Mannheim
Compact Memory

Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz · 1908-01-01 · Heft 1 · page 26

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
Volume
1908-1909
Issue
Heft 1
Date
1908-01-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3504366-3504421-3504422--650-3524910
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Eltern unserer »Stadtschüler« (bezw* die Stellvertreter der ersteren) werden höflichst ■ ersucht, unsere »Schulgesetze«, welche dem Auf gabenheftchen -der Schüler vorgedruckt sind, genau zu beachten. Unter anderem wird auf folgende zwei Bestimmungen aufmerksam gemacht: 1) Nach § 11 dieser Schulgesetze haben die Eltern derjenigen Stadtschüler, welche die Anstalt verlassen, deren Abgang mindestens vier Wochen vor dem Tierteljalirsschlusse dem Direktor schriftlich mitzuteilen. 2) Fehlt ein Schüler länger als zwei Tage, so ist spätestens am dritten Tage (nicht am vierten, wie es in § 3 der Schulgesetze lautet) dem Klassenlehrer eine schriftliche Anzeige über die Gründe des Versäumnisses zu erstatten. Ferner wird wiederholt bekannt gegeben, dass Haus- und Stadtschüler nur mit Genehmigung des Direktors Privatstunden in Schulfächern nehmen dürfen und dass desgleichen die Wahl einer Privatpension vorher vom Direktor zu genehmigen sei. Gesuche um Ermässigung oder Erlass des Schulgeldes oder Alumnatshonorars sind bis spätestens den 1. Februar schriftlich unter Vorlage der letzten Steuerquittung an das Kuratorium zu Händen des Unterzeichneten zu richten. Seesen a. H., den 25- März 1909. Der Direktor Dr. Friedland.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.