Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1908-1909
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1908-01-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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18 4. Die Aufnahme der Mädchen darf keine nennenswerte Beeinflussung des Lehrplanes im Gefolge haben. 5P Es ist die volle Zustimmung des Anstaltsleiters erforderlich. 6. Es dürfen aus der Persönlichkeit des Lehrkörpers, der Schüler und der Bewerberinnen keinerlei Bedenken gegen die Zulassung der letzteren abzuleiten sein. B. Das Kuratorium. 1908 : Sept., 4.: Mit der Zulassung von Mädchen zur Aufnahme in das Realpro gymnasium grundsätzlich einverstanden. Oktober, 16.; Die provisorische Anstellung eines akademisch gebildeten jüngeren Lehrers als zweiten »Erzieher« genehmigt. 1900 : Februar, 4.: Das Kuratorium erinnert an folgende Bestimmungen :Inhaber von Freistellen, welche nach einjährigem Besuche einer Klasse aus Mangel an Fleiss nicht in die nächst höhere steigen, verlieren die Vergünstigung. Keinesfalls darf ein Freischüler länger als sechs Jahre auf der Anstalt bleiben, es sei denn, dass Krankheit seinem Aufrücken hinderlich war. März, 12,: Gesuch e um ganze oder tei] weise Befreiung von der Entrichtung des Schulgeldes, sind unter Angabe der Vermögens- und Familienverhältnisse und unter Anlage der letzten Steuerquittung an das Kuratorium durch Vermittlung des Direktors zu richten. Nur befähigte und würdige Schüler erhalten halbfreie bzw. Freistellen Kinder von Beamten und Lehrern der Anstalt haben an sich kein Anrecht auf Gewährung von Freistellen. März, 18,: Das Schulgeld für ortsansässige Stadtschüler beträgt von Ostern L9ÖP ab 120 M, für answäitige 140 M, wenn sie in YI oder V, 160 M, wenn sie in IV oder Ulli und 180 M, wenn sie in Olli und Ulf eintreten. IV. Zur Geschichte der Schule. 1. Kuratorium und Lehrerkollegium. Das Kuratorium besteht unverändert aus dem geschäftsführenden Mitgliede Herrn Jusrizrat Dr. Julius Jacobson, Rechtsanwalt in Berlin, Herrn Bankier August Jacobs o n in Hamburg und Herrn Justizrat Dr. Emil B e r e n d , Rechtsanwalt in Hannover. Was das Lehrerkollegium anbelangt so erfüllt zunächst der Unterzeichnete eine Ehrenpflicht, indem er des Todes eines ehemaligen Mitgliedes gedenkt Am 25. April v. J. starb im Alter von S3 Jahren der Geh. Regierungsrat Dr. Karl Möbius, ordentlicher Professor an der Universität Berlin. Als junger Elementarlehrer kam Möbius im Jahre 1S44 an die Jacobsonschule, die damals unter Leitung des Direktors Dr. J. Wohlwill stand, und war neun Jabre, nämlich bis 1853, an derselben tätig. Nachdem er sich dem Studium der Naturwissenschaften in Berlin gewidmet hatte, übernahm er eine Lehrerstelle am Johanne um in Hamburg. Bald darauf wurde er als Professor der Zoologie an die Universität Kiel berufen, welche er verliess, um die Leitung des Zoologisehen Museums in Berlin und gleichzeitig eine Professur an der Universität zu übernehmen. Möbius hat sich durch seine Forschungen über das Leben der Tiefsee in der Gel ehrten weit einen Namen erworben, welcher der Geschichte der Wissenschaften angehört Die Jacobsonschule rechnet es sich als hohe Ehre an, dass der hervorragende Mann während einer langen Eeihe von Jahren an derselben als Lehrer gewirkt hat