Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1908-1909
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1908-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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26 VII. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 20. April 1909, vormittags S Uhr. 2. Herzogl. Ober-Schul-Kommission genehmigte folgende Ferien-Ordnung für das Schuljahr 1909|10: -Aorrr > - * ' + l i r\* \ ' v a) Osterferien: Die Schule schüesst am 3. April, beginnt am 20. April. w: ■:. b) Pfingsten: Die Schule seKliosst am 23. Mai nachmittags, beginnt am 3, ''JiinJ, c) Sommerferien: (wahrend welcher aile Hausschüler ausnahmslos die Anstatt'zu'' verlassen haben): Die Schulo schliesst am 30. Juni, beginnt am 5. August. d) Herb&tferien: Die Schule schliosst am 24. September, beginnt am 12. Oktober. e) "Weihnachtsferien: Die Schule schliesst am 22. Dezember, beginnt am 6. Januar 1910. /■ ■ 3. Wiederholt machen wir die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere »Bedingungen für die Aufnahme von Pensionären« aufmerksam. 11 * 11 u *h * «i K viisr' Namentlich bitten wir gefülligst zu beachten : a) Der Austritt ist nur bei Schhiss eines Schulsemesters, also am 1. April und am 1, Oktober zulässig und muss mindestens drei Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des giat*o^.i Nächstfolgenden Schulhalbjahres laufende Pension einzuziehen. ' b) Die Angehörigen haben die betr. Beträge nicht vor Empfang der halbjährigen 1 . . . Kechnung, dann aber spätestens innerhalb 14T a.gj e n einzusenden (S. 9 im alten, S. 11 im neuen Prospekt). c) Alle G e 1 d s e u d u n g e n an die Schüler sind untersagt (S. 11 im alten, S. 12 im neuen Prospekt). d) Kleidungsstücke und Wäsche dürfen nur an den Hausvater gesandt werden (S. 12 und S. 13 im neuen Prospekt). f e) Zu den Feier- und Geburtstagen ist es gestattet, dass die Knaben von Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der Familion-Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu anderen Zeiten sind untersagt und werden sofort an die betr, Absender zurückgeschickt Andere Esswaren, wie Fleisch, W u r s t u. dgl., dürfen überhaupt n i c h t geschickt odor mitgebracht werden (S. 12 im alten, S. 13 im neuen Prospekt). 4. Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und Frei- ^öglinge> Wäsche undKloidungsstücke jeder Art, die sie einsenden oder den aus den Ferien zurückkobrenden Schülern mitgehen, nicht nur deutlich zu zeichnen, sondern auch , mit der diesen von der Schule gegebenen O r d n u n g s - (Garderobe-) N u m m e r schon zu Üause ausnahmslos zu v er s e h e n. n-m £j=i*=a ■■■ <. .\\, -.i^insihrb* tfony 5, Die an die Schüler gerichteten Briefe wörd©tiliäänitlich vor deren iii^fl^örrriet, t jedoch wird von dem Inhalte nurda&n Kenntnis genommen, wenn d^'Üti-fi sender nicht ein Angehöriger d es b e tr eif e n d e n [S c h ü 1 e r s i s t Dagegen, untejjjj^en^ Angehörigen gesandten Briefe keiner Überwachung^ ^seiteflSj,^ gcb^nnbnevmS twndi ims: ' ■■^■^) vy^