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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 29. bis 31. August 1897 · p. Seite 136

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
Issue
29. bis 31. August 1897
Date
1898-01-01
Page
Seite 136 (sequence 138)
Language
German, English, Hebrew
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— 136 - v habe mich dieser grossen Aufgabe nicht unterziehen können; ich habe lediglich eine Anregung, ein Gerippe geben wollen und ich hoffe, dass die Commission einige von meinen Anregungen benützen kann. Desshalb hoffe und wünsche ich, dass wir nur über diese beiden Punkte zu einer Einigung gelangen! Der Congress ist das Hauptorgan der Zionisten der ganzen Welt und es soll ein Centralcomite gewählt werden, welchem die Organisationsfrage überlassen wird. Es soll ein Generalsecretär der zionistischen Partei ernannt werden; das wird das Centralcomite von selbst thun. Ich bin der Meinung, wenn darüber entschieden wird, so wird heute einfach im Princip beschlossen: Der Congress ist das Hauptorgan der zionistischen Partei oder Organisation. Ebenso ist ein Centralcomite zu wählen. Wenn diese Frage erledigt ist, handelt es sich morgen nur um die Bestimmung des nächsten Congresses und die Wahl des Centralcomites; Wir sind so über die Organisationsfrage weg und wir haben heute Zeit, zu den beiden anderen Capiteln des Punktes 3 zu sprechen. Präsident; Punkt 3 der Tagesordnung" besteht aus 3 Capiteln. Das wichtigste ist dasjenige über die Centralisation der zionistischen Thätigkeit. Dieser Punkt a) betrifft eine Frage von juristischer Delicatesse, während die beiden andern Dinge betreffen, die nicht von so complicierter Schwierigkeit sind. Es wird sich also vielleicht die Notwendigkeit ergeben, diesen Punkt vorläufig zurückzustellen bis morgen und ihn dann an die Spitze der Tagesordnung zu setzen. Die beiden Anträge wären aber jetzt schon zu discutieren. Dr. Neumark: Geehrte Versammlung! Wir tagen schon nahezu zwei Tage. Was wir bis jetzt geleistet haben, wai eine vorbereitende Thätigkeit; zur eigentlichen Thätigkeit sind wir nicht gelangt. Nun scheint es, dass wir vor einem unlösbaren Problem stehen. Man schlägt uns vor, wir möchten zur Berathung dieses wichtigen Punktes eine Commission w?hlen. Die Commission soll uns Vorschläge machen und wir sollen sie en bloc annehmen. Es ist wahr, dass wir vielleicht nicht mehr Zeit genug haben, um alle eingelaufenen Anträge behandeln zu können und es scheint, dass wir doch diese Anträge einer Commission übergeben müssen, damit sie dieselben auf Unterabtheilungen vertheilt und neue Gesichtspunkte hervorhebt. Ich möchte vorschlagen, dieser Commission eine Directive zu geben und möchte Sie bitten, auf diese Directive einzugehen. Wir sind hieher gekommen zu hören und zu berathen. Das Wichtigste, wras wir berathen, ist: was müssen wir thun, was ist unsere Aufgabe? Manche haben schon jahrelang gearbeitet, und jetzt kommen wir hieher und wissen noch nicht, was wir thun wollen. Was ist denn eigentlich der neue Gesichtspunkt, den dieser Congress gegeben hat? Bis hieher bewegten wir uns auf dem Gebiet der inneren Politik. Die Agitation ist eben eine innere und eine äussere; wir müssen uns deshalb auch mit der äussern Politik beschäftigen. Wollen wir die Agitation im Innern ins Auge fassen, so müssen wir bedenken, dass wir hier nur einen verschwindend kleinen Theil des Judenthums vertreten; wir müssen also dies berücksichtigen und dies ist das eine Gebiet unserer Thätigkeit. Das zwreite Gebiet wäre das nach aussen. Wenn wir nun der Commission eine Directive geben wollen, so müssen wir ihr diese zwei verschiedenen Richtungen angeben. Dr. Rösenbeck: Ich möchte nur an das Gesagte anknüpfen, mich aber aller weiteren Anregungen enthalten. Im Princip bin ich für den Antrag, nach welchem eine Commission gewählt werden soll. Was den

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