KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 3 (5.8.1927)
- Date
- 1927-08-05
- Page
- Seite 28 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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28 (52) MarteibUdung und Darterenkampf im deutschen Judentum Von Rabbiner Dr. Dienemann, Offenbach a. M. Da dieses Heft einem Manne gewidmet ist, der mitten in den Kämpfen steht, die das deutsche Judentum unter sich aussicht, in leitender Stellung in diesen Kämpfen steht, und in ihnen Richtung zu geben berufen ist, ist es nicht überflüssig, den jungen Menschen, die eben aktiv in die Arena des Judentums eintreten, ein Bild der miteinander um die Herrschaft ringenden Parteien zu entwerfen und sie über ihr Programm und ihre Ideologie zu unterrichten. Nicht daß man dem eine neue Seite abgewinnen könnte oder sich damit in der Erkenntnis vom Wesen des Judentums vertiefen könnte, aber es ist deshalb nützlich und notwendig, weil es kaum ein Sozialgebilde gibt, in dem die Parteibildung so von den verschiedensten Seiten her bestimmt ist, die einzelnen Richtungen daher in einer Weise zur Stellungnahme für oder wider einander gezwungen werden, die durchaus nicht dem inneren Sinne ihrer Programme entspricht. Das innerjüdische Leben erfährt dadurch eine Verwirrung und Verfilzung, die es geboten erscheinen läßt, von Zeit zu Zeit die Grundlinien nachzuziehen, damit sie nicht ganz und gar verwischt werden. Aus dem 19. Jahrhundert und der in ihm sich vollziehenden gedanklichen Auseinandersetzung hat sich als Ausgangspunkt der Parteibildung die religiöse Einstellung ergeben. Bis auf den heutigen Tag scheidet sich das Judentum im großen und ganzen in zwei Hauptgruppen, die zu einer mehrfachen Parteigliederung Veranlassung geben. Wir beginnen mit den Gruppen der Orthodoxie. Sie geht von dem Gedanken aus, daß die Thora und das Religionsgesetz in allen seinen Einzelheiten von Gott dem Mose überantwortet worden ist, daß der Schulchan-Aruch, eine im 16. Jahrhundert verfaßte Zusammenfassung aller religiösen Vorschriften, verbindlich ist, und daß das Religionsgesetz als etwas unmittelbar Göttliches keinerlei Entwicklung unterliegt. Insoweit wie man von diesen Gedankengängen aus, die aus einem bestimmten Glauben beruhen, als Jude sein persönliches Leben der Frömmigkeit zu führen hat, besteht unter allen der Orthodoxie Zugehörigen eine einmütige und einheitliche Haltung. Aber in bezug auf die innerhalb der jüdischen Gemeinde einzuschlagende Haltung, auf die Gestaltung des äußeren Rahmens der jüdischen Gemeinde, herrscht keine Einmütigkeit, es haben sich da verschiedene Gruppen herausgebildet. Man unterscheidet die Gemeindeorthodoxie und die Trennungsorthodoxie. Die Gemeindeorthodoxie will bei aller Wahrung ihres grundsätzlichen religiösen Standpunktes die Einheitsgemeinde aufrechterhalten, d. h. sie will, daß die jüdische Gemeinde sämtliche auch die nichtorthodoxen Juden umfasse. Sie verlangt aus Gewissensgründen, daß in der Gemeinde alle Einrichtungen vorhanden sein müssen, die notwendig sind zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse derer, die getreu nach dem Religionsgesetz leben wollen, sie verlangt aus den gleichen Gewissensgründen, daß alle diese Einrichtungen unter der Obhut ihrer Vertrauensmänner stehen. Aber sie weigert sich nicht, innerhalb der Gemeinde auch für die religiösen Bedürfnisse derer zu sorgen, die in Synagoge und Unterricht eine andere Haltung und andere Bedürfnisse haben als die Orthodoxie. Die Trennungsorthodoxie geht von der Ueberzeugung aus, daß eine jüdische Gemeinde nur dann eine jüdische Religionsgemeinde darstellt, wenn sie in allen ihren Mitgliedern grundsätzlich auf dem Boden des Schulchan Aruch steht, daß man eine Religionsgemeinde nur mit Juden der gleichen religiösen Grundeinstellung bilden kann, und daß es einen Gewissenszwang bedeutet, wenn Juden orthodoxer Richtung durch ihre Steuerleistung, wie es in einer Einheitsgemeinde der Fall ist. Einrichtungen nichtorthodoxer Art mittragen helfen. Sie hat daher den Austritt aus der Einheitsgemeinde zur unbedingten Forderung erhoben und den Zusammenschluß der dieser Richtung Zugehörigen zu eigenen Gemeinden angestrebt. Sie erkennt die Gemeindeorthodoxie trotz der gleichen religiösen Grundhaltung nicht als Gesinnungsgenossin an und wirft ihr Abfall von der gemeinsamen Sache vor. Aus dem Willen, mit den nicht zu dieser Trennungsorthodoxie Gehörigen keinerlei Gemeindebildung vorzunehmen, widersetzt sie sich auch dem Zusammenschluß sämtlicher Gemeinden, wie er sich nach der neuen Reichsverfassung als möglich erwiesen hat, zu einem Gemeindeverband als öffentlichrechtlicher Körperschaft, ist diesen in den einzelnen Bundesstaaten gebildeten Verbänden nicht beigetreten und hat die ihr zugehörigen Gemeinden zu einem selbständigen Gemeindeverband vereinigt.