Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 3 (24.1.1918)
- Date
- 1918-01-24
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3495278-3495381-3495384--0529-3521208- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 6 Jüdische Korrespondenz Nr. 3 die Versammlung auf dreijährige Dauer sieben Delegierte und von den Rabbinern einen Delegierten. Diese Delegierten mit dem Präses und den Stellvertretern und dem Sekretär bilden die ständige Kommission. Der Präses des Vereines >lt zugleich der Präses der ständigen Kommission. Ebenso wählt auf drei Jahre die Versammlung zehn Mitglieder als Schiedsrichter und auf ein Jahr drei Kassarcvisoren. Die Wahlen erfolgen mittels Wahlzettel, soferne sie nicht per Akklamation angenommen sind. Art. 15. Das Protokoll der Versammlung unterfertigt der Vorsitzende mit dem Sekretär und zwei Delegierten, vom Vorsitzenden dazu eingeladen. Die Ausführung der Beschlüsse obliegt dem Vorsitzenden. Art. 16. Die Versammlung beratet und beschließt über: 1. Berichterstattung der ständigen Kommission über ihre Tätigkeit und die Bereinsaugslegenheiten. 2. Rechnungslegung und Absolutormmserteilung der ständigen Kommission. 8. Den Jahres-Voranschlag. 4. 'Die Wahl des Präsidenten, dessen zwei Stellvertreter, des Sekretärs der ständigen Kommission, des Schiedsgerichtes und der Kassarevisoren. 5. Ernennung von Ehrenmitgliedern. 6. Anträge der ständigen Kommission und von Mitgliedern. 7. Beschluß über das Regulativ der Tätigkeit der Versammlung. 8. Statutenänderung und Auflösung des Vereines. Art. 17, Anträge von Mitgliedern müssen acht Tage vor der Versammlung dem Präsidenten überreicht werden. Später vorgelegte Anträge können nur dann zur Beratung kommen, falls die Versammlung deren Dringlichkeit mit Stimmenmehrheit beschließt, Art. 18. Die ständige Kommission wählt aus ihrer Mitte den Kassier und beschließt über dessen Regulativ. Art. 19. Der Präses oder einer der Stellvertreter beruft die ständige Kommission zur Sitzung so ost er es für nötig findet, mindestens aber einmal in drei Monaten, wobei Ort und Zeit der Versammlung bekanntgegeben wird. Zur Beschlußfassung ist die Anwesenheit von mindestens fünf Kommissionsmitgliedern inklusive des Vorsitzenden und absolute Stimmenmehrheit nötig. Art. 26, Die ständige Kommission bereitet das Beratungsmaterial zur Versammlung vor, erledigt alle Vereinsangelegenheite», die nicht ausdrücklich zur Kompetenz der Versammlung gehören, führt die Kaffe und legt der Versammlung jährlich die Bilanz und den Tätigkeitsbericht vor. Art. 21. Der Präses, und im Verhinderungsfälle einer der Stellvertreter, repräsentieren den Verein nach auswärts; er bestätigt den Empfang aller Zustellungen und unterschreibt alle Dokumente des Vereines. Alle Dokumente des Vereines müssen vom Präses, eventuell von seinem Stellvertreter, vom Sekretär und einem Mitglieds der ständigen Kommission unterfertigt sein. Art. 22. Alle Streitfälle zwischen den Vereinsmitgliedern, oder zwischen dem Vereine und den Mitgliedern, sind von einem Schiedsgericht auszutragen. Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte, oder auch außerhalb derselben, zehn Mitglieder des Schiedsgerichtes auf drei Jahre Im Streitfälle wählt jede Partei von den als Schiedsrichter bestellten zehn Herren einen Vertreter für sich. Diese beiden Herren einigen sich auf einen dritten Herrn als Obmann. Sollte eine solche Einigung nicht Zustandekommen, so obliegt die Wahl des Schiedsgerichts-Obmannes dem Präsidenten oder dem Stellvertreter aus der Mitte des Schiedsgerichts-Kollegiums. Das so zusammengestellte Schiedsgericht urteilt mit Stimmenmehrheit. — Gegen dieses Urteil gibt es keine Berufung. Art. 23. Eine Statutenänderung, oder die Auflösung des Vereines kann nur auf Vorschlag der ständigen Kommission oder von zehn Mitgliedern des Vereines, bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Mitglieder erfolgen, und zwar mit zwei Drittel Mehrheit der Anwesenden. — Die Versammlung beschließt mit einfacher Majorität die Auflösung und die Verwendung des eventuellen Vcreinsvermögens. Im Falle, daß ein solcher Beschluß nicht zuslandekommen sollte, wird das Vereinsvermögen dem eisernen Fonds der einzelnen dem Vereine angehörenden Kultusgcmeinden im Verhältnis der Einzahlungen zugewiesen. _ Arbeiterfürforgeamt der jüdischen Grganisationen Deutschlands. Die in Berlin erscheinenden „Neuen Jüdischen Monatshefte" (Nr. 7 vom 10. Jänner) bringen folgende für die Frage der sozialen Fürsorge für die ostjüdischen Arbeiter überaus wichtige Mitteilung : „Nach vorhergegangenen Besprechungen mit den Behörden, insbesondere mit der Deutschen Arbeiterzentrale in Berlin, sowie mit der jüdischen Vertretung bei der Arbeiterzentrale in Warschau, haben sich die folgenden jüdischen Organisationen: „Großloge für Deutschland, U. u. O. B.", „Hilfsvercin der Deutschen Juden", „Jüdischer Volksverein", „Komitee für den Osten", „Zionistische Vereinigung für Deutschland" zur Gründung eines „ArbeitersnrforgramteS der Jüdische« Organisationen Deutschlands" zusammengeschloffe», zu dessen Vorsitzenden Herr Dr. jur. Adolf Friedemann gewählt ist. Die Generalkommission der Gewerkschaften hat im Einvernehmen mit dem neuen Arbeiterfürsorgeamt ein Sekretariat für ostjüdische Arbeiter errichtet. Die Aufgabe des gegründeten Arbeiterfürsorgeamtes wird darin bestehen, die Interessen der zahlreichen gegenwärtig in Deutschland lebenden jüdischen Arbeiter aus den Ostgebieten nach jeder Richtung hin zu wahren; in den Arbeitskreis des Sekretariats wird insbesondere die Schlichtung von Streitigkeiten mit den Arbeitgebern und der! Rechtsschutz fallen. Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands selbst hat die Errichtung des Sekretariats folgendermaßen bekanntgegeben: „Ei« Sekretariat für ostjüdische Arbeiter." Zur Wahrung der Interessen der aus dem Okkupationsgebiete nachDeutschland eingewanderten jüdischen Arbeiter ist in Berlin ein Sekretariat für ostjüdische Arbeiter ins Leben gerufen worden. Die Aufgaben des Sekretariats find: Aufnahme von Beschwerden und Gewährung von Rechtsschutz, Auskünfte über Arbeitsvermittlung, Zuführung der jüdischen Arbeiter an die betreffenden Berufsorganisationen wie überhaupt jede Wahrnehmung ihrer Arbcitsangelegenheiten. Das Sekretariat wird vom Genossen Jsaac Kornfeld geleitet. Die jüdischen Arbeiter können sich mit dem Sekretariat direkt oder durch Vermittlung der lokalen Arbeitersekretariate in Verbindung setzen. Die Korrespondenz kann in deutscher, jiddischer oder polnischer Sprache erfolgen. Das Bureau des Sekretariats, welches seit dem 1. Jänner 1918 seine Tätigkeit ausgenommen hat, ist der Generalkommisfion der Gewerkschaften angegliedert und befindet sich im Gewerkschaftshaus, Berlin 80 16, Engclufcr 15 IV, wohin auch alle Zuschriften zu richten sind"". Die Geschäftsstelle des „Arbeiterfürsorgcamtes der Jüdischen Organisationen Deutschlands" befindet sich in Berlin IV 8, Französische Straße 49." Nekrologe. . Dr. Markus Landau. Mi! dem Hinscheiden des Historikers Dr. Markus Landau hat die historische Wissenschaft einen schweren Verlust erlitten. Er war am 21. November 1837 in Brody geboren, widmete sich zunächst dem Kaufmannsstand und hatte mancherlei Entbehrungen zu erdülden, ehe es ihm gelang, sich ganz seinen wissenschaftlichen Arbeiten zu widmen. Seinen bedeutenden literarischen Namen verdankte er seinem Werk „Die Quellen des Dekamerone" (1869), welches eine für jene Zeit außerordentliche Belesenheit verrät und auf dem Gebiete der vergleichenden Literatur- und Stoffgeschichte bahnbrechend war. Es erschien 1884 in zweiter, vermehrter und verbefferter Auslage. 1875 folgten seine „Beiträge zur Geschichte der italienischen Novelle", 1877 seine Biographie Boccaccios, die auch ins Italienische übersetzt wurde (von Antona Trauerst 1881), dann „Die italienische Literatur am österreichischen Hofe" (I879>, „Rom, Wien und Neapel während deS spanischen Erbfolgekrieges" (1885), eine Geschichte Karls VI. als König von Spanien (1889) und eine umfassende Geschichte der italienischen Literatur im achtzehnten Jahrhundert <1895). Aber auch der jüdischen Geschichte hat der Verstorbene zahl- * „Correspondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands" Nr. I, 1918. Denkmal gesunkener Menschheit ist; — freilich, seitdem untersagt Judentum Bildung und Besitz solcher Kunstgebilde; denn ihm geht Wahrheit über Kunst. So würde auch kein vom Geiste des Judentums erfüllter Künstler Meißel und Pinsel und Schreibgrifsel rühren zu einem Kunstgebilde, das unreine Phantasie geboren und das nur das Tierische im Menschen zu nähren vermag; — oder sollen uns denn wirklich Sittlichkeit und reines Menschentum leere Schälle sein und nicht jede unserer Tätigkeiten von ihnen geleitet werden? — Satzungen, Glaubenssatzungen? 613 Pflichten kennt das Judentum, keine Glaubensgebote: — die Wahrheiten, die es zu GruffAk legt, offenbart es als Wahrheit, spricht sie aus für den, der Ohren hat, Wahres zu vernehmen, und öffnet eben durch seine Bestimmungen ein Feld zu allweitcr Forschung; zum Eindringen in Wesen und Zusammenhang von Geschöpf, Welt, Mensch, Menschheit, in Entwicklung der Menschengeschichte und im Plan Gottes mit ihr; für alles den Begriff erstrebt aus Anschauung, Erfahrung und Tauroh; überall nur Thauro mit als Faktum hingenommen. Denn das ist doch wohl nicht wahre Spekulation, mit der Welt verschlossenem Auge und Ohr aus dem Schema eines innern Jchs eine Welt zu konstruieren; die wahre nimmt Natur, Mensch, Geschichte als Fakta hin und forscht in ihnen nach Erkenntnis; ihnen gesellt Judentum Tauroh zu, eben so Faktum ivie Himmel und Erde. Aber es achtet keine Spekulationen, deren Ziel nicht zum tätigen, wirkenden Leben beiträgt, es zeigt die Grenze unserer Fassungskraft und warnt vor bodenloser, die eigene Kraft verkennender Forschung, wie kombiniert und schillernd konsequent auch immer, die nur aberwitziger, sich seiner Schranken nicht bewußter, sinnlicher Verstand zu seiner Beruhigung bedürfen mag. — Freilich ist der jüngste Geist vorherrschend GrWelgeist geworden; lebendige Anschauung der Kelt fehlte; man lernte nichts fürs Leben, zur Welt- und Pflichterkenntnis; Forschung war Ziel, nicht Mittel; der Gegenstand der Forschung schwebte Wenigen vor; man forschte Lehre des Judentums und hatte den Begriff des Judentums aus T'nach zu holen vergessen. Aber das ist nicht reine Weise des Judentums; dagegen haben sich stets Meister erhoben; dagegen liegen Muster der Früheren vor. — T'nach und Schaß aus dem einzigen Gesichtspunkte ihrer Bestimmung fürs Leben gelernt „lilmaud ulelamed — lischmaur welaaszausz!" und jeder durchs Gesetz behandelte Gegenstand erst lebendig angeschaut, oder die Anschauung sich aus der Wissenschaft geholt; — es gibt keine Wissenschaft, die gerade konsequenter und zur Allumsicht den Geist entwickelt. — Daß die Lehre, die Jiroh, Ahawo und Emunoh als Grundsteine setzt, nicht das Herz verkrüppeln, und begriffen und in den Geist ausgenommen, die Erfüllung ein Leben von innen heraus werde, nicht ein schematisierter Zwerg, und gerade sie zur freien Entfaltung und Anwendung aller Kräfte lade;. — das haben Sie schon durch Ihren Anschluß, beurkundet. — (Fortsetzung folgt.)