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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 29. bis 31. August 1897 · p. Seite 125

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
Issue
29. bis 31. August 1897
Date
1898-01-01
Page
Seite 125 (sequence 127)
Language
German, English, Hebrew
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— 125 — Von den Mitgliedern des Central-Comites müssen mindestens neun ihren Wohnsitz am Sitz desselben haben. In der gleichen Weise wie das Centrai-Comite werden die Landes-Comites von den Landes-Versammlungen der Zionisten gewählt, die sich im übrigen selbständig je nach den besonderen Verhältnissen organisieren. Auch die Landes-Comites errichten Bureaus, welche unter ihrer Leitung die regelmässige Correspondenz erledigen und die Agitation betreiben. Die Landes-Comites bestimmen aus ihrer Mitte die Vertauensmänner, welche mit dem Centrai-Comite correspondieren. Unter der diplomatisch-financiellen Actio» ist diejenige Thätigkeit zu verstehen, welche die Verhandlungen mit der türkischen Regierung zum Zwecke der Sicherung unserer Colonisation und die Erlangung Staats- oder völkerrechtlicher Garantien für dieselbe zum Gegenstände haben, ferner aber auch die Leitung der Verhandlungen mit den Mächten, mit der „haute finance" zum Zwecke der Erlangung der nöthigen Geldmittel für die colonisatorischpraktische Thätigkeit. Diese letztere ist zu ausgedehnt und hängt zu sehr von den gegebenen Verhältnissen des Augenblicks ab, um hier des weiteren erörtert zu werden. Angedeutet mag werden, dass hierunter nicht nur die Gründung von Ackerbaucolonien fällt, sondern auch die Schaffung und Unterstützung gewerblicher Etablissements, der Bau von Eisenbahnen und sonstigen Verkehrswegen, Anlage von Häfen und Einrichtungen einer colonialen Selbstverwaltung. Damit diese Organisation irgend etwas leisten kann, bedarf sie eines Fonds, braucht sie Geld, was man bekanntlich nicht nur zum Kriegführen nöthig hat, Die Frage, wie dieser nationale Fond zu beschaffen ist, hat die führenden Geister unserer Bewegung in hervorragendem Masse beschäftigt, was schon daraus hervorgehen dürfte, dass mir eine grosse Anzahl ins Einzelne gehender Vorschläge gerade zu diesem Punkt gesandt worden ist Ich will über dieselben nur ganz kurz berichten, da die betreffenden Herren voraussichtlich bestimmte Anträge stellen und dieselben begründen werden. Gemeinsam ist allen diesen Vorschlägen, dass sie gleich ins Grosse gehen und ungeheure Capitalien als nothwendig für den Fond voraussetzen. Herr Professor Dr. Schapira will einen Fond durch einmalige und periodische Sammlungen gründen, der jedoch nicht angetastet werden darf, bis er die Höhe von 10 Mill. Pfund Sterling erreicht hat. Zu zwei Dritteln darf dieser Fond nur zur Erwerbung von Territorien verwendet werden, die jedoch nicht weiter veräussert, sondern nur auf je 49 Jahre verpachtet werden sollen. Die Verausgabung einer grösseren Summe als die jährlichen Zinsen sollen nur auf Grund eines Plebiscites des jüdischen Volkes erfolgen können, w

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