschäfte keine Störung eintreten zu lassen. Jedes einzelne Mitglied muss seinen Vertrauensmann in Wien haben, der ihn im Actionscomite vertritt, der den Berathungen beiwohnt und der auch das Votum seines Mandanten im Ausland einholt „6. Die Mitglieder des Actionscomifös repräsentieren ihrem Landeseomite gegenüber die Executive des Actionscomites.44 —Damit greifen wir in die Landesverwaltung nur insoferne ein, dass wir sagen, sie stellt die Verbindung mit der Landesorganisation her und das einzelne Mitglied ist d$,s Bindeglied zwischen Executivcomite und Landescomitö. „7. Das Actionscomite bestellt einen Generalsecretär, der seinen Wohnsitz in Wien hat.44 „8. Das Actionscomite setzt nach Bedarf Commissionen ein." „9. Die Organisation und Agitation der Zionisten in einzelnen Ländern richtet sich nach den Bedürfnissen und Gesetzen des betreffenden Landes und es ist deren Form dem Actionscomite anzuzeigen.44 Dies der Organisationsentwurf. Präsident: Herr Dr. Boden heim er hat das Wort. Dr. Bodenheimer: Heute Morgen ist Ihnen der Organisations- und Finanzplan, den ich gestern vorzutragen die Ehre, hatte, im Druck vorgelegt worden. Ich habe gestern schon die Meinung gehabt und habe derselben Ausdruck gegeben, dass diese Privatarbeit diesem Congress nicht zugrunde gelegt werden solle, sondern lediglich ein Material bilde, das die Kommission mitzubearbeiten hat. Ich bin aber auch der Meinung, dass auch diese Arbeit der Kommission nicht die endgiltige Organisation des Zionisten-Congresses sein kann, sondern es ist dasjenige, was nothwendig geschehen muss, damit wir nicht ohne Resultat auseinandergehen, damit ein Organ da ist, welches den nächsten Congress vorbereitet, eingegangene