Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-10-08 · Heft 78-79 (8.10.1890) · page 45

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 78-79 (8.10.1890)
Date
1890-10-08
Page
– (sequence 45)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448098--30848-3519661
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

lättex für die israelitische Schute. (Erscheinen in zwanglosen Nummern.) für das^» y Q OM OS ESO')- Nr. 11.] 4- -A- [8. Octbr. Inhalt: Reisekosten werden nicht vergütet. Unverheirathete Bewerber erhalten den Vorzug. — Die 22. Jahres-Versammlung der isr. Lehrer-Conferenz Hessens in Cassel. — Aus Stadt und Land: Mainz. Aus dem Reg.-Bez. Wiesbaden. Aus dem Eisenacher Oberlande. Aus Mittelfranken. — Recensionen. — Briefkasten. Reisekosten werden nicht vergütet. Rnnerheirnthete Bewerber erholten den Norm Mainz, im Oktober. Wer die Anlioncen der jüdischen Zeitungen durchblickt, dem werden die obigen beiden Sätze nicht unbekannt sein. Wir finden sie entweder beide, oder je einen in den nieisten Annoncen jener isr. Gemeinden, die durch ein Inserat zur Bewerbung um eine Religionslehrerstelle in der betr. Gemeinde einladen. Was diese Sätze für den isr. Lehrerstand bedeuten, das zeigt sich nicht auf den ersten Augenblick, darüber bedarf es ernsten Nachsinnens. O, möchtet Ihr recht ernst darüber Nachdenken, Ihr Kollegen, die Ihr Euch für Euren Beruf und Euren Stand interessiren und begeistern könnt! Möchtet Ihr Alle recht tief empfinden, Ihr Gemeinden, was Ihr damit den Lehrern zu bieten waget und möchte sich Euer Stolz aufbäumen und Euer Standesbewußtsein erwecken, Ihr Lehrer, möchtet Ihr dazu beitragen, daß die Zustände, wie sie jetzt herrschen, sich bald ändern. Reisekosten werden nicht vergütet! Unsere heutige Betrachtung sei dem zweiten Satze der Ueberschrift gewidmet, dem Satze, der ungleich deutlicher die Zustände und die Lage illustrirt, in der sich der isr. Lehrerstand befindet. Unverheirathete Bewerber erhalten den Vorzug! Was hat der Familienstand des Lehrers mit dessen Leistungen in der Schule zu thun? Bietet ein unverheiratheter Lehrer größere Garantien für seine Leistungen in der Schule und im Gotteshaus? Oder birgt sich hinter diesem Vorzug ein anderer Grund? Betrachten wir die Gehaltsverhältnisse der einzelnen Stellen. Dieselben variiren zwischen 200 Mark und 2000 Mark im Jahre. Es ist schon ein eigenthümliches Gefühl, welches uns erfaßt, wenn wir Stellen ausgeschrieben finden mit 400, sage vierhundert Mark jährlichem Gehalt; noch eigenthümlicher berührt es uns, wenn wir sehen und erfahren, daß es Lehrer gibt, welche für dieses Gehalt eine solche Stelle annehmen. Ein tüchtiger Knecht, ein mittelmäßiger Hausbursche verdienen mehr, als man hier einem Lehrer offerirt. Wie das Gehalt, so ist aber auch das Material, welches sich um solche Stellen bewirbt. Dem Kindesalter kaum entwachsene Jünglinge, Existenzen, die in anderen Stellungen schon Schiffbruch erlitten haben, Greise, die sonst nicht mehr arbeiten können, Ausländer, die die deutsche Sprache radebrechen, das ist das Material, das für jene Gemeinden in Betracht kommt, das sind die „Lehrer", denen die Eltern die religiöse Ausbildung ihrer köstlichsten Güter, ihrer Kinder, anvertrauen! Möchten doch zwei, drei Gemeinden, von denen jede für sich allein nicht in der Lage ist, ein auskömmliches Gehalt aufzubringen, sich vereinigen, daß sie ihren Kindern einen Lehrer geben könnten, der den Ansprüchen, die man an den Jugendbildner stellen muß, genügt!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.