KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1915-1916
- Issue
- Heft 12 (Juli 1916)
- Date
- 1916-07-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Juli-August 1916 12. Heft FortseHmg. Die Adresse des Verlages und der Redaktion Her RI-Mitter ist bis aus weiteres nur knMkM n. H, Frleflrlciistr. 13. Sntwort aus dar offene Schreiben des Herrn vr. Martin vuber an hemam Lohen.*) Als ich aus den Wunsch der K.C.-Blätter einging, unsere Kommilitonen über den Zionimus zu orientieren, hatte ich die persönliche Gesahr wohl vorausgesehen, die bei meinem vorgerückten Alter und der positiven Arbeit, die mir noch obliegt, über mich hereindroht durch die Polemik, der ich bei unserer Notlage mich nicht würde entziehen können. Meine Gegner haben mir nun aber diese Gefahr erleichtert, indem sie den Kampf gegen mich nicht allein auf mein Judentum, sondern gegen meine Philosophie richteten. Schon die Überschrift, die dem offenen Briefe an mich gegeben wurde: „Begriffe und Wirklichkeit" bekundet diese Absicht. Meine Begriffe sollen als leere Abstraktionen, die der Wirklichkeit nicht gewachsen seien, nachgewiesen werdem Vollends aufgeoeckt wird diese Tendenz aber durch die „Bemerkungen über Hermann Cohen", welche dasselbe Heft des „Juden" enthält. In diesen Bemerkungen wird nichts Geringeres versucht als ein Todesstoß gegen mein System der Philosophie, das in einer Fälschung Kants seine Grundlage habe. Durch eine stümperhafte Entstellung eines der schwierigsten Probleme, nämlich des Gegebenen, wird ebenfalls mein Verhältnis zur Wirklichkeit als ein tendenziöser Irrtum bezeichnet.! So werde ich durch diese Gegner von vornherein; wehrlos gemacht. Denn wenn ich in populären Worten es könnte, würde ich es verachten, auf Angriffe solchen Kalibers mich herabzulaffen. Der' jüdischen Oeffentlichkeit gegenüber *) Martin Buber: „Begriffe und Wirklichkeit. Brief an Herrn Geh. Regierungsrat Prof. vr. Hermann Cohen." Der Jude. Heft 5. August 1916. j aber ist es zweckmäßig, auf den Zusammenhang hinzuweisen, in welchem dieser Angriff mit antisemitischen Vorstößen gegen den Sinn und Wert meiner philosophischen Lebensarbeit gerade in diesem Zeitpunkte steht. Uebrigens wird es unvermeidlich sein, bei der vorliegenden Diskussion auch die philosophischen Kernpunkte für die allgemein verständliche Kennzeichnung zu berühren. Meinen Naturbegriff, wie ihn meine „Logik der reinen Erkenntnis" begründet, werde ich zwar hier nicht im Lichte des kritischen Idealismus rechtfertigen. Indessen wird es angemessen sein anzudeuten, daß ich auch den physikalischen Begriff der Natur mit rein logischen Momenten aufbaue, sodaß kein Rest des Materialismus übrigbleibt. Und jeder Willkür des Phantasierens ist hierbei vorgebeugt, denn mein Fundament ist die mathematische Naturwissenschaft. Und da diese das wahrhafte Fundament der Wirklichkeit ist, so kann ich dieser, als meines eigentlichen Zieles, niemals entraten. Wenn dies schon für den physikalischen Begriff der Natur gilt, so kann die biologische und zumal die anthropologische Bedeutung der Natur von idealen Momenten für ihre Konstituierung um so weniger entblößt werden. Es ist daher zum mindesten wunderlich, wenn Buber an dem Ausdruck der Nationalität, als Naturtarsache, Anstoß nimmt und mich zu belehren sucht, als wäre ich nicht als Gegner der materialistischen Geschichtsauffassung auch in der Sozialdemokratie bekannt. Wenn ich daher die Erhaltung der jüdischen Nationalität für den Fortbestcuw der Religion zur Forderung erhebe, so erhebe ich sie damit zu einem geschichtlichen Faktor von unzweideutigem Werte. In der neuen Auflage meines „Deutschtum und Judentum" fordere ich sogar eine Reform des Völkerrechts für die Sicherung der Nationalität im Falle der Naturalisierung. So unbedingt respektiere ich den sittlichen Charakter der Nationalität, auch gegenüber dem Problem des neuen Staates, der in freier Handlung gewählt wird. Und nur eben der sittlichen Freiheit gegenüber, durch die das Staatsbewußtsein bedingt wird, bezeichne ich die Abstammung als Naturtatsache. Aber selbst dem freien Staatsgefühl, geschweige einem ererbten gegenüber, darf die angeborene Nationalität keinen Widerstreit bilden. Voraussetzung bleibt jedoch, daß das Staatsgefühl, als das unmittelbar persönliche Pflichtgefühl, in dem Konflikt der Kulturgesühle die unbedingte Oberleitung behauptet.