KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1913-1914
- Issue
- Heft 2 (1.11.1913)
- Date
- 1913-11-01
- Page
- Seite 41 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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41 E. R. E. R. Strauß, Cohn, Aronthal, Süssel, Blank, Pick. Bei den Feierlichkeiten in Leipzig chargierten wiraußerdem waren mehrere Bbd.Bbd. zum Feste beurlaubt. Durch die Liebenswürdigkeit unseres A. H. Salomon erhielt die Kneipe neuen Schmuck, wofür wir ihn» auch von dieser Stelle aus herzlichst danken. Beurlaubt wurden nach Berlin 7 Leute, nach Bonn 3. Ghibellinia. Mit einer für das Wintersemester erfreulich großen Aktivitas haben wir in Freiburg das Semester eröffnet. Als aktive Burschen haben wir Lahnstein x, F. W., 1. l. W.,T. u. S. W. a. i., Guthmann x x S. W. a. i., Goldschmidt x X X a. i., Seligmann F- M. a. i., 2. l. W. B. W., Kaufmann, Hirschfeld, Braun. Brandfüchse sind Cohn, Marcus, Beer, Stern. K. W. ist i. a. B. Jacobsohn. Friburgia-Königsberg. Mit Ferienschluß sind nun allmählich auch die Bundesbrüder wieder in Königsberg eingetroffen, und so eröffneten wir das neue Semester mit einem zahlreich besuchten, urgemütlichen Frühschoppen bei Kenipka. Wir haben bereits einen kraffen Fuchsen zu verzeichnen, nämlich »tuck. Mendelsohn aus Königsberg. Wie die Keilerfolge später sein werden, läßt sich noch nicht sagen, da hier noch keine Immatrikulationen stattgefunden haben, doch hoffen wir, daß wir einen erheblichen Zuwachs erhalten werden. Das Ergebnis der interimistischen Chargenwahlen war: Rosenkranz x F. W. n. i., 1. S. W., C. W., Simon x X K. W., F. M. f. T., Lehmann xxx F. W. n. a., Oscher F. M. f. C., Laser 2. S. W., Marcus I. W. E.R. E. R.: Rosenkranz, Oscher, Simon, Lehmann, Lazar, Laser. Der studentische Verruf vor Gericht. Im Oktober- Heft der K. C.-Blätter berichteten wir über Versuche der Freistndcntenschaft, durch Entscheidungen der Gerichte eine Aushebung der studentischen Verrüfe zu erzielen. Der in Cöln sich abspielende Rechtsstreit war zu unyunsten der Freistudentenschaft entschieden worden. Jüngst hat sich nun auch das Reichsgericht mit dieser Frage beschäftigt und denselben ablehnenden Standpunkt eingenommen, den auch das Cölner Gericht vertreten hatte. Die „Bossische Zeitung" meldet über den Fall folgendes: Zwischen dem stud. jur. Pf. und einem anderen Studenten kam cs in einer Wirtschaft zu Differenzen, in deren Verlauf Pf. seinen Gegner forderte. Dieser war bei der Burschenschaft Germania aktiv, während Pf. keiner Verbindung angehörte. Nachdem die Burschenschaft von ihrem Bundesbruder von der Forderung in Kenntnis, gesetzt worden war, schrieb sie wiederholt an Pf., er möge bei einer der hiesigen Burschenschaften belegen, d. h. um Waffenschutz bitten. Dies lehnte Pf. mit dem Bemerken ab, daß er nur auf Kavalierwaffen antreten werde. Daraufhin wurde über Pf. von der zurzeit präsidierenden Burschenschaft Arminia der schwere Verruf erklärt. Hierdurch fühlte sich nun Pf. geschädigt und erhob beim Landgericht Leipzig Klage auf Zurücknahme des Verrufs. In der Verhandlung legte nun die beklagte Burschenschaft Arminia dar, daß unter schwerem Verruf lediglich die Versagung des Waffen¬ Rheno-Silesia. Wir eröffneten das Wintersemester am 17. Oktober mit einem Dämmerschoppen in der Kaiserhalle bei einer Aktivitas von 6 Burschen und 3 Füchsen. Aussichten auf Keilfüchse sind vorhanden. Wir hoffen, daß das Semester gemütlich und fördernd für die Arbeit des K.C. verlaufen wird. Das Ergebnis der interimistischen Wahlen ist folgendes: Mond x, X x X 1. C. W., F. W., Lichtenstein x X S. W., August K. W, Alexander F. M. f. T. u. C., Bertr. i. Ausschuß. ER. ER.: Mond, Blank, Lichtenstein, Alexander, Rosenthal, Leyens. Hamburg. Am 27. September fand in Hamburg im Curio-Haus eine gut besuchte Couleur-Kneipe des Hanseatischen Landesverbandes statt. Die hiesigen jüdischen Körperschaften waren teils persönlich vertreten, teils bekundeten sie ihre Sympathie mit unseren Bestrebungen auf telegraphischem Wege. Diese Kundgebungen beweisen, daß unsere Beziehungen zu den führenden jüdischen Kreisen enger geworden sind. Die Stimmung der Fidulität wurde dadurch erhöht, daß unsere K. C.-Damen uns plötzlich überfielen und sich wacker an der Fuchsentafel betätigten. Personalnachrichten. Ihr Referendarexamen bestanden: Sokolowski (Lic.), Aronstein (Lic.), Max Cohn (Thur.), Lowinski (Thur.). Ihr Assessorexamen bestanden: Franz Wilhelm Engel (Thur.) und Gustav Levy (Lic.). Zum Or. jur. promovierte: Walter Stern - (Lic.) schutzes zu verstehen sei, eine kränkende Absicht habe nicht zugrunde gelegen. Das Landgericht wies denn auch die Klage ab, worauf Pf. Berufung beim Oberlandesgericht Dresden einlegte. Die zweite Instanz verurteilte die Burschenschaft zur Aufhebung des Verrufs unter folgender Begründung: Jede mittelbare oder unmittelbare Verrufserklärung enthalte eine Schädigung des Betroffenenschon nach dem Sprachgebrauche liege im Worte „Verruf" eine Geringschätzung. Ganz abgesehen davon verbiete die Disziplinarordnung der Universität Leipzig Verrufserklärungen, und deshalb verstoße das Verhalten der Arminia gegen ein Schutzgesetz. Jnfolgedeffen hafteten die Mitglieder dieser Burschenschaft als Gesamtschuldner für den dem Pf. entstandenen Schaden. Wenn auch ein solcher ziffernmäßig noch nicht berechnet werden könne, so sei doch die Möglichkeit schwerer Schädigung des Pf. nicht nur in gesellschaftlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Beziehung gegeben. Bei diesem Urteil gab sich die Burschenschaft Arminia nicht zufrieden und legte Revision beim Reichsgericht ein. Der VI. Senat hob das Urteil der zweiten Instanz auf und wies in der Sache selbst die von Pf. gegen das Urteil der ersten Instanz eingelegte Berufung zurück. Der Verruf bleibt also bestehen. (Aktenzeichen Vl. 153/13.) SB OD Akademische Nachrichten. □O