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Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz · 1930-01-01 · Heft 1 · page 8

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Journal
Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
Volume
1930-1931
Issue
Heft 1
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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IRI
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8 IV. Mitteilungen an das Elternhaus a) Neue Versetzungs best immun gen: Ein Schüler, dem nach 2jährigem Aufenthalt in derselben Klasse die Versetzung nicht hat zugestanden werden können oder der in zwei aufeinanderfolgenden Klassen sitzen bleibt, hat die Anstalt zu verlassen, wenn sich die Mehrzahl seiner Lehrer unter Einschluß des Direktors dafür ausspricht Doch muß den Eltern oder den Erziehungsberechtigten mindestens ein Vierteljahr vorher eine entsprechende Mitteilung zugehen. Das Aufrücken in die U III und die 0 II einer höheren Lehranstalt geschieht grundsätzlich auf Probe. Ein in diese Klassen versetzter Schüler hat die Anstalt nach einer angemessenen Probezeit von % bis I Jahr zu verlassen, wenn nach dem Urteil der Lehrer seiner Klasse einschließlich des Direktors ein weiterer Schulbesuch zwecklos erscheint: für die Entscheidung ist X- Stimmenmehrheit erforderlich. b) Unfallversicherung der Schüler: Die jährliche Prämie für die pflichtmäßige Versicherung der Schüler gegen Unfall bei der „N euenFrankfurterAllgemeinen Versicherungs - Aktiengesellschaft ist vom 1. April 1931 ab auf 2 RM. erhöht, wogegen andererseits die Leistungen der Versicherungsgesellschaft bis zu 1500 RM. für Bestattungskosten im Todesfalle, bis zu 15 000 RM. Kapitalzahlung im Invaliditätsfalle, bis zu 1500 RM. Behandlungskosten für jeden Versicherungsfall erhöht werden. Meldungen von Schadenfällen sind unmittelbar und sofort an die Generalagentur Carl Franke, Braunschweig, Hagenring 8, zu richten. c) Ferienordnung im Schuljahr 1931/32: Beginn des Schuljahres am Mittwoch, 8. April 1931. Pfingstferien: Von Sonnabend, 23. Mai bis Montag, 1. Juni (einschließlich). Sommerferien: Von Sonnabend, 4. Juli bis Montag, 3. August (einschließlich). Herbstferien: Von Montag, 28. September bis Montag, 12. Oktober (einschließlich). Weihnachten: Von Donnerstag, 24. Dezember 1931 bis Montag, 4. Januar 1932 (einschließlich). Schulfrei bleiben außerdem: der 14. Mai (Himmelfahrtstag), der 11. August (Verfassungstag) und der 18. November (Bußtag). Seesen, den 21. März 1931. Der Ober Studiendirektor: Prof. Dr. F r i e d 1 a n d.

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