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Der israelitische Volkslehrer · 1859-11-01 · Heft 11 (November 1859) · page 7

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 11 (November 1859)
Date
1859-11-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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LerhandluuM des großen Rathes:c. uuy politische Rechte und Verpflichtungen, welche obigem zuwider waren. Dessen zum Zeugniß haben wir uns jeglicher unterschieben. 5) Diejenigen Judeu, welche diese Bedingunzen eMyt haben, sollen zum Bürgereid wie andere Bürger hinzugelassen werden. Trösch glaubt dem §. 20 der Constitution yemäß sollen die Juden erst, wenn sie 20 Jahre (!) nach Annahme der Constitution im Lande gelebt und sich gut aufgeführt und nützlich gemacht haben, das Bürgerrecht erhalten, also fordert er Vertagung dieser Eidleistung. Spengler nimmt den Schluß der Kommission an, aber ihre angebrachten Gründe nicht, weil er keinen Nutzen von den Juden einsieht, im Gegentheil sich auf den ganzen Kanton Baden beruft, daß sie für dieses Land eine Pest und ein Schwamm wären, der allen Reichthum desselben einsog. Akermann will, daß die Juden nur ein Zeugniß ihrer guten Aufführung, nicht aber von Nutzbarkeit vorweisen sollen, weil sie unter dem bisherigen Zwang sich nicht nützlich machen konnten, alles übrige des Gutachtens hingegen rühmt er als den Menschenrechten angemessen an. Geier glaubt, ein „Jud," der „Jud" bleiben und also noch auch ein neues Reich durch einen Messias gegründet glauben will, könne unsere Constitution, deren zufolze er auch immer auf andere Bürgerrechte Verzicht thun müsse, unmöglich annehmen, eben so schwierig, glaubt er, werde es ihnen sein, sich gute Zeugnisse zu verschaffen, und da er nocb zugleich glaubt, daß, wenn sie auch schon schwören, sie dock den Eid nicht halten werden, so verwirft er das Gutachten. .......*) warnt ebenfalls vor Annahme der Juden, besonders auch, well sie nun alle Nationalgüter aufkaufen würden und in dieser Wcksicht dem Staat höchst gefährlich werden könnten. Welt er muß ebenfalls folgen, weil die Juden eine wirkliche Nation sind und weil, sie nicht arbeiten wollen; er will daher Vertagung dieses Rapports. (Trösch ruft auf 10 Jahre.) Rellstab will den Juden erst Zeit geben, sich als gute Bürger zu zeigen, ehe man sie als wirkliche Büxger annimmt und fordert daher Rückweisuug des Rapports, --——. . i- - - - - *) Name verlöscht.

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