Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 2 (1916)
- Issue
- 40 (7.12.1916)
- Date
- 1916-12-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdische Korrespondenz Preis npr Niimmpr lfl Heller ^™ r, , , .. ........ Preis per Nummer 10 Heller. ,, - t t t . . „.....«. t _ . vierteljährlich k 120 Wochenblatt für judische Interessen. Nachdruck mit voller Qu llenangabe gesiatte». Redakteur: Jonas Kreppe 1. Nr. 40. Wien, 7. Dezember 1916. ^Redaktion und Administration: Wien, VIII. Alscrstraße 65-5 rsclioint jeden Donnerstag 2. Jahrgang. Fünfte Kriegsanleihe. Zum fünften Mal tordert das Vaterland seine Bürger auf, die Mittel herzugeben, welche erforderlich sind, um aller feinde Herr zu werden. Jeder binzige hat die Verpflichtung, durch Zeichnung so groller Summen, als ihm seine Verhältnisse irgend gestatten, seinen leil zum siegreichen Ausgange des oem Vateriande aulgezwungenen Krieges beizutragen. Ein Regierungsprogramm. Die neue österreichische Regierung, die \or wenigen Wochen ihr Amt angetreten hat, ist seitens der gesamten öffentlichen Meinung mit dem größten Vertrauen und mit den weitgehendsten hottnungen begrubt worden. Ohne ein testumschnebenes Programm veroiientucht?u haben, bot die Vergangenheit der Persönlichkeiten, die zur Leitung der wichtigsten Kessorts beiufen wurden, die sicherste Gewahr, daß die richtigen Männer an die richtigen bteilen gelangt seien. Besonders konnte dies vom Chef der Regierung, vom Ministerpräsidenten, Dr. v. Koroer, gesagt werden, dessen frühere Regierungstätigkeit noch allgemein m bester Erinnerug war und den man damals in den weitesten Kreisen der Bevölkerung nur uugerne vom Ministerpalais in der rierrengasse scheiden sah. Das „auf baldiges Wiedersehen", das damals dem scheidenden Ministerpräsidenten allseitig zugerufen wurde, verzögerte sich zwar ein wenig, aber schließlich war doch der Moment gekommen, an dem Dr. v. Körber als der ernsteste Kandidat für die MinisterprJsiehrenvollen und schweren Mission betraut wurde, die Erneuerung des Vaterlandes, die Erstarkung und Verjüngung Oesterreichs, zu bewerkstelligen und durchzuführen. Mit gewohnter Energie hat der neue Ministerpräsident sich seinen Aufgaben gewidmet und nur dem erschütternden Ereignisse, das in den jüngsten Wochen eingetreten war, dem Hinscheiden des unvergeßlichen Kaisers Franz Josef, ist es zuzuschreiben, wenn die Aufmerksamkeit der Regierung und speziell des Kabinetts - Chef, für kurze Zeit von den eigentlichen Tagesfragen abgelenkt wurde. Nunmehr aber, da die Formalitäten, die mit dein i hronwechsel verbunden waren, erledigt und in mustergültiger Ordnung durchgeführt sind, konnte Ministerpräsident Dr. v. Körber zur Erfüllung seiner eigentlichen Aufgaben schreiten und man muß zugeben, daß er hiebei. w ie immer, eine sehr glückliche Hand zeigt. Die Schaffung des Ernährungsamtes, ist eine Maßnahme, die in den weitesten Kreisen der Bevölkerung mit der höchsten Befriedigung begrüßt wird. Die Ernährungsfrage ist doch gegenwärtig eines der brennendsten Probleme und nur eine richtige Regelung derselben kann den Völkern das Durchhalten im Kriege erleichtern und ermöglichen. Trotz aller Ränke und Tücke der Feinde, wird die Monarchie nichi ausgehungert werden. Die vorhandenen Vorräte reichen bei einiger Einschränkung vollauf für alle Bedürfnisse aus. Nur muß die Verteilung und die Flüssigmachung des Vorhandenen in der richtigen Weise vor sich gehen. Dies zu erreichen und zu ermöglichen, ist der Zweck des neuen Ernährungsamtes und nach dem Wirkungskreise, der demselben zugewiesen wurde, zu schließen, dürfte es wohl in der Lage sein, seine Aufgaben voll und ganz zu erfüllen. Dies umso eher, als der Ministerpräsident sich selbst einen entsprechenden Einfluß auf die Tätigkeit des Ernährungsamtes gesichert hat und demselben mit seiner reichen Erfahrung und mit seiner bekannten Tatkraft stets zur Seite stehen wird. Ist die Errichtung des Ernährungsamtes wohl eine überaus wichtige und einschneidende, dennoch bloß ein Gebiet des öffentlichen Lebens umfassende Maßnahme der Regierung, so ist der Erlaß, den der Ministerpräsident dieser Tage an alle mit d,er Besorgung staatlicher Verwaltungsausgaben betrauten Behörden und Aemter gerichtet hat, ein förmliches Programm, das in allen Kreisen mit der höchsten Genugtuung begrüßt werden muß. In den paar Sätzen des Erlasses ist ein prägnantes und klares Regierungsprogramm enthalten, das nur mit Dank Quittiert werden kann. „Strengste Beobachtung der bestehenden Gesetze', verlangt der Ministerpräsident von allen Behörden. „Vor dem Gesetze ist jederlrann gleich!" — so lautet eine weitere Mahnung. „Die Außerachtlassung dieser Forderung des Gesetzes wäre nicht bloß ein Unrecht, sondern eine Gefahr" — heißt es weiter. „Die Behörden haben sich bei ihren Entscheidungen ausschließlich von sachlichen Erwägungen leiten zu lassen". Von den Beamten verlangt der Regierungs-Chef nicht bloß tadelloses Benehmen im Verkehr mit jedermann und unverzügliche Erledigung der Geschäfte, sondern auch warmes Interesse und Anteilnahme für die Wünsche und Geschicke der Bevölkerung. Er fordert aber auch eine strikte Befolgung der Gesetze und Verordnungen seitens der Bevölkerung und unnachsichtliches Vorgehen gegen jene, welche zum eigenen Vorteil, aber zum Schaden der Allgemeinheit, die Gesetze zu umgehen versuchen. Man sieht, ein Programm, dem jeder nur mit lebhaftem Beifall zustimmen kann. Wenn wir uns an dieser Stelle mit dein Erlaß des Ministerpräsidenten so ausführlich befassen, so geschieht es deswegen, weil das Programm, das da zum Ausdruck gelangt, den Wünschen und Bedürfnissen der österreichischen Judenschaft am weitgehendsten entspricht. „Strengste Beobachtung der Gesetze!" — „Vor dem Gesetz ist jedermann gleich!" — in diesen beiden Regierungsmaximen, wie auch ni' delTTTrrunrJsätX üäTTslch che Behörden bei ihren Entscheidungen auschließlich von sachlichen Erwägungen leiten lassen sollen, findet all das seine Befriedigung, was von indischer Seite gewünscht und gefordert wird. Kein anderes Volk hat soviel unter einer Nichtbeobachtung der Gesetze, unter einer nicht gleichmäßigen Anwendung und Durchführung der Verordnungen und Vorschriften, unter einer Mißachtung der Gleichheit vor dem Gesetze zu leiden, als die .luden. Wir wollen heute an dieser Stelle keine allgemeinen Vorwürfe erheben, wir wollen heute nicht mit dem speziellen indischen Wunschzettel kommen, wir konstatieren auch gerne, daß die österreichische Beamtenschaft im großen und ganzen ihre Pflichten kennt und gewissenhaft jedermann gegenüber erfüllt. Aber wenn der Regicrungs-Chef es für nötig erachtet hatte, diesbezüglich einen speziellen Apell an die Behörden zu richten, so können wir nicht umhin, zu konstatieren, daß er damit auch unseren Wünschen am weitesten entgegengekommen ist und wir sagen ihm hier öffentlichen Dank dafür. Wir stehen aber auch auf dem Standpunkte, daß auch der letzte Absatz des Regierungserlasses voll und ganz unseren Intentionen entspricht. Gerade wir Juden haben oft darunter zu leiden, daß man für die Sunden und Vergehen einzelner Mitglieder unseres Volkes die jüdische Allgemeinheit verantwortlich macht. Wir erklären es aber offen und klar, daß wir jede Gemeinschaft mit jenen ablehnen, die gegen Recht und Gesetz verstoßen. Mögen sie von der Strenge des Gesetzes betroffen werden, wie sie es verdienen. Auch wir leiden moralisch und materiell unter derartigen Gesetzesverletzungen und haben den Wunsch, von dieser Plage befreit zu sein, selbst wenn deren Träger sich Juden nennen. Wir haben diesbezüglich nichts zu fürchten. Die Zahl derjenigen Juden, die dem jüdischen Namen Unehre machen, ist ziemlich beschränkt, mögen auch gewisse Blätter jeden jüdisch klingenden Namen bei derartigen Gelegenheiten besonders unterstreichen. Im großen und ganzen erfüllen wir stets und besonders jetzt voll und ganz unsere Bürgerpflichten und haben keinen anderen Wunsch, als gleich mit allen anderen Bürgern behandelt zu werden. Der jüngste Erlaß des Ministerpräsidenten Dr. v. Körber ist uns daher wie aus der Seele gesprochen und wir wünschen demselben den weitgehendsten Erfolg. 1 >er obenerw ähnteÜipfctfPdtV cheis hat folgenden Wortlaiftjr* „Ich beehre mich, EuCT : '. .**. . uf^XIrundsatze bekanntzugeben, - die ich für äk, staatlichen BehordenTn lfirem amtlichen Wirten als richtig erachte. Diese üruwisatre* smu die gleichen, welche ich als Leiter des Ministeriums des Innern mit dem Erlasse vom Jü. Jänner 1V00, Z. ,?7(>;M. 1., der Beamlciischait vor Augen geführt habe. Nach wie vor hat als oberste Norm für ene staatlichen Behörden die strengste Beobachtung der bestehenden Gesetze zu gelten. \ or dem Gesetz ist jedermann gleich. Die Außerachtlassung dieser Forderung des Gesetzes wäre nicht bloß ein Unrecht, sondern e.ue Gefahr. Denn sie wurde das Reclusbev, ußtseui erschüttern und damit die Achtung Luid Anhänglichkeit an den Staat. Sie wurde überdies von der Bevölkerung, deren Standhaftigkeit und großer Opfermut m diesem furchtbarsten aller Kriege eine verheißende Gewähr für die sittliche W iedergeburt unseres Vaterlandes verspricht, als Undank empfunden werden. Die Behörden haben sich daiier bei ihren Entscheidungen ausschließlich von sachlichen Erwägungen leiten zu lassen. Sie haben sich stets vor Augen zu halten, daß dem Staate dient, v\er für die Bevölkerung wirkt, und haben es als Pflicht zu erkennen, im Rahmen ihres amtlichen Wirkungskreises an der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung mitzuarbeiten. In der rastlosen und selbstlosen Arbeit für das otfentliche Wohl hegt die Quelle des Ansehens und der Geltung. Ich verlange von den" Beamten nicht bloß tadelloses Benehmen im Verkehr mit jedermann und unverzügliche Erledigung der Geschäfte, ich verlange auch warmes Interesse und Anteilnahme für die Wünsche und Geschicke der Bevölkerung, die nach den dargebrachten Opfern an Gut und Blut Anspruch darauf hat. Dies erfordert aber strikte Befolgung der Gesetze und Verordnungen auch seitens der Bevölkerung und unnachsichtliches Vorgehen gegen jene, welche zum eigenen Vorteil, aber zum >chaden der Allgemeinheit, die Gesetze zu umgehen versuchen. Denn die Gesetze werden zum Schutze der Bevölkerung erlassen und selbst die Bestimmungen, die der Einzelne vielleicht hart empfindet, haben einsichtsvoll befolgt zu werden, weil nur dadurch das siegreiche Durchhalten und damit das Wohl der Gesamtheit gesichert werden kann. Diesem zu dienen, ist unser aller Pflicht. Sie kann niemandem erlassen werden. In der Pflichterfüllung haben aber die Behörden beispielgebend voranzugehen. Ich ersuche, die unterstehenden Beamten, Behörden und Aemter von diesen Grundsätzen, deren genaue Befolgung ich erwarte, in Kenntnis zu setzen und bitte, bei der Erfüllung unserer gemeinsamen Aufgabe mich wirksam zu unterstutzen". Kaiser Franz. Josef u. die Juden. Ucber das Verhältnis des Kaisers Franz .loset zu den Juden schreibt A. Mahler im Hamburger „Israelitischen Familienblatte" folgendes: Schon einige Monate nach seiner am 2. Dezember IMS erfolgten Thronbesteigung löste in seinem Auftrage Premierminister Fürst Felix Schwarzenberg den von Kaiser Ferdinand kurz vor seiner Abdankung nach Krcmsier berufenen konstituierenden Reichstag auf und oktroyierte eine neue Verfassung, welche die volle Emanzipation der Juden aussprach. Diese vom 4. März datierte Urkunde besagte unter anderem: „Die volle Glaubensfreiheit und das Recht der häuslichen Ausübung des Religionsbekenntnisses ist jedermann gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnis unabhängig; doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten durch das Religionsbekenntnis kein Abbruch geschehen. Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffent-