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KC-Blätter · 1914-02-01 · Heft 5 (1.2.1914) · page 29

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1913-1914
Issue
Heft 5 (1.2.1914)
Date
1914-02-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
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Interne Beilage der K.C -Bliitter Die hier veröffentlichten Mitteilungen gelten als Kouveutsgeheimnis. 1. Februar 1914. Letzter Appell zur frankfurter U.L.-feier. Das Interesse an der Feier, die wir am 1. März in Franksurt veranstalten, scheint bei den Herren Kartellbrüdern ein erfreulich großes zu sein. Eine große Anzahl alter Herren, selbst aus dem weit entfernten Oberschlesien, haben bereits ihrErscheinenzugesagt. Nichtsdestoweniger richten wir noch einmal an jeden 5b. C.er die dringende Bitte, »rach Franksurt zu kommen. Es hängt viel vom Verlauf der Feier, nicht bloß für Frankfurt, ab. Das Programm finden die Herren Kartellbrüder in dem Annoncenteil dieser Nummer. Damit insbesondere der Festkommers einen absolut tadellosen Verlaus nimmt, müssen wir genau wissen, wie viele und welche K. C.er teilnehmen. Es ist beabsichtigt, für die 5k. C.er, die Muli und besondere Ehrengäste Plätze zu belegen, dagegen für die zahlreichen anderen Gäste nur Karten ohne Platzbelegung auSzugeben, um Eifersüchteleien aus dem Wege zu gehen. Die Belegung der Plätze für die K. C.er ist auch deshalb erforderlich, weil nur durch sie eine präzise Gruppeneinteilung für den Landesvater ermöglicht wird. Die Herren Kartellbrüder werden dringend ersucht, pünktlich um •S Uhr im Kommerssaal zu sein. Ueber die Stunde der Abfahrt nach Homburg am 2. März erfolgt Mitteilung bei der Feier selbst. Anmeldungen und Anfragen sind tunlichst bald an den Unterfertigten zu richten. Die Bereinigung Frankfurter K. C.er. I. A.: Dr. Mainzer. An die Uasfenroarte der Altherren, verbände und Verbindungen im K. G. Der K. E.-Tag vom 3. November 1913 hat die Erhebung elner außerordentlichen Umlage in Höhe von mindestens 3 Mart von jedem alten Herrn und mindestens l Mark von jedem Aktiven und Inaktiven beschlossen. Jeder Zk.C.er hat die Ehrenpflicht, diesen Mindestbeitrag seinen Kräften entsprechend zu erhöhen! Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Kartellbruders Dr. Alfred Goldschmidt sBiadrinae-Breslauj in der Internen Beilage der K. C.-Blätter vom 1. Januar 1914: „Der K. C.-Tag" sowie auf das Protokoll des 5k. C.-Tags. Die Erhebung der Umlage geschieht in den Altherrenverbänden und Verbindungen nach Maßgabe des Bestandsverzeichnisses für die Erhebung des K. C.-BeitragS für das Winterhalbjahr 1913/1914, und zwar folgendermaßen: Die Kassenwarte der Verbindungen haben für jeden Aktiven und Inaktiven je eine Mark alS Mindestbeitrag zu zahlen. Die Kassenwarte der Altherrenverbände haben zu zahlen als Mindestbeitrag für Einbändcrleute je 3,— Mark, für Zweibänderleute je l,ü>> Mark, für Dreibänderleute je 1,— Mark. Die Kassenwarte der Altherrenverbäude und Verbindungen haben dem Unterfertigten die beu Mindestbeitrag übersteigenden Beiträge unter Namhaftmachung der betreffenden Kartellbrüder anzugeben. Extrabeiträge nimmt der Unterfertigte auch direkt entgegen. Die Kassenwarte der Altherrenverbände und Verbindungen werden gebeten, die Beiträge vor dem 15. Februar 1014 an den Unterfertigten einzusenden, da die Umlage schon 1. März 1914 benötigt wird. Stundung dieser Beitrüge kann nicht stattsinden! Der K. C.-Kassenwart: Otto F. Herrmanns, Cüln a. Nh. Noonstraße 11. Postscheckkonto Cölll W-IsJjs. Landesverband westfälischer K.G.er. Der älteste Landesverband, der am 4. April 1906 in Dortmund gegrilltdete Verband rheinischlveftfätischer K.C.rr, hat eine einschneidende Neuorganisation erfahren.

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