Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1885-1887
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1885-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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14 weggekommen ist, und wenn der Nachfolger im Direktorat bei seinem Amtsantritt Schule und Alumnat in bester Ordnung und in altem festgefügtem Bestand vorgefunden hat. Auch an dieser Stelle sei ihnen im Namen der Schule herzlicher Dank dafür gesagt! Gleichzeitig lag es dem Kuratorium ob, eine Reihe für die Jacobson-Schule höchst wichtiger Aufgaben zu lösen. Die dringendste war die Wahl und Ernennung des nouen Direktors. Wenn das Kuratorium schliesslich aus der grossen Zahl der Beworber sich für den Verfasser dieses Berichtes entschieden hat, so sei hier nur der Wunsch ausgesprochen, dass es diesem vergönnt sein möge, dem ihm entgegen gebrachten grossen Vertrauen zu entsprechen und in Erfüllung der an seine Person geknüpften Erwartungen zum Glück und Gedeihen der Jacobson- Schule zu wirken! Mit dem Fortgang des Direktor Arnheim kam aber auch die Berechtigung der Schule, Qualifikationszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Dienst auszustellen, in Frage. Nach den betreffenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung wird diese Berechtigung bei Schulen privaten Charakters immer nur dem Vorsteher, nicht der Anstalt als solcher erteilt, sie erlosch daher auch für die Jacobson-Schule mit Direktor Arnheim's Weggang. Trotzdem gelang es den Bemühungen des Kuratoriums, und Dank dem nicht hoch genug anzuschlagenden wohlwollenden Entgegenkommen der Staats- und Reichsbehörden, die Genehmigung des Reichskanzlers zur Entlassungsprüfung Ostern 1886 zu erlangen. Laut Bekanntmachung unterm 4. November vor. Js. durch die No. 46 des Centralblattes für das deutscho Reich ist nunmehr der Jacobson-Schule die frühere Berechtigung wieder zuerkannt und derselben auch rückwirkende Kraft zu Gunsten derjenigen Schüler beigelegt worden, welcho unterdes die zu Michaelis vor. Js. abgehaltene Prüfung bestanden haben. Die Regelung der Berechtigungsfrage hing aber endlich mit der Erledigung noch oinor anderen Angelegenheit zusammen. Schon seit dem Beginn der siebziger Jahre, wo die Jacobson- Schule sich in eine lateinlose Realschule umwandelte und damit das Ziel erstrebte, auch staatsseitig für eine höhere Lehranstalt erklärt und als solche der Herzoglichen Ober-Schul-Kommission unterstellt zu werden, hatte sich das Bedürfnis einer Revision und Umarbeitung des bis dahin für sie geltenden, unterm 24. Juli 1856 aufgestellten Statuts dringend fühlbar gemacht. Die vielfachen teils im Schosse des Kuratoriums, teils von diesem mit der Herzoglichen Landesregierung zu diesem Zwecke geführten Verhandlungen haben nun endlich ihren erwünschten Abschluss gefunden. Nach erfolgter Genehmigung seitens des Herzoglichen Staats-Ministerfums am 7. August vor. Js. ist das „Neue Statut" in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen desselben betreffen vornehmlich die Bildung und Befugnisse des Kuratoriums sowie die Regelung der staatlichen Aufsicht und Mitwirkung. In letzterer Beziehung ist demgomäss die Beaufsichtigung und obere Leitung der Jacobson-Schule als einer höheren Schule vom 1. Öctobor vor-tfr an der Herzoglichen 0 b er-Sch ul-K ommi ss i o n üb ertragen worden. ltfiFC~ Dass die Jacobson-SchuRT'dieses Ziel langjähriger Bemühung jetzt erreicht, dass sie nunmehr auch von Seiten der Herzoglichen Regierung die gebührende Stellung neben den gleichartigen Sch wester ans talten angewiesen erhalten hat, wird ihr und allen ihren Organen ein Antrieb mehr sein, sich auf der erreichten Höhe und damit der staatsseitigen Mitwirkung bei ihrer Arbeit würdig zu erhalten. Es sei uns gestattet, hier auch mit warmem Danke der wohlwollenden Unterstützung und kräftigen Förderung zu gedenken, mit welcher Herr Schulrat Prof. Dr. Eberhard in Brauuschweig wie bei jeder Gelegenheit so ganz besonders auch bei der oft nicht geringe Schwierigkeiten bietenden endgültigen Regelung der Statuten- und Berechtigungsfrage den betreffenden Bestrebungen des Kuratoriums im Interesse einer gedeihlichen Weiterentwickclung der Jacobson-Schule zum Erfolgo verholfen hat.