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Jüdische Korrespondenz · 1918-03-14 · 9 (14.3.1918) · page 1

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
4 (1918)
Issue
9 (14.3.1918)
Date
1918-03-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Jüdische Korrespondenz Bezugspreis: Ganzjährig K8, halbjährig K4, vierteljährig K 2. Einzelnummer 20 Heller. Wochenblatt für jüdische Interessen. Redakteur: Jonas Kreppei. Redaktion u. Administration: Wien, VIII. Alserstraße 55. Erscheint jeden Donnerstag. Wien, 14. März 1918. iV. Jahrgang. Graf Lzernin für die russischen Juden. Eine Nachricht kommt aus Bukarest, die nicht verfehlen dürfte, bei der ganzen Jndenheit die lebhafteste Genugtuung hervorzurufen: Der k. n. k. Minister des Aeußern, GrafCzernin, beabsichtigt, gelegentlich d e r F r i e d e n s v e r h a n d l u n g e n ni i t Rumänien die dortige Judenfrage zu berühren und für die Gleichst e r e ch t i g u n g d e r I n d e n i n R u m ä n ie n Wer nur halbwegs mit der traurigen Lage der etwa 250.000 Inden, die in Rumänien leben, vertraut ist, wird die Bedeutung dieser Nachricht wohl zu würdigen misse». Die Leiden dieser Juden bilden das traurigste Kapitel in der auch sonst blutigen Geschichte des jüdischen Volkes. Aerger als in Rußland — und das hat viel zu bedeuten — war die Lage der rumänischen Juden. Dort, im Zarenreiche, lebten sie wohl unter Ausnahmsgesetzen, aber immerhin standen sie unter dem Schutze bestimmter Gesetze und Normen. Hier über, m Rumänien, standen sie - ganz einfach außerhalb jeden Gesetzes und genossen gar keinen wie immer gearteten gesetzlichen Schutz. Dort, in Rußland, herrschte eine politische Reaktion schwärzester Farbe, unter welcher alle Bürger zu leiden hatten. Mit Sehnsucht wurde dort der Anbruch der neuen Zeit erwartet, die allen Bürgern die Freiheit und auch den verfolgten Juden die Erlösung bringen dürfte. Rumänien aber war ein überaus „freiheitliches" Land, es rühmte sich das „Belgien des Ostens" zu sein — die Konstitution des Landes war tatsächlich eine der liberalsten — und dennoch standen bloß die Juden außerhalb des Gesetzes, sie hatten demgemäß von einer inneren Umwälzung nichts zu erwarten und zu hoffen. Rußland war zumindest ein großer mächtiger Staat, dessen Machtwort Volker und Staaten erzittern machte — da mußte man sich vieles gefallen lassen und auch die sogenannte Kultnrwelt mußte vielfach zähneknirschend den Leiden der dortigen Juden zusehen und sich mit Protestkundgebungen begnügen. Rumänien hingegen konnte seine Unabhängigkeit nur dank dem Wohlwollen Europas erlangen, es niußte sich verpflichten, allen Bürgern gleiche Rechte zu gewähren, und nur unter dieser Bedingung wurde ihm die Selbständigkeit zuerkannt. Die dortigen Juden standen somit gewissermaßen unter dem Schutze der gesamten Kulturwelt — und dennoch konnten sich die rumänischen Schakalenpolitiker erlauben, mit ihnen nach Gutdünken zu verfahren und der ganzen Welt mit einer niederträchtigen Finesse ein Schnippchen zu schlagen. Die Rechte der jüdischen Bürger Rumäniens wurden tatsächlich nicht im geringsten angetastet — aber die dortigen breiten jüdischen Volksmassen waren ja gar keine Bürger im Staate — sie wurden als „Fremde" klassisiziert, die erst das Bürgerrecht „erwerben" müssen. Diese Erwerbung wurde ihnen aber unmöglich gemacht. Im Laufe von 40 Jahren, da Rumänien sich eines unabhängigen Staatslebens erfreute, sind blos wenige Hunderte Jude» zu Bürgern erhoben worden, eine dünne Oberschicht der finanziell und intellektuell stärkeren Elemente. Die Masse blieb nach wie vor rechtlos. Rechtlos — aber nicht ohne Zwang, alle staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen. Selbst die Blutstener, den Militärdienst, mußten sie entrichten. Aber auch diejenigen, die ihre Haut zu Markte getragen und ihr Leben für das stiefmütterliche Vaterland zum Einsatz brachten, blieben nach wie vor „fremd" und außerhalb des Gesetzes. Es war dies ein Zustand, den nur eine teuflische Politik anszuklügeln vermag. Der Krieg hat die Lage der Juden in Rnniänien noch viel schlimmer gestaltet. In großen L-charen mußten die jüdischen Söhne in den Krieg ziehen. Aber sie galten als „rmverlüßlich", wurden ins erste. Feuer dirigiert und für jeden Mißerfolg verantwortlich gemacht. Ihre Angehörigen im Hinterlande standen unter dem Verdacht des „Verrats", unter der Beschuldigung der „Spionage". Hunderte und Tausende wurden erbarmungslos hiiigerichtet. Tausende und Abertausende wurden als „Geiseln" verschleppt und sind im Elend zugrunde gegangen. Erscheinungen, wie man sie nur im finstersten Mittelalter für möglich hielt, traten an den Tag. Es war geradezu furchtbar. Das traurigste au der Sache war, daß Rumänien seit etwa 18 Monaten der „Bundesgenosse" der knlturtriefenden Westmächte war, die seit Jahr und Tag eine Welt betören und vorgäben, einen Krieg für „Recht und Menschlichkeit", für „Freiheit und Gerechtigkeit" zu führen. In Paris und London, tvo man einen Judenstaat zu errichten verspricht, blieb man den jämmerlichen Hilferufen der rumänischen Juden gegenüber taub. Wilson ließ sich von Zeit zu Zeit über deren Lage „informieren", erachtete es aber nicht für nötig, sein Machtwort in die Wagschale zu werfen und zu ihren Gunsten zu intervenieren. Und so blieb denn den rumänischen Inden keine andere Wahl, als ihre Erlösung seitens der Mittelmächte zu erhoffen, derselben Mächte, die von der Entente als „Barbaren" verschrieen werden, die aber bereits den russischen Völkern die Freiheit gebracht haben und die auch dazu berufen waren, den rumänischen Juden die Erlösung zu bringen. Diese Hoffnung geht nun in Erfüllung. Graf Czernin, der erste Minister Seiner Majestät des Kaisers Karl, hat es übernommen, gelegentlich der F r i c d e n s v e r h a n d l u n g e n m i t R um äuie n auch der dortigen Inden zu gedenken und ihnen'endlich zu ihrem Rechte zu verhelfen. Tie vsterreichisch-nngarische Monarchie ist ohne Zweifel dazu legitimiert, für die rumänischen Juden einzutreten. Bis zur Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens standen die dortigen Juden unter österreichisch-nngarischein Schutze und wiederholt war Oesterreich-Ungarn genötigt, zu ihren Gunsten zu intervenieren. Ei» großer Teil der Juden in Rumänien ist vsterreichischnugarischer Herkunft. Ta ihnen Rumänien bisher das Bürgerrecht vorenthielt, kann ihnen der Schutz der Donaumonarchie nicht abgesprochen werden. Schließlich nahm der sich oft wiederholende Emigrationsstrom aus Rumänien, besonders nach jedem Pogrom, nach jeder Answeisungsperiode, seinen Weg über österreichisch-ungarisches Gebiet und dieOeffen tlichkeit war oft gezwungen, sich dieser von allem Entblößten anzunchmen und für sie zu sorgen. All diese Umstände geben wohl der Monarchie das formelle Recht, snr die positive Lösung der Judensrage in Rumänien einzutreten, ohne daß sich die Rumänen dagegen mit der Ausrede wehren konnten, es handle sich um eine inner-politische Angelegenheit. Nein! Die Judensrage in Rumänien ist eine internationale Sache, da der Berliner Traktat den Rumänen die Durchführung der Gleichberechtigung der Juden zur Pflicht gemacht hat. Die Signaturmächtc dieses Traktates hatten jederzeit das Recht, da einzugreifen. Haben sie es bisher aus taktischpolitischen Gründen nicht getan, so haben sie dadurch ihr Jnterventionsrecht nicht cingebüßt. Graf Czernin kann sich somit auf vielfache Rechtsmomentc berufen, die seiner Aktion jede Berechtigung verleihen und es ist zu erwarten, daß seine Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden. Uni so eher, als es keinem Zweifel unterliegen kann, daß auch die anderen Staaten des Vierbundes diese Aktion wärmstens unterstützen dürsten. Im Namen der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit, gestützt aus das moralische und formale Recht, wird Gras Czernin bei den Friedens- Verhandlungen mit Rumänien als Anwalt der Juden austreten. Er verdient nicht bloß die Dankbarkeit der rumänischen Juden, sondern auch die Anerkennung der gesamten Judenheit. Er wird mit Talen und nicht mit bloßen Worten beweisen, daß es ihm mit seinem völkererlösenden Programme ernst ist. Eine ganz merkwürdige Rolle dürfte hiebei die Entente spielen. Einer unlängst im englischen Parlamente abgegebenen Erklärung zufolge steht die rumänische Regierung nach wie vor mit der Entente in direkter Ver-

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