KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1911-1912
- Issue
- Heft 8 (1.5.1912)
- Date
- 1912-05-01
- Page
- Seite 147 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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ist die Scene Zwischen Bismarck, Jules Favre und Bleichröder im Februar 1871 bei den Friedensverhandlnngen in Versailles. Bismarck balle Bleichröder als finanziellen Berater in Sachen der Kriegskostenentschüdigung zugezogen. Favre suchte die ungeheure Forderung von fünf Milliarden mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln zu bekämpfen und zu ermäßigen. Schließlich sagte er in komischer Verzweiflung: „Bedenken' Sie, Herr Graf, wenn ein Mann von Jesu Zeiten an bis hente zählen wollte, so würde er mit der Auszäblnng einer so ungeheuren Snnnne nicht zustande kommen?", worauf Bismarck, auf Bleichröder hindeutend, antwortete: „Bitte, seien Cie mir außer Sorge! Deshalb habe ich ja gerade diesen Herrn mitgebracht, der zählt von der Erschaffung der Welt, an." Und in der Schlußseene des gewaltigen Bisinarck-Dramas sehen wir den alten Bleichrüder wieder als V e rlrauensm n n n des 75>jährigen Kanzlers. Die kritische Audienz Windhorsts bei Bismarck vom 14. Alärz 1890, die den lange angesannnelten Zorn Sr. Majestät des Kaisers gegetl seinen ungehorsamen alten Diener, der sich nun gar erlaubte, ohne seine Genehmigung mit Parteiführern zu verhandeln, derart steigerte, daß er am folgenden Tage Morgens 9 Uhr in der Wohnung des alten Kanzlers erschien, um ihn abzukanzeln und dann abzusetzeu, — sie war durch Bleichröder vermittelt worden, dessen Vermittlung man angerufen batte, weil man wußte, daß dieser alte Herr mit Bismarck wie ein Freund mit denn Freunde verkehren durfte. In der Mitte dieser ersten Periode (von 62—78) liegt das norddeutsche Bundcsgeseh vom 3. Juli 1860, welches kurz und kräftig für das gmize Bundesgebiet in einenr einzigen Artikel statuirte: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme. an der Gemeinde- und Bundesvertretung ttnd zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein." — Daß Bismarck nicht nur der intellektuelle Urheber dieses Gesetzes war. sondern auch seine strenge Durchführung als Bundesbezw. Reichskanzler, dernachderVerfassung die Ausführung derBuudes- . oder Reichsgesetze in den Einzelstaaten zu überwachen .-hatte, gewissenhaft bedacht war, zeigt ein Staatsrechtsfall. der zwei Jahre später die Oessentlichkeit beschäftigte und des hulnoristischen Beigeschmacks nicht entbehrt. Der kleinste deutsche Bundesstaat Schaumburg-Lippe (nach der Liliput-Hauptstadt auch oft Bückeburg genannt, mit etwa 30000 Einwohnern und einigen 100 Juden) setzte auf Grund einer rückständigen Verfassung der Durchführung des Bundesbezw. Reichsgesetzes Schwierigkeiten entgegen. Bismarck bestand nach dein Satze: Neichsrecht bricht Landesrecht!, d. h. in Kollisionsfällen, bei Widersprüchen zwischen Reichs- und Landesrecht, ist das Reichsrecht das stärkere, ist gültig, während das Landesrecht außer Anwendung bleibt, ans der Durchführung der vollen Gleichberechtigung der Juden in Bückeburg. Es scheint aber, daß der damalige Bückeburger Monarch, ein steifnackiger Großbauer, der ohnehin Bismarck nie leiden konnte, (Serenissimus pflegte seinen souveränen Stolz und seinen allerhüchsten Zorn gegen Bisnrarck bei Gelegenheit zu geruhen, auf platldütsch mit den Worten kundzutttn: „hier hat hei nstto seggen") es verstand, mit formell legalen Mitteln den Zweck des Reichsgesetzes'praklisch zu vereiteln. Der.Madderadatsch" widmete dieser Niederlage. die Bismarck im Kamps für die Gleichberechtigung der Bückeburger Inden erlitt, ein Gedicht, dessen letzte zwei Strophen ich hier nicht nur zur Erheiterung, sondern auch als interessantes, historisches Dokument für Bismarcks ehrliches und konsequentes Eintreten für die volle Jndenemanzipation anführen will:. „ . . . Den Bückeburger kümmert nicht Die Reichstagströdelbude! „Et bliewt bei mie die olle Oieschicht! Und Jude bliewt mol Jude?" — Und will der Jud' sich unterstehn Sein Bürgerrecht zu schmecken. So heißt's: „Hie bin ich souverän, Bisnrarck hat hie n i r t o s e g g e n." — Als Bismarck dieses Wort vernimmt» Zieht er die Stirn in Runzeln — meint Ihr? Und wurde tief verstimmt«' 9t ein! Lustig tat er schmunzeln Und spricht: Ich drang in Frankreich durch Doch seht Ihr! wir erleben's? Es kämpfen gegen — Bückeburg Die Götter selbst vergebens! In den sämtlichen Reden, die Bismarck im Landtag und Reichstag hielt, habe ich nur zwei finden können, in denen die Jndenfrage berührt wird. Und die wenigen Worte, die Bismarck bei diesen Gelegenheiten sprach, stimmen mit seinen Taten, mit seiner ganzen, durchaus proernanzipatorischen Gesetzgebungen und Verwaltungspolitik harmonisch überein. Zu Anfang des Jahres 1867 wurde im Norddeutschen Reichstag Klage über die verschärfte Besteuerung nach Rußland ausgewanderter Juden erhoben und von der Bundesregierung Schutz jener in Rußland domizilirten deutschen Juden verlangt. Bismarck antwortete als Bundeskanzler am *