Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1908-1909
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1908-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3504366-3504421-3504422--650-3524910- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Eltern unserer »Stadtschüler« (bezw* die Stellvertreter der ersteren) werden höflichst ■ ersucht, unsere »Schulgesetze«, welche dem Auf gabenheftchen -der Schüler vorgedruckt sind, genau zu beachten. Unter anderem wird auf folgende zwei Bestimmungen aufmerksam gemacht: 1) Nach § 11 dieser Schulgesetze haben die Eltern derjenigen Stadtschüler, welche die Anstalt verlassen, deren Abgang mindestens vier Wochen vor dem Tierteljalirsschlusse dem Direktor schriftlich mitzuteilen. 2) Fehlt ein Schüler länger als zwei Tage, so ist spätestens am dritten Tage (nicht am vierten, wie es in § 3 der Schulgesetze lautet) dem Klassenlehrer eine schriftliche Anzeige über die Gründe des Versäumnisses zu erstatten. Ferner wird wiederholt bekannt gegeben, dass Haus- und Stadtschüler nur mit Genehmigung des Direktors Privatstunden in Schulfächern nehmen dürfen und dass desgleichen die Wahl einer Privatpension vorher vom Direktor zu genehmigen sei. Gesuche um Ermässigung oder Erlass des Schulgeldes oder Alumnatshonorars sind bis spätestens den 1. Februar schriftlich unter Vorlage der letzten Steuerquittung an das Kuratorium zu Händen des Unterzeichneten zu richten. Seesen a. H., den 25- März 1909. Der Direktor Dr. Friedland.