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KC-Blätter · 1931-04-01 · Heft 4 (April 1931) · p. Seite 61

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Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Heft 4 (April 1931)
Date
1931-04-01
Page
Seite 61 (sequence 11)
Language
German
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Nachr.-Heft K. C.«Blätter 61 Preuß. Verordnung über die Bildung von Studentenschaften vom 23. September 1927 (sog. Beckerverordnung) ausführlich kommentiert. Nun ist zwar diese Verordnung zu einem fast nur papiernen Dasein verurteilt, da ja die Studenten von dem Recht auf Bildung staatlich anerkannter Studentenschaften keinen Gebrauch gemacht haben. Nur Braunsberg besitzt eine Studentenschaft nach dieser Verordnung. Trotzdem wird die Kenntnis der Verordnung und ihres Kommentars für jeden Studenten Preußens von Wichtigkeit sein. In der Anmerkung zu Z 1 Abs. 3 ist betont, daß daran festgehalten worden sei, daß die preußischen Studentenschaften sich nur mit solchen Studentenschaften verbinden dürften, die wie die neuen preuß. Studentenschaften alle deutschen Studenten, einschließlich der Ausländsdeutschen, ohne Unterschied der Rasse umfassen. In den Anmerkungen zu 8 3 ist betont, daß politische Arbeit der Studentenschaft nur im Sinne einer Zusammenfassung aller Volksgenossen zu einer wirtschaftlichen und politischen Gemeinschaft, nicht für' die Ziele bestimmter parteipolitischer Einstellungen gestattet sei. Die Arbeit zur Förderung allgemeiner politischer Bildung sei dagegen nicht beschränkt, sondern sicher erwünscht. Zum Schlüsse ist über Besonderheiten anderer neben den Universitäten stehenden Hochschulen gesprochen. Es ist ein Buch, das dem K. C.er, den Verbindungen und Organen des K. C. Anregungen geben kann und geeignet ist, manche bisher unlöslich scheinende Zweifelsfrage zu lösen. H. L. Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums. Mit ihrem neuerschienenen Februarheft tritt die Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums in den 75. Jahrgang ein. Wenn sie sich als einzige unter den zahlreichen deutschen Zeitschriften jüdischwissenschaftlichen Inhalts zu erhalten gewußt hat, so verdankte sie dies dem Umstande, daß sie für den Gelehrten — und nicht nur für den jüdischen Gelehrten — unentbehrliches Rüstzeug liefert, zugleich aber zahlreiche Beiträge enthält, die das Interesse weitester Leserkreise beanspruchen können. Das neue Heft zeigt, wie glücklich die Zeitschrift auch im neuen Jahre dieser ihrer Doppelaufgabe Rechnung zu tragen weiß. Es beginnt in ihm eine Aufsatzreihe über das jüdische Schulwesen in allen Ländern der Weltden ersten Aufsatz, der die jüdischen höheren Schulen in Deutschland behandelt, hat Herr Gymnasialprofessor Dr. Fürst geliefert; weitere Aufsätze über das jüdische Schulwesen in anderen Ländern aus der Hand gründlicher Sachkenner folgen. Ferner bringt das Heft einen Ueberblick über neue Forschungen zur Geschichte der jüdischen Kunst — ein Thema, dessen Bedeutung, wie die Gründung zahlreicher neuer jüdischer Museumsvereine zeigt, auch der Nichtfachmann zu schätzen weiß. Selbstverständlich enthält das Heft auch Beiträge, die nur für den Gelehrten bestimmt sind, wie die Untersuchungen des Rabbiners und Universitätsprofessors Herzog zur Geschichte der Juden in Steiermark. Aber der ebenso gediegene wie gemeinverständliche Bericht des Berliner Rabbiners Dr. Max Wiener über neue Schriften zur Bibelforschung wendet sich an weiteste Kreise; gleiches gilt von den Beiträgen zur Bibelerklärung, welche Dozent Dr. Torczhner und Professor Dr. Heinrich Lewy beisteuern, — letzterer mit sehr lehrreichen Ausblicken auf die Geschichte jüdischer Sitten und Bräuche. Wie wir hören, ist auch für die nächsten Hefte eine Reihe zugesagt, insbesondere auf den Gebieten der jüdischen Homiletik und Pädagogik, sowie der alljährliche Sammelbericht über Neuerscheinungen auf dem Gebiete der schönen Literatur. Man abonniert die Monatsschrift, indem man Mitglied der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums in Berlin wird und den jährlichen Mindestbeitrag von Mk. 10 an diese Gesellschaft (Postscheckkonto Paul Veit Simon, Berlin 7030) oder an einen der Vertrauensmänner sendet, welche in jedem Heft der Monatsschrift aufgezählt sind. Die Handelshochschule (Lehrbuch der Wirtschaftswissenschaften. Industrieverlag Spaeth Lc Linde). Zum Semesteranfang wird es dem jungen Juristen wie dem National-

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