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Jüdische Korrespondenz · 1917-02-22 · 7 (22.2.1917) · page 1

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
3 (1917)
Issue
7 (22.2.1917)
Date
1917-02-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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indische Korrespondenz Preis per Nummer 10 Heller. j ..r < < t «*. .«, «• * t x Redaktion und Administration: vierteljährlich ki 20 j Wochenblatt tur jüdische Interessen, wien, vm. a^«^ 50. tttcMrucJiraitvoitsr Qti Ueiiaigahe gestatte Redakteur: Jonas Kreppe 1. Erscheint jeden Donnerstag flhv 7. Wien, 22. Februar 1917. 3. Jahrgang. Länderaulonomie und Kreiseinfeilung: (Von besonderer Seite). Die Erneuerung Oesterreichs, respektive die damit im Zusammenhange stehende Reform der staatlichen Verwaltung bildet heute ein Problem, das die weitesten Kreise lebhaft und intensiv beschäftigt. War es schon früher klar, daß die Verwaltungskonstruktion der Monarchie dringend einer Reformierung und Modernisierung bedarf, so haben die Kriegsereignisse und die Erscheinungen, die der Kriegsverlauf zutage gefördert hat, die Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit dieser Reformarbeit erst recht überzeugend dargelegt. Tatsächlich wird dieses Problem von berufener Seite eingehend erörtert und es sind auch schon verschiedene Projekte ausgearbeitet worden, die mannigfache Lösungsmodalitäten in Vorschlag bringen. In erster Reihe stehen diesbezüglich zwei Projekte zur Diskussion. Einerseits wird die Ausdehnung und Erweiterung der Autonomie der einzelnen Kronländer gefordert, andererseits wird die Einführung einer Kreiseinteilung propagiert, welche die Autonomie der Länder wohl nicht direkt schmälern, aber indirekt den Wirkungskreis der Länderverwaltung etwas einengen und denselben viele ihrer bisherigen Agenden abnehmen und den Kreisverwaltungen zuweisen würde. Theoretisch werden beide Projekte ausführlich und eingehend begründet und mag man auch zugeben, daß bei gewissen :m ü|*HW>#ft Ai^^lWi.liiA-^wieiPOÜltsclje. ujid nationale Momente für deren Haltung maßgebend sind, so läßt sich ohne weiteres sagen, daß im großen und ganzen beide Projekte manches für sich haben. Es wird Sache der maßgebenden Kreise sein, das beiderseitige pro und contra genau und eingehend zu erwägen und erst dann die Entscheidung zu treffen. Bei dem großen Ernste, mit welchem die berufenen Faktoren das Problem behandeln, ist mit Sicherheit zu erwarten, daß die schließlich zu treffende Lösung sowohl den Interessen des Staates, als auch den Interessen der Völker voll und ganz entsprechen wird. Will man dieses Problem vom Standpunkte der Interessen der österreichischen Judenschaft näher betrachten, so muß zunächst betont werden, daß die Juden der Monarchie jede Reform aufs lebhafteste begrüßen werden, die geeignet ist, die innere Konsolidierung des Vaterlandes zu fördern und die Entwicklung desselben zu stärken. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, haben die Juden keine Veranlassung, sich nach irgend einer Richtung hin zu binden. Aber andererseits muß gesagt werden, daß die Lage der österreichischen Judenschaft und deren oft eigenartige Verhältnisse, deren Wünsche eher derjenigen Seite zuwenden lassen, die die Schaffung der Kreiseinteilung propagieren. Haben die Juden der Monarchie einerseits das lebhafteste Interesse daran, daß die Macht und der Einfluß der Zentralregierung auf die Gestaltung der inner-politischen Verhältnisse im ganzen Reiche keine wie immer geartete Schmälerung erfahre, da sie zur Gerechtigkeit und Objektivität der Zentralbehörden aller Kategorien das größte Vertrauen haben, so sind sie andererseits daran interessiert, daß durch Einführung der Kreisverwaltungen die mannigfachen Reibungen zwischen den diversen nationalen Gruppen in den einzelnen Kronländern nach Möglichkeit vermieden werden. Bei der Einführung einer Kreisverwaltung könnten sie auch unter Umständen viel mehr entsprechend ihrer Zahl und ihrer gesellschaftlichen Stellung zur Geltung kommen, als dies bisher in den Landesstuben der Fall ist, wo sie zumeist gar keine Vertretung, im besten Falle keine genügende, haben und von jeder Einflußnahme ausgeschaltet sind. Auch im Zentralparlamente ist die Judenschaft der Monarchie wohl nur ungenügend vertreten, aber sämtliche jüdischen Abgeordneten zusammengenommen, bilden dennoch einen Faktor, der nötigenfalls manches erreichen kann. In den Landtagen ist die Zahl der jüdischen Vertreter fast überall derart minimal, daß diese kaum irgendwie in Betracht kommen. Im Falle der Schaffung von Kreisverwaltungen würden die Juden zumindest in denjenigen Kreisen, wo sie einen wesentlichen Teil der Gesamtbevölkerung darstellen, verhältnismäßig vertreten und imstande sein, ihre Interessen zu wahren. Hiezu kommt noch ein wichtiges Moment: In den Landesvertretungen wird zumeist Politik getrieben. Die nationalen Reibungen und die Parteikämpfe absorbieren fast die gesamte Tätigkeit dieser Körperschaften und hemmen jede fruchtbare Arbeit. Ist dies schon für jeden Bürger an und für sich von einem großen Nachteile, so sind es oft die Juden — natürlich in denjenigen Ländern, wo sie einen wesentlichen Teil der Gesamtbevölkerung bilden — die darunter leiden. Je kleiner die Reibungsflächen, desto günstiger dürfte sich die Lage der Juden gestalten. Hie und da könnten sich wohl auch in den Kreisverwaltungen verschiedene Gegensätze nationaler und konfessioneller Natur geltend machen. Allein, da man bei der Schaffung der Kreise darauf acht geben wird, möglichst national einheitliche Verwaltungskörper zu bilden, dürften derartige Erscheinungen zu den Seltenheiten gehören. Aus all diesen angeführten Gründen müßten die Juden Oesterreichs die Schaffung der Kreisverwaltungen begrüßen und zwar sollte sich diese Neuordnung nicht auf Böhmen beschränken, sondern auf sämtliche Kronländer erstrecken. In einem gewissen, wenn auch indirekten Zusammenhange minder geplanten Reform der inner-staatlichen Konstruktion steht auch das speziell inner-jüdische Problem einer Reform unseres Kultusgemeindewesens, respektive der Schaffung eines obligatorischen Gemeindebundes usw. Die Konstruktion unserer inner-jüdischen Autonomie soll in gewissen Beziehungen den allgemeinen Verhältnissen angepaßt sein. Gar vieles ließe sich vereinfachen, falls auch bezüglich der Gerneindeorganisation beispielsweise das Kreis-System zur Geltung kommen sollte. Diejenigen jüdischen Kreise, die schon heute die Schaffung des Gemeindebundes so ungestüm urgieren, mögen es sich gesagt sein lassen, daß es unter Umständen besser sein könnte, diesbezüglich mit dem letzten Worte zu warten, bis das allgemein-österreichische Reformwerk perfektioniert ist, anstatt durch Voreiligkeit eine Konstruktion zu schaffen, die nicht in den Rahmen der Gesamtordnung hineinpassen würde. In dem Momente, da das große Reformwerk in Oesterreich auf die Tagesordnung gelangt, ist es nötig, auch den Standpunkt der Juden der Monarchie diesbezüglich zu präzisieren. Da die maßgebenden Kreise von dem lebhaften Wunsche beseelt sind, den gerechtfertigten Wünschen und Forderungen aller Bevölkerungskreise im Rahmen der Zulässigkeit Rechnung zu tragen, ist zu erwarten, daß auch die jüdische Stimme Gehör finden dürfte. Palästina-Aulonomie von Englands und Frankreichs Gnaden. Das Wort Palästina-Autonomie war bei Kriegsausbruch von zaubermächtitgem Klange für die Gruppe unreifer Köpfe und nationaler Schwärmer unter der russisch-jüdischen Studentenschaft in den Hauptstädten Europas, war sogar gewissermaßen Sammelparole für eine unter die englischen Fahnen sich scharende „Jüdische Legion", die, innerlich schon lange vorher aufgelöst, (erhielten doch die Freiwilligen eine ganz andere Behandlung und Verwendung als die von ihnen erwartete) mit dem Zusammenbruche des Dardanellen-Feldzuges ihr trauriges Ende gefunden hat. Dunkel und orakelhaft vieldeutig war stets der Rede Sinn, wenn die englischen Diplomaten von einer Autonomie Palästinas sprachen, jedenfalls so, daß die Araber wie die „Jungjuden" darin die Türe für ihre nationalen Hoffnungen und Aspirationen offen fanden. Daß in Wahrheit diese versprochene Autonomie nie anders denn als Köder für die Araber — auf Kosten der Juden, wenn man das Verhalten der Araber gegenüber den Juden in den letzten Jahren in Betracht zieht — gedacht war, darüber mögen sich all diejenigen, die, es angeht, aus den kürzlich erschienenen türkischen Rotbuche: „Die Wahrheit über die syrische Frage" nach den vom Korrespondenzblatte N. O. veröffentlichten Auszügen eingehend belehren lassen. Es sind darin ein paar lehrreiche Dokumente enthalten, die überdies auch auf die politische Moral der Entente ein neues grelles Licht werfen. Es geht aus dem Buche zunächst zweifelsfrei hervor, wohin die nationalarabischen Umtriebe in der Türkei zielten und wie wenig es begründet ist, aus der gerechten Bestrafung der Hochverräter „türkische Greuel" zu machen. Andererseits ist es dokumentarisch festgestellt, daß dri "gihze Bewegung ihren Nährboden in Londorf und Paris hatte. Wie-män ritich einer Kombination dieser beiden Tatsachen über-'das großtuerische Gerede der eifrigen Weltverteiler von der Palästina-Autonomie zu denken hat, ergibt sich dann von selbst. Unter falscher Maske und unter dem erschlichenen Schutze des Reichsgesetzes bestanden in Palästina und Syrien seit langer Zeit Gesellschaften und Organisationen, die, wie später erwiesen wurde, zu einem einzigen sogenannten Dezentralisationskomitee in Kairo zusammenflössen. Der Zweck dieser Organisationen wird in der türkischen Denkschrift wie folgt zusammengefaßt: „Aufrichtung des Kalifats in Aegypten unter britischer Schutzherrschaft und Umformung des Khedivats in ein Kalifat; Einbeziehung des Südteils von Syrien, von Haifa bis zur ägyptischen Grenze" unter das englische Protektorat und des Nordteils von Haifa bis Alexandrette unter die französische Herrschaft; Aufrichtung eines unabhängigen mohammedanischen Fürstentums in Syrien". Einige verfolgten auch das Ziel, Beirut der Libanonprovinz anzugliedern und die Grenze des Libanon bis zur Buka'a auszudehnen oder Syrien einfach von Frankreich annektieren zu lassen. 'Abd el-Ghani el-Araisi sagte über die Gesellschaft cl-Mutandil el-Adabi aus: der geheime Zweck dieser Gesellschaft war. die arabischen Studenten an sich zu ziehen, um sie an der nationalen Autonomie arbeiten zu lassen, sei es auch mit fremder Hilfe, die zur Erklärung des Protektorates, das heißt zur Okkupation des Landes, führen würde. Der Plan einiger anderer richtete sich einfach darauf. Arabien vorn türkischen Reiche abzutrennen, ohne Uberhaupt daran zu denken, was später daraus werden würde. Derselbe Angeklagte fügt in seinem Verhör über Selim el-Buchari hinzu: Ich kenne Selim el-Buchari als von jeher dem Reichsgedanken feindlich gesinnt. Er wünschte die Okkupation der arabischen Gebietsteile seitens Frankreichs und Englands auf Kosten der osmanischen Unabhängigkeit; dabei war es ihm ganz gleich, welche der beiden Mächte sich diese Gebiete einverleiben würde. 'Abd el-Ghani spricht sich nicht weniger deutlich über 'Abd el-Wahhab el Inglizi aus. Diese Gesellschaften oder vielmehr immer dieselben Leute, deren Namen unterschiedslos an jede von ihnen geknüpft waren, lösten sich einander ab und ermutigten unablässig die Begehung dieser Hochverratsverbrechen, um unter dem Mantel eines harmlosen Programms zur Hebung der arabischen Rasse ihren unersättlichen Machthunger befriedigen zu können: dieses Programm hieß bald Dezentralisation, bald Reform der arabischen Provinzen. Weder die Tätigkeit der Regierung, die insbesondere den Bedürfnissen dieser Provinzen entgegenzukommen suchte, noch die wiederholten Warnungen und die Generalamnestien, die nacheinander zugunsten der Agitatoren erlassen wurden, die man durch Milde wieder zur Pflicht zurückzubringen hoffte, vermochten jene hochverräterischen Unternehmungen einzudämmen. Die arabische revolutionäre Bewegung verkörperte sich, wie des weiteren ausgeführt wird, in einer Reihe von geheimen Gesellschaften, die mit Ausnahme der unter dem Schutz des französischen Konsulats in Beirut gegründeten Nahda el-Lubnanije sämtlich erst nach

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