Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- von Michaelis 1867 bis Ostern 1871 (1871)
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 40)
- Language
- German
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40 gewendet, daß der Jacobson-Schule die Vergünstigung gewährt werden möge, diejenigen Schüler, welche die erste Klasse absolvirt hätten, mit der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst zu entlassen. Am 5. und 6. November nahm null Herr Konsistvrialrath St auscb a ch .im Aufträge der Negierung eine Prüfung der Schule in den einzelnen Klassen und Lehrgegenstäuden vor, welche an beiden Tagen je 7 Stunden währte. Ferner besichtigte der Herr Regierungskommissariuö die Schulräume, die Bibliothek, das physikalische Kabinet nebst den naturwissenschaftlichen Sammlungen und bekundete hiebei, sowie in der eingehenden nnd anregenden Besprechung mit dem Direktor über den Unterricht, den Lehrplan und die andern für die Gesammtcinrichtung der Anstalt wichtigen Punkte aufs neue die wohlwollendste Teilnahme für die gedeihliche Entwickelung der Jacobson-Schule. Nach dieser Revision, hat das Herzogliche StaatSministerinm die Jacobson-Schule zur Aufnahme unter diejenigen Anstalten vorgcschlagen, welche zu gültigen Entlassungßprüfungen berechtigt sind. Der Jacobson-Schule wurde cs dabei nur zur Bedingung gemacht, daß sie hinsichtlich der Klaffcnzabl und Kursusdaucr dm an eine Realschule H. Ordnung gestellten Anforderungen genügen müsse. Wir^haben demgemäß zu Michaelis 1869 aus denjenigen Schülern, welche der derzeitigen I. Klasse bereits seit Ostern 1868 angehürt und seit Ostern 1869 in einzelnen Lchrgegenständen eine höhere Abthcilnng gebildet hatten, eine neue erste Klasse begründet. Nunmehr bestand die Anstalt ans sechs Stufenklassen mit je einjähriger Kursusdauer, für welche die Pensa in den einzelnen Lehrgcgeustäiiden den für ähnliche Schulen bestehenden Vorschriften gemäß vertheilt worden waren. Durch Reskript des Bundeskanzlers vom 13. März 1870 ist alsdann der Anstalt das Recht verliehen worden, diejenigen Schüler, welche in einer Schnlprüfung den Beweis liefern, daß sie mit Erfolg die erste Klasse absolvirt haben, mit der Berechtigung zum einjährigen Freiwilligcndienst zu entlassen. Am 6. April 1870 wurde uuter dein Vorsitze des Herrn NegicrungS-Kommissanus, Konsistonalrath Stausebach die erste vorschriftsmäßige Abiturienten pr üfu n g abgehalten. Nach dem günstigen Ausfall