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Jüdische Korrespondenz · 1918-05-23 · 18 (23.5.1918) · page 2

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
4 (1918)
Issue
18 (23.5.1918)
Date
1918-05-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Jadische Korrespondenz. Immerhin ist die Vertagung des Parlaments und die Erlassung der zitterten Verordnung ein klarer Fingerzeig, eine deutliche Warnung an all diejenigen, die berufen sind, an der Sanierung der parlamentarischen Verhältnisse mitzuwirken. Die Regiemng verfolgt keineswegs die Absicht, die Volksvertretung auszuschalten, und es sällt ihr auch nicht ein, die diversen Parteien in ihrer politischen und prinzipiellen Haltung irgendwie beeinflussen zu wollen. Aber von der Haltung der Parteien wird es eben abhängen, wie sich das Schicksal des Parlaments in der nahen und nächsten Zukunft gestalten wird. Die Juden in Oesterreich bilden einen ganz beträchtlichen Prozentsatz der Gesamtbevölkerung und sie spielen, kraft ihrer Stellung im wirtschaftlichen und sozialen Leben, in der Politik eine wesentliche Rolle. Es braucht nicht erst gesagt zu werden, daß sie nicht die letzten sind, wenn es sich darum handelt, das feierliche Bekenntnis zum Staate abzulegen. Sie sind als solche fern von jedem einseitigen Chauvinismus, von jeder Klassen- und Rasfenpolitik, und sind zu jeder Zeit bereit, für die Staatsinteressen die weitgehendsten Opfer zu bringen. Der Mangel an einer einheitlichen politischen Organisation bringt es aber mit sich, daß die österreichische Judenheit als solche selbst in einem solch ernsten Momente ihren eigentlichen Standpunkt nicht zur Geltung bringen kann. Die jüdischen Mitglieder des Parlaments gehören allen möglichen Gruppen und Parteibildungen an, sie sind bei den Polen, den Sozialdemokraten, Deutschfreiheitlichen, Wilden re. Es ist wohl nur zu begreiflich, daß diese jüdischen Vertreter, je nach ihrer Parteistellung und allgemein-politischen Anschauung, zu den wichtigsten politischen Tagesftagen eine verschiedene Haltung bekunden und dieselbe in diverser Form, sei es passiv, sei es aktiv, zum Ausdruck bringen. Es mag aber gesagt werden, und die jüdischen Abgeordneten werden sich dessen wohl bewußt sein, daß sie damit keineswegs als im Namen und im Aufträge der jüdischen Gesamtheit handelnd bewertet werden können. Die Juden als solche sind für gewisse Erklärungen, Kundgebungen und Anträge, die in letzter Zeit seitens verschiedener jüdischer Abgeordneter abgegeben und eingebracht wurden und werden dürften, sicherlich nicht verantwortlich, und es wäre verfehlt, daraus irgendwelche Schlußfolgerungen über die Haltung der Juden ziehen zu wollen. Wir begreifen wohl die Stellung dieser Vertreter und die Rücksichten, die sie hinsichtlich ihrer sonstigen Parteizugehörigkeit bekunden müssen, und es fällt uns nicht ein, ihnen daraus an dieser Stelle irgendwelchen Vorwurf zu machen, felbst wenn sie es für richtig finden sollten, sich stärker zu exponieren. Nur gesagt soll es sein: Man darf die Haltung und die Stellungnahme irgendeines jüdischen Mitgliedes des österreichischen Parlaments, möge es zur Rechten oder zur Linken gehören, zu den jetzt aktuellen hochpolitischen Fragen nicht als den Ausdruck der jüdischen öffentlichen Meinung bewerten. Die österreichische Judenheit als solche hat längst und bei wiederholten Gelegenheiten .ihr Bekenntnis zum Staate abgelegt, sie bindet sich diesbezüglich an keine Schablone und an keine Form. Ist die Verfassungsreform notwendig, dann muß sie gemacht werden, mit oder — wenn es nicht anders geht — ohne Parlament. Der Staat muß leben und die parlamentarischen Verhältnisse müssen konsolidiert werden, auf die Form darf es in dieser so ernsten Zeit nicht ankommen. Lin neutrales Urteil über die Lösung der Iudenfrage in Rumänien. Das „Israelitische Wochenblatt für die Schweiz" veröffentlichte folgenden Artikel: Ein weiterer Frieden ist in diesem entsetzlichen Kriege zum Abschluß gebracht worden. Der Friede des Vierbundes mit Rumänien. So ungeheuer schwer sich das treulose Rumänien an feinen ehemaligen Verbündeten vergangen hatte und so schwierig man sich gerade infolgedessen die Möglichkeit eines Friedensschlusses in diesem speziellen Falle vorgestellt hatte, so sind die Bedingungen, die der Vierbund stellte, doch verhältnismäßig milde zu nennen, und sehr lobenswert ist der Mut und die staatsmännische Klugheit der jetzigen rumänischen Regierung, diesen Frieden anzunehmen, da jeder toeitere Kriegstag das grauenvolle Elend des Volkes noch vermehrt und die Lage des Landes noch trostloser gestaltet hätte. Ganz besonderen Dank schulden wirJuden den Zentralmächten und ihren Verbündeten. Das Kapitel 7 des Friedeusvertrages macht Rumänien die vollste staatsbürgerliche Gleichstellung seiner Juden zur Pflicht, und zwar muß laut Bestimmung dieses Paragraphen das Gesetz hiefür erlassen sein vor der Ratifikation des Friedensvertrages. Diese Bestimmung ist also gewissermaßen die Garantie für die effektive Durchführung der Gleichberechtigung der Juden, damit dieselbe nicht wieder nur auf dem Papier stehen bleibt, wie beim Berliner Vertrag. Bor Ratifikation des Vertrages muß Rumänien also das Gesetz für die vollste staatsbürgerliche Gleichberechtigung seiner Juden bereits erlassen haben. Es ist ja für die rumänischen Juden nicht gerade erbaulich, daß die Regierung ihres Landes zu dieser menschenrechtlich und völkerrechtlich so selbstverständlichen Maßnahme durch seine Besieger erst gezwungen werden mußte. Denn es liegt doch nur im ureigensten Interesse eines jeden Staates, allen seinen Angehörigen, ohne irgendwelche Ausnahmen,die vollstestaatsbürgerliche Gleichberechtigung zu geben, indem es um das Wohl eines Staates umso besser bestellt ist, je mehr treue opfervolle Hände an ihm arbeiten. Und die Juden waren von jeher immer und überall die treuesten Stützen des Staates. - Ziemliche Bedenken sind jedoch in der rumänischen Judenschaft entstanden über die Form, welche die Regierung dem zu erlaffenden Gesetze über die Gleichstellung geben will. Kapitel 7 des Friedensvertrages verlangt die Gleichberechtigung (der Juden) für alle Staatslosen, die am Kriege, sei es im aktiven Militärdienst, sei es im Hilfsdienst, teilgenommen haben, oder die im Lande geboren und—dort ansässig sind und von dort geborenen Eltern stammen, ebenso für die Ehefrauen, die Witwen und die minderjährigen Kinder. Allerdings hat sich beim Lesen dieser Spezifikation leise die Frage geregt, ob damit wohl alle Kategorien von Juden die Gleichberechtigung erhalten werden. Jedenfalls hatte man aber den bestimmten Eindruck, daß die Staatsmänner des Vierbundes bei der Abfassung dieser Gliederung rückhaltslos allen Kategorien der rumänischen Juden die Gleichberechtigung verschaffen wollten. Sollte aber die rumänische Regierung, wie die Juden das befürchten, bestrebt sein, irgendwelche Unklarheiten, welche die Bestimmungen des Friedensvertrages in dieser Frage enthalten, rigoros zum Nachteile der' Juden ausnützen, oder das Durchführungsgesetz in einer sie schädigenden Weise zu gestalten, dann muß mit allen Mitteln zum Aufsehen gemahnt werden. Die Zentralmächte und ihre Verbündeten, die in warmer Sympathie mit den unglücklichen Juden denselben die Menschheits- und Bürgerrechte verschaffen wollten, müssen veranlaßt werden, darübe rzu wachen, daß ihr im Friedensvertrag kundgegebener Wille auch ohne Winkelzüge in die Tat umgesetzt werde. Es gilt, die rumänische Regiemng darüber aufzuklären, daß die Regierungen des Vierbundes keinerlei Einschränkungen bei der Durchsührung.der Gleichberechtigung der Juden dulden werden. Die Regierungen der Zentralmächte und ihrer Verbündeten werden nicht zulasten, daß ihre vom Geiste wahrhafter Humanität und Gerechtigkeit getragenen Absichten durch eine durchtriebene ÄffetzesformulierrMFverkürzt werden. Es liegt aber auch wahrlich gar nicht im Interesse des rumänischen Staates, die Rechte der Juden bei der Durchführung ihrer Gleichstellung zu schmälern. Die rumänische Regierung hat eben erst die Annektion der bisherigen russischen Provinz Bessarabien proklamiert. Zur Bevölkerung Bessarabiens gehören 300.000 Juden. Das Gesetz, das Rumänien erlassen wird zur Gleichstellung seiner Juden, wie sie vom Vierbund laut Friedensvertrag verlangt wird, wird doch wohl auch Bezug haben auf die Juden des eben angegliederten Bessarabiens. Schon aus diesem Grunde kann der rumänischen Regierung nur dringend empfohlen werden, das Durchführungsgesetz für die Gleichberechtigung der Juden in liberalster, weitgehendster und uneingeschränktester Form zu gestalten. Denn noch ist die mmänische Annexion Bessarabiens von keiner Seite anerkannt, und sofern die rumänische Regierung etwa nur im entferntesten an die politische Entrechtung der Juden jener Provinz denkt, dann wird die Judenschaft der ganzen Welt mit aller Kraft die Befreiung Bessarabiens von der rumänischen Despotenherrschast unterstützen. Es liegt also nur im wohlverstandenen Interesse Rumäniens felbst, die Gleichstellung seiner Juden in loyalster und umfassendster Weise durchzuführen. Die Zeit drängt. Die rumänische Regierung ist bestrebt, den Friedensvertrag möglichst bald zur Ratifikation zw bringen. Mt Dekret vom 9. Mai sind die Kammern aufgelöst und die Neuwahlen auf den 5., 7. und 9. Juni anberaumt worden. Die neuen Kammern sollen bereits am 17. Juni wieder zusammentreten. Daun wird sich das Schicksal der rumänischen Juden von neuem für wer weiß wie lange wieder erfüllen. Es sollte

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