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Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz · 1896-01-01 · Heft 1 · page 9

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Journal
Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
Volume
1896-1897
Issue
Heft 1
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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IRI
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10 II. Verfügungen der Herzoglichen Ober-Schul- * Commission und Ahnliches, soweit sie allgemeines' Interesse haben. Cj 17. März 1896. Der „Führer für Pilzfreunde von Edmund Michael", erschienen* im Verlage von Förster & Borries in Zwickau, wird empfohlen. 30. Juni 1896, Die Vordrucke für die Befähigungszeugnisse für den einjährigfreiwilligen Militärdienst sind genau nach dem auf Seite 233 der Wehr Ordnung von 188Svorgeschriebenen Zeugnismuster herzustellen, insbesondere darf die in § 89, 4b daselbst, enthaltene Vorschrift, dass die Fähigkeit zu den in der Bereitwilligkeits-Erklärung des Vaters oder Vormunds übernommenen Verpflichtungen obrigkeitlich bescheinigt werden soll, nicht fehlen. Auch ist die daselbst zu § 90, 1 hinzugefügte Bemerkung, dass eine von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde genehmigte Befreiung von einem obligatorischen Lehrgegenstande (Religion, Zeichnen oder Turnen) in dem Zeugnisse ausdrücklich anzugeben ist, sorgfältig zu beachten. 14. Juli 1896. Die über die Aufnahme von Studierenden in die Kaiser-Wilhelms- Akademie für das militärärztliche Bildungswesen zu Berlin erlassenen neuen Bestimmungen werden Eltern und Vormündern, die ihre Söhne bezw. Mündel bei ihr anmelden wollen, auf Wunsch von dem Bureau der gen. Anstalt (Berlin NW., Friedrichstrasse 140) kostenfrei zugesandt. 20. Januar 1897. Die evangelischen Religionslehrer der Jacobson-Schule sollen am 16. Februar d. JsM dem 400jährigen Geburtstage Philipp Melanchthon's, die evangelischen Schüler der Anstalt in angemessener Weise auf die Bedeutung des Tages aufmerksam machen. 3. Februar 1897. Zur Feier des 100jährigen Geburtstages des Hochseligen Kaisers Wilhelm 1. soll am 22. März in den Schulen des Landes unter Ausfall des Unterrichtseine der Bedeutung des Tages entsprechende Schulfestlichkeit veranstaltet werden. Zur Beachtung. Den Eltern und Vormündern unserer Schüler wird der nachstehende Erlass der' Herzoglichen Ober-Schul-Commission vom 1. Dezember 1896, betreffend die Schüler <lie nach zweijährigem Besuche einer Klasse mit einjährigem Kursus die Versetzungreife nicht erreichen, hiermit mitgeteilt und zur Beachtung dringend empfohlen: Unter Aufhebung der Verfügung des Herzoglichen Consistoriums vom 5. Juli 1872' No. 3204 finden wir uns veranlasst, folgende Bestimmung zu treffen: Wenn an den uns unterstehenden höheren Lehranstalten ein Schüler nach zweijährigem Besuche einer Klasse mit einjährigem Kursus infolge von Unfleiss und mangelhafter Befähigung die nötige Keife für die nächstfolgende höhere Klasse?

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