Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1899
- Issue
- 2 (1899)
- Date
- 1899-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Mitteilungen der unter Mitwirkung hervorragender Gelehrter Gesellschaft für jüdische Volkskunde herausgegeben von M. Grunwald. Jalirg. 1899. Hamburg, 2. Heft. Inhalt: Anzeigen. — Ergänzungen des Literaturverzeichnisses. — Kaufmann, Urkunden zur jüdischen Cultur- und Sittengeschichte I. Fleischer, Kiniges über die künstlerische und technische Ausführung der Haggadah von Sera.j«*vo. — Aus unseren Sammlungen III: I. Kamen. IL Lieder. III. Schur־/, und Schwank. IV. Erzählungen. V. Sprichwörter (Beilm. Tarlau u. a.). \ I. Au> fremden Kreisen. — Fragekasten. — Eingänge. —■ Mitgliederverzeichnis. Anzeigen. § 1. Die Gesellschaft für jüdische Volkskunde verfolgt den Zweck, die Erkenntnis des inneren Lebens der .Juden zu fördern. Die Krört.enmg alle!־ Zeit- und Streitfragen nicht rein wissenschaftlicher Natur in den Versammlungen und Veröffentlichungen der Gesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. § 2. Ihren Zweck sucht die Gesellschaft zu erreichen: 1) durch eine möglichst vollständige Sammlung aller in Wort und Schrift lebender! jüdischen Sagen, Märchen, Volkslieder, Sitten. Gebräuche, mundartlichen Eigentümlichkeiten u. s. w., 2) durch eine Sammlung von in einer Bibliothek bezw. einem Museum zu vereinigenden Kunstorzeugnissen jede!־ Gattung, die auf das־ jüdische Volksleben bezug haben. 3) durch regelmässigen Bericht über die Zwecke, Ziele und Sammlungen der Gesellschaft in zwanglosen .Heften, welche jedem Mitgliede kostenfrei zugestellt■ werden. § 3. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. S 4. Zur Besichtigung des Museums ist Verständigung mit dem Museumswart erforderlich. Ueber die Benutzung der Bibliothek bestimmt der Vorsitzende von Ball zu Fall. § 5. Der Vorstand wird alljährlich im Monat Oktober durch einfach«* Stimmenmehrheit der sich an der Wahl beteiligenden Mitglieder auf ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist gestattet. § 6. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer, einen Bücher- und einen Museums wart, einen Schatzmeister und je einen Vertreter derselben. Er hat das Hecht, sich durch Cooptation zu ergänzen. § 7. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt die Gesellschaft nach aussen, verwaltet das Archiv und leitet die Versammlungen sowie die Herausgabe der Gesellschaftsberichte. Alle Urkunden, die Geldangelegenheiten betreffen, zeichnet ausser dem Vorsitzenden der Schatzmeister (oder sein Stellvertreter). § 8. Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt durch Anmeldung heim Vorstande. Personen, die das Ziel der Gesellschaft besonders gefördert haben,