Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
- Issue
- 29. bis 31. August 1897
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 32)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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/ - — 30 - ä) Es existiert ein Unterschied zwischen der Orthodoxie der Eingeborenen und der Ausländer. Theoretisch stehen sowohl alle jüdischen Gemeinden der „Vereinigten Königreiche" (b und c ausgenommen), als auch jene in jedem Theile des britischen Reiches unter der geistlichen Obhut des Oberrabbiners der vereinigten Gemeinden. Ein Consistorium oder Rabbinats-Comite existiert nicht, obzwar «ine Conferenz der Religionsbeamten vom Oberrabbiner einberufen werden kann,' um rituelle Fragen, deren Entscheidung jedoch nur wieder dem Oberrabbiner, welcher orthodox sein muss, vorbehalten ist, zu besprechen. Durch die Einrichtung der „Seelsorge-Städte" wird die Einigkeit innerhalb Grossbritanniens erhalten, dagegen muss hervorgehoben werden: 1. dass der Gehalt des Oberrabbiners beinahe gänzlich von der „vereinigten Synagoge" bestritten wird; 2. dass sowohl in London als auch in den Provinzen einzelne Gemeinden sich der Jurisdiction der Rabbiner fügen. Die religiöse Leitung wird grösstenteils durch finanzielle Oberaufsicht ersetzt. In London bilden die 13 grössten Synagogen aus finanziellen Gesichtspunkten die „Vereinigte Synagoge". Die kleineren Synagogen haben sich ebenfalls wegen gegenseitiger Vortheile zu einer „Verbindung der kleineren Synagogen" zusammengethan. In den Provinzen existiert keine solche Organisation und hat jede Gemeinde allein für sich zu sorgen. Die englischsprechenden Religionsbeamten der Gemeinden (nur wenige sind Rabbonim) wurden in jüdischen und arischen Collegien ausgebildet. Die Vorbeter und Schächter sind Ausländer. Nicht jede Gemeinde kann so viele Beamten anstellen, und daher werden nicht selten alle diese Aemter von ein und derselben Person versehen. Angelegenheiten, wie Schechita, werden von einem aus Laien bestehenden Finanzcomite verwaltet, während die religiöse Frage in den Händen der Herren Dr. Adler, Dajan Spiers und Dr. Gaster ruht. Die sephardische Gemeinde hat drei Synagogen in London und eine in Manchester und erhält ihre unabhängigen Gemeinde-Institutionen aus eigenen Mitteln. Es gibt drei Reform-Synagogen in England, und z,war in London, Manchester und ßradford, die nur durch die Gemeinsamkeit ihrer Ideen zusammenhängen. Die Regierung subventioniert wreder die Synagogen, noch die Beamten. Die religiöse Erziehung der Kinder wird anf sechs Arten besorgt: 1. durch freiwillige Schulen; 2. Religionsclassen in Verbindung mit Verpflegungsschulen; 3. Religionsclassen in Verbindung mit Synagogen; 4. Talmud-Thora-Schulen, gegründet und erhalten von ausländischen Juden; 5. Chedorim oder Privatschulen in den dichter bevölkerten Bezirken; 6. Privatunterricht. Erziehung: Einige Daten hierüber sind eben gegeben worden, aber zu diesen muss noch folgendes hinzugefügt werden: