Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1899
- Issue
- 1 (1899)
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 71)
- Language
- German
- Belongs to
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71 enthalten. [Auch solle er sein zukünftig erzeugende Kinclei* teutsoll lesen, schreiben, rechnen, sticken, nähen, w oll ensp i nnen, streichen und schlumpen erlernen hissen.] Sechzehendens: In Ansehung des Vi(d1esehäehte11s und Fleisch- Verkaufs hat sich der Schutz-Jud nach denen bereits vorliegend, oder noch ergehenden .Herrschaftlichen Verordnungen pünetlieh zu achten. Siebenzehendens: Solle derselbe was Ihre Hochfürstlich(‘ Durchiaucht zum Behuf Höchstdero Hoftstaats oder sonsten dann und wann in Dero Angelegenheiten von Ihme verlangen möchten, mit möglichster Treue und Fleiss verrichten, und sich dessen nicht weigern: Audi Aehtzehndons : Bey seinem Viehe-Handel bey Vermeidung grosser Strafe wohl in Acht nehmen, dass Er kein Viehe. welch erley Gattung es sevn möge, so unsauber oder an verdächtigen Orten gestanden, verkaufen, und in das Land l)ringen, oder nur durchführen, weniger auf gemeine Waid schlagen möge. Neunzehendens: Vor und um solchen Schutz nun soll und will Er Schutz־,]ud Mehr Höchstgedacht 11110־ I loehfiirstlichon Durchlaucht, vom 21b 7hre 1802 . . . . | an, jährlich richtig und ohnwcigerlich an Schutz-Geld liefern und bezahlen ': [ZwanzigGulden nehst einem Gulden für eine fette Ganz.! und zwar allemahl (]Uavtaliter das IJatum mit : [fünf Ouldem zinn Voraus. Wann E1* aber die Entrichtung dieses Schutz- Gelds über die vorbestimmte Weisse anstehen Hesse, oder Er und die Seinige sieh nicht nach Ausweiss dieses Schutz- Briefs aulführen würden: So soll(‘ dadurch der Schutz alsohald wieder erloschen seyn; Wie denn Xwanzigstens: Ihro Hochfürstliche Durchlaucht sieh auch vurbehalten, I.hnie, wann es Höchstdenenselben nicht gefällig wärt*, demselben den Schutz länger zu gönnen, solchen nach Gutbefinden Ein Vierted-Jahr zuvor aufzukünden, nach dessen! VerÜuss Er samt den Semigen sieh aus denen Fürstlichem Landen zu begeben, jedoch zuvor nach Maassgabe des vorstehenden Dreyzehnden Artikels praestanda zu praestiren hat. Zu Urkund dessen, ist rinne Schutz-Juden diesen* Brief, unter Ihro Hoehfürstlichen Durchlaucht höchsten Unterschrift und Vordruckung des grossem Be?1nth־Gammer-lnsiegels. ertheilt worden. So geschehen Oarlsruhe. d<m [21b September 1802.; j Ex Generali Mandate» Serenissimi gez. Frh. von Gevling ׳V) L. S. '׳ Wolz.'l "