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Jüdische Korrespondenz · 1916-06-12 · 22 (12.6.1916) · page 4

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
2 (1916)
Issue
22 (12.6.1916)
Date
1916-06-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Sctte 4 Jüdische Korrespondenz Nr. 22. Die „Agudas Jsroel" hat mit der Veranstaltung dieser Trauerandacht eine schmerzhafte Pflicht erfüllt. Möge es ihr vergönnt sein, der galizischen orthodoxen .Indenschaft bei frohen Anlässen zu dienen. Chronik. Generalversammlung der Israelitischen Allianz zu Wien. Die 43. ordentliche Generalversammlung der Israelitischen Allianz zu Wien fand am 5. Juni d. J., 6 Uhr abends im Saale der Israelitischen Kultusgemeinde Wien statt. Lieber Antrag des Herrn Rotter wird von der Verlesung des bereits seit mehreren Tagen in Händen der Mitglieder befindlichen umfangreichen Jahresberichtes ausgesehen. Herr M. Baum hebt mit besonderem Danke die weitverzweigte segensreiche Tätigkeit der Vereinsleitung in diesen schweren Zeiten hervor. Cr konstatiert, daB dieselbe in hohem Maße den gestellten Anforderungen entsprochen hat. Dr. Schreiber schließt sich in Bezug auf die Anerkennung der ersprießlichen Tätigkeit des Vereines dein Vorredner an und meint, daß der Verein über sein Programm hinausgehen sollte, um nicht nur den notleidenden Glaubensgenossen zu helfen, sondern auch die Führung aller jüdischen Organisationen zu übernehmen. Kultuspräsident Dr. Schaff dankt der Vereinsleitung namens der Lemberger Gemeinde sowie der gesamten galizischen Judenschaft für die zur Linderung der Not unter den Juden gewährte umfassende Hilfe. Der Jahresbericht und die Rechnungsabschlüsse werden hierauf einstimmig genehmigt. Zu den im Berichte angeführten Zahlen über die Hilfsaktion bemerkt Sekretär Dr. Kaminka, daß seit Abschluß des Berichtes anfangs Mai d. J. bereits weitere Unterstützungen nach (ializien und Russisch Polen in der Gesamtsumme von nahezu K 200.000.-- gesandt wurden. Bei den hierauf folgenden Wahlen werden die turnusmäßig ausscheidenden Vorstandsmitglieder: Dr. Josef Breuer, Richard Bettelheim, Hofrat Dr. Josef Löwner, Direktor Alexander Weiner und Moriz Eissler per Akklamation wiedergewählt. Unentgeltlicher Kurs über Geflügelhaltung iür Flüchtlinge. XX., D e n i s g a s s e 33. Uosefme Mendi'sches Wohlfahrtshaus-Toynbeehalle.) Der vom „Galizischen i l i 1 f s v e r e i 11" in Wien errichtete unentgeltliche Kurs über Geflügelhaltung beginnt JJieustag am 13. Juni ds. J. um 4 Uhr nachmittags und wird Donnerstag, 15. Juni, Dienstag 20. Juni, Donnerstag 27. Juni, dann am Dienstag 4. Juli und Donnerstag b. Juli, jedesmal von 4 bis 6 Uhr naehmittgs, tortgesetzt. Vortragender: Herr Georg W l e n i n g e r, Konsulent im k. k. AckerbauMinisterium. Vortragssprache: Deutsch, wenn nötig, mit gemeinverständlichen Erklärungen. Anmeldungen sind schriftlich oder zwischen 9 bis 1 Uhr mündlich an das Büro des Galizischen Hilfsvereins, IX., Berggasse und zwar behufs Anweisung der Sitze möglichst bald zu richten. Die russischen „Reformen". Die verspätet eingetroffenen letzten Nummern des „Russkoje Slowo" melden eine Reihe bedeutungsvoller und von der Petersburger Presse mit keinem Wort berührten reaktionären Maßnahmen, die Ministerpräsident Stürmer teilweise bereits getroffen hat, teilweise erst plant. Als am weitesten gehende Maßnahme darf ein Beschluß Stürmers gelten, das Vereins- und Verbandsgesetz durch die Verfügungsgewalt der einzelnen Chefs der Militärbezirke für die Kriegszeit außer Kraft setzen zu lassen, was ein Verbot von Kongressen, Verbandslagungeu und ordentlichen Vereinssitzungen bedeutet, l erner verfügte Stürmer die Aufhebung der vom Ministerium des Innern ausgearbeiteten Maßnahmen zur Erleichterung der Rechtslage der Juden in den ihnnen durch das Rundschreiben Schtscherbatows zugänglich gemachten Gouvernements mit der Begründung, es gäbe jetzt in Rußland wichtigeres zu tun, als sich mit jüdischen Angelegenheiten zu befassen. Außerdem ordnete Stürmer die Aufhebung der von der Hauptverwaltung für Pi esseangelegenheiten im Einklang mit den Wünschen der Reichsduma ausgearbeiteten Preßreform an. Er begründete dies damit, daß jetzt für eine solche Reform nicht die passende Zeit sei. Eine Bemerkung Stürmers, das ausgearbeitete Gesetz wäre allzu liberal und müßte geändert werden, veranlalite den Chef der Hauptverwaltung für Presseangelegenheiten Sudejin, um seine Entlassung zu bitten. In ganz Rußland steht die Einführung einer Militärzensur iür Zeitungen, Bücher und Lehrbücher bevor. In des Vaters FuBstapfen. Die Verwaltung des Suworintheaters in Petersburg hatte ein Theaterstück des jüdischen Dramaturgen Jacob Gordin zur Aufführung empfohlen. Gegen diesen Beschluß erhob die Tochter des bekannten verstorbenen Antisemiten Suworin, die eine maßgebende Persönlichkeit in der Theaterverwaltung bildet, Einspruch, mit der Begründung, daß im Suworintheater jüdische Stücke nicht aufgeführt dürfen. „Die Juden veranstalten Pogrome". Dem „Lodzer Volksblatf wird aus Kopenhagen berichtet: In den nächsten Tagen wird in Kiew ein aufsehenerregender Prozeß abgehalten werden. 31 Juden aus Lubor (Gouv. Wolhynien) sind angeklagt, im September 1913 einen Pogrom gegen die dortige christliche(?) Bevölkerung zu organisieren versucht zu haben. Ueber 100 Zeugen sind zu diesem Prozeß vorgeladen. Die schlechte Behandlung der Juden in der englischen Armee. Wie aus London berichtet wird, sind viele Juden, die sich für das Heer anwerben ließen, als Katholiken oder Protestanten in die Armee eingetreten. Diese Nachricht bestätigt die seit längerer Zeit sich wiederholenden Klagen über die schlechte Behandlung der Juden in der englischen Armee. Erneuerung des russisch-amerikanischen Handelsvertrags? Die New Yorker „Financial Chronicle" glaubt, der vor kurzem in Petersburg angekommene neue Botschafter der Vereinigten Staaten, David R. Francis, soll u. a. auch den Entwurf für einen neuen Handelsvertrag zwischen den beiden Staaten in der Tasche haben. Der letzte Handelsvertrag war nahezu 100 Jahre alt und wurde vor einigen Jahren durch Amerika gekündigt, weil die russische Regierung sich weigerte, die Pässe für amerikanische Juden anzuerkennen. Oer Kronrabbiner von Kasan wurde zu einem Monat Gefängnis verurteilt, weil er eine Reise nach Petersburg unternommen hatte, ohne zuvor das Aufenthaltsrecht in dieser Stadt nachzusuchen. Verurteilung jüdischer Sozialdemokraten. Wie Moskauer Zeitungen berichten, fand vor dsm dortigen Gericht ein Prozeß gegen mehrere Polen wegen ihrer Zugehörigkeit zu der sozialdemokratischen Partei Polens und Litauens statt. Der Prozeß hätte in Warschau stattfinden sollen, er wurde aber nach der Räumung Warschaus nach Moskau verlegt. Ein Angeklagter wurde zu sechs Jahren Zuchthaus, drei andere zu lebenslänglicher Verbannung verurteilt. Eine andere Abteilung desselben Gerichts verhandelte gegen mehrere Juden wegen ihrer Zugehörigkeit zum sozialistischen Bund. Sämtliche Angeklagten wurden zu lebenslänglicher Verbannung verurteilt. _K. k. priv. Oesterreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe._ KUNDMACHUNG. In der am 2. April 1914 stattgehabten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der K. k. priv. Oesterreichischen Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe wurde der Beschluß gefaßt, das Aktienkapital von 150 Millionen Kronen durch Ausgabe von 62.500 auf den Inhaber lautende Aktien im Nominalbetrage von K 320.— auf 170 Millionen Kronen zu erhöhen, hinsichtlich des Bezugsrechtes auf die neu auszugebenden Aktien die bestehenden vertraglichen und statutarischen Bestimmungen in Anwendung zu bringen und die Festsetzung der näheren Bestimmungen über die Art und Weise der Hinausgabe der neuen Aktien, der Frist zur Geltendmachung des Bezugsrechtes, die Festsetzung der EinZahlungstermine und die Verfügung über die von den Berechtigten nicht übernommenen Aktien dem Verwaltungsrate zu übertragen. In Ausführung dieses Beschlusses gibt der Verwaltungsrat hiemit die Modalitüten der Geltendmachung des Bezugsrechtes bekannt: A) Den Besitzern von Aktien der Credit-Anstalt, bezw. von deren Stelle vertretenden Depotscheinen, sowie den Begründern der Anstalt werden nach Maßgabe ihrer Bezugsberechtigung die neuen Aktien, welche an den Geschäftsergebnissen der Anstalt vom 1. Jänner 1916 ab teilnehmen, zum Kurse von K 575.— pro Stück angeboten. B) Den Inhabern der derzeit im Umlaufe befindlichen Aktien, bezw. Depotscheine wird das Recht eingeräumt, auf je zehn alte Aktien eine neue Aktie zu beziehen. Aktienbruchteile werden nicht berücksichtigt. Das Bezugsrecht ist bei sonstigem Erlöschen desselben in der Zeit von Freitag, den 2. bis inklusive Dienstag, den 13. Juni d. J. anzumelden: in Wien bei der Liquidatur der K. k. priv. Oesterreichischen Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe, I. Am Hof 6, täglich (mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage) von 9—12 Uhr und bei der Wechselstube, VII. Mariahilterstraße 60; außerhalb Wiens bei folgenden Stellen während der bei denselben üblichen Geschäftsstunden, und zwar: in Bozen, Kregenz. Brünn, Feldkircb, Gablonz, Görz, Innsbruck, Karlsbad, Klagenfurt, Laibach, Lemberg, Lublin, Währiscli-Üstrau, Olmütz, Pola, Prag, Reichenberg, Teplitz, Triest, Troppau und Warnsdorf bei den Filialen der Anstalt; in Budapest bei der Ungarischen Allgemeinen Kreditbank; in Berlin bei der Direktion der Diskonto-Gesellschaft, bei den Bankhäusern S. Bieichröder und Mendelssohn & Co. und bei der Bank für Handel und Industrie; in Breslau bei dem Schlesischen Bankverein, bei E. lielmann und bei der Filiale der Bank iür Handel und Industrie, vormals Breslauer Diskonto-Bank; J-*:*^ä3^SSMi^^ÄM^"■l■#^*M'";',' '•* in Dresden bei der Allgemeinen Deutschen Kredit-Anstalt, Abteilung Dresden; in Frankfurt a. M. hei der Direktion der Diskonto-Gesellschaft und bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie; in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, bei den Bankhäusern L. Behrens & Söhne und M. M. Warburg & Co. und bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie; in Köln bei Sal. Oppenheim jr. & Cie.; in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Kredit-Anstalt und bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie; in München bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, bei dem Bankhaus Merck, Finck & Co. und hei der Filiale der Bank für Handel und Industrie; Die Anmeldung hat unter Erlag der Mäntel der alten Aktien, bezw. der Depotscheine, in Wien mittels einlacher Begleitscheine, bei allen anderen Stellen mittels doppelter Konsignationen, deren Formulare bei den Anmeldestellen ausgefolgt werden und in welchen die Nummern der Aktien, bezw. Depotscheine in arithmetischer Reihenfolge verzeichnet sein müssen, zu geschehen. Ueber die geleistete Anzahlung (Punkt D) erhält der Deponent eine briefliche Bestätigung. C) Die Begründer der Kreditanstalt haben das Bezugsrecht, welches jedem Einzelnen in seinem ursprünglichen Beteiligungsverhältnisse eingeräumt wird, bei sonstigem Verluste desselben, in der Zeit von Freitag, den 2. bis inklusive Dienstag, den 13. Juni d. J. (mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage) von 9 bis 12 Uhr bei der Direktion der K. k. priv. Oesterreichischen Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe in Wien, I. Am Hot 6, unter Beibringung der ihre Eigenschaft als Begründer, bezw. Rechtsnachfolger eines der Begründer, sowie ihr, bezw. ihres Rechtsvorgängersursprüngliches Beteiligungsverhältnis nachweisenden Dokumente anzumelden. Ueber den Erlag der Dokumente sowie der Anzahlung auf die neuen Aktien (Punkt D) erhalten dieselben eine briefliche Bestätigung. Die sich als Begründer der Credit-Anstalt, bezw. als deren Rechtsnachfolger meldenden Personen, erhalten bis 22. Juni d. J., im Falle die vorgelegten Dokumente zur Feststellung ihrer Bezugsrechte und des Umfanges derselben hinreichend befunden wurden, die Verständigung von der erfolgten Zuweisung der auf sie entfallenden Aktien. D) Sowohl Aktionäre als Begründer haben bei Anmeldung des Bezugsrechtes, bei sonstigem Verluste desselben, für jede zu beziehende neue Aktie eine Anzahlung von K 200.-— zuzüglich 5% Zinsen vom 1. Jänner 1916 bis zum Zahlungstage in Barem zu erlegen. Der Restbetrag von K 375.— zuzüglich 5% Zinsen von diesem Betrage vom 1. Jänner 1916 bis zum Zahlungstage ist bei sonstigem Verluste des Bezugsrechtes sowie des bereits entrichteten Betrages von K 200.— bis spätestens 31. Juli 1916 auf einmal zu bezahlen. Die Vollzahlung kann nur bei derselben Stelle geleistet werden, bei welcher die Anzahlung erfolgte. Die volleingezahlten Aktien können nur gegen Rückstellung der im Punkte B gedachten Bestätigung, bezw. der im Punkte C gedachten Bestätigung und Verständigung, von dem an den Kassen der Bezugsstelle bekanntzugebenden Erscheinungstage der neuen Aktien an, bei der betreffende Anmeldestelle behoben werden. Bei den Anmeldestellen in Deutschland werden dem Bezugsberechtigten mit dem deutschen Reichsstempel versehene Aktien erfolgt; die betreffenden Stempelauslagen sind von dem Bezugsberechtigten zu tragen. Die Kosten der zu wechselnden Schlußnoten werden denselben hingegen nicht berechnet. Nach Erscheinen der neuen Aktien wird deren Notierung an allen Börsen des In- und Auslandes, an welchen die bisher ausgegebenen Aktien notiert sind, in Antrag gebracht werden. WIEN, am 30. Mai 1916. K. k. priv. Oesterreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe. Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Jonas Kreppe). — Buchdruckerei „Melantrich", Wi«n IX., Pramergasse 6. (Verantwortlich S. Grünhut)

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