Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1859-10-01 · Heft 10 (Oktober 1859) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 10 (Oktober 1859)
Date
1859-10-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3129675-3129743-3129752--2916-3522059
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

A«r Fragt» deS JudekeideS. M9 kett Gottes involvirt, und exxlicnte die diesseitige Verwirklichung dieftr Gerechtigkeit mittelst der Beförderung emes gerechten Urtheilsspruchs zum Ziele hat, dessen Ableistung in einer Synagoge und die bezügliche Benützung der ÄHora, selbst wenn es in Beziehung auf einen pecuniären Rechtsstreit geschieht, öuf keine denkbare Weise eine Entwürdigung und Entweihung dieser Localität begründen kann; ^) daß auch hierdurch weder den organischen Einrichtungen der israel. Gemeinden, noch den Eigenthumsrechten der Dürkheimer Zudengenossenschaft an ihrem Kirchenvermögen (Art. 8 der Verordnung vom 8. Okt. 1823) und in sxsvis an dem fraglichen Synagogengebäude durch diese zudem bloß spezielle und momentane bez. Verwendung irgend ein Eintrag zu Mchehen vermag; 20) 19) Nun. warum läßt man den Eid nicht auch in den Kirchen schwören? — Schon der Gedanke, der Jude muß in der Synagoge schwören, weil mau sonst ibm keinen vollen Glauben schenkt, ist eine Entweihung des göttlichen Namens Mr uns. Unser GottcshauS wird benutzt, um uns die Schmach der Unglaubwürdigkeit aufdrücken zu helfen! — UebrigenS wird, nach talmudischer Anschauung, bei jedem Eide die Heiligkeit des Gottesnamens beeinträchtigt, indem entweder der Eine der beiden Prozeßführenden falsch schwört, oder der Andere, wissend, daß Jener schwören könne, ihn unnöthig zum Eide drängt, — und beides ist sündhaft; weßhälb der Talmud gebietet, daß man bei der Eidesleistung ausrufe: „entfernet euch von den Zelten dieser frevelhaften Leute!" — 20) Nach unserer Ansicht müssen die Gemeinden mit Entschiedenheit darauf bestehen: i^re Synagogen zu dem betr. Zwecke zu verweigern. Der Staat, wenn er auf seinem ungerechten Verfahren beharrt, baue sich selbst Synagogen dazu. Niemand kaun mit Recht uns zwingen, unsere Gotteshäuser, die wir für unser gutes Geld, ohne alle StaatSbeihülfe, erbaut haben, zu unserer eigenen Schmach und Rechtsverkürzung herzugeben! — Widerstand! Widerstand! —Kein Rabbiner, selbst wenn er dabei an seinem Einkommen Schaden leidet, darf bei dem schmachvollen Judeneid assistiren! — Wir alle sind dann solidarisch verpflichtet, den Schaden der Gemeinden und Rabbiner auszugleichen.—'Entschiedenheit führt zum Ziele! — Gebet Euere Synagogen nie her, um keinen Preis freiwillig! — Lasset den BandaliSmuS sich erschöpfen und wiederholt, allemal die Thüren der Synagoge erbrechen! — Wird ein Rabbiner dann den Ntuth haben, bei einem solchen Eide, der mit einer offenbaren Schändung des HeiligthumS beginnt, zu assistiren?-Dann sollen Pe daS Maß ihrer Eigeumacht vollenden und einen Pfarrer holen lassen!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.