Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1882-05-10 · Heft 19 (10.5.1882) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 19 (10.5.1882)
Date
1882-05-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447898-2447916--18694-3519497
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXIII. Jahrgang. Erste Beilage zu Nr. 19 des Israelit. Leitender Artikel. Line Kollektivnote zu Künsten der russischen Juden. Die haarsträubenden Gräuel, welche in Rußland während der letzten Wochen an der jüd. Bevölkerung verübt wurden, die bestialischen Vorkommnisse, gegen die sich die russische Staatsregierung einer unverzeihlichen Konnivenz schuldig gemacht, haben Vielen den Gedanken nahe gelegt, ob es für die europäischen Mächte nicht angezeigt sei, im Wege der freundlichen Vorstellungen gemeinsame Schritte zu Gunsten der Schwerbedrängten bei der russischen Regierung zu thun. Von andrer Seite, und dieser Ansicht pflichtet der englische Premierminister bei, hat man diesem Ansinnen gegenüber auf die Bedenken aufmerksam gemacht, welche das Völkerrecht einer solchen Maßregel entgegenstelle. Wir können vom völkerrechtlichen Standpunkte diesem Bedenken nicht beitreten. Es ist zwar richtig, daß der Grundsatz der Souveränität eines Staates, das Recht, die internen Angelegenheiten allein und frei von fremder Einmischung, lediglich nach Maßgabe eignen Gutdünkens und eigner Erfahrung zu regeln, ein Grundpfeiler des heutigen Staatsrechtes ist, und auch vom Völkerrecht durchaus anerkannt wird. Allein, dieses Princip auch als vollkommen berechtigt anerkannt, so gibt es doch Fälle, in denen fremde Staaten zu einer Geltendmachung ihres Einflusses auch in rein internen Fragen legitimirt sind, und, es sei geradeherausgesagt, legitimirt sein müssen. Ist ein Staat in seiner Entwicklung und seiner Erkenntniß staatlicher Pflichten noch so weit zurück, daß er die primitivsten Menschenrechte schnöde verletzt, läßt er bloß des Glaubens wegen an zahlreichen, unschuldigen Unterthanen durch fanatisirte und entmenschte Rotten Massenverfolgungen und Massenschlächtereien zu, versagt er einer ganzen Bevölkerungsklasse den Schutz ihres Eigenthums, ihrer Person, ihrer Ehre, dann sind die übrigen Mächte wohl berechtigt, Namens des dadurch in seinen Fundamenten verletzten Völkerrechts bei dem betr. Staate solche Vorstellungen zu machen, welche geeignet sind, denselben zu einer Erkenntniß seiner Pflichtvergessenheit zu bringen. Diesen Standpunkt vertritt auch die Theorie des Völkerrechts. Schon Rotteck hat erklärt, es solle und dürfe ein Staat einem in seinem heiligsten Rechte gekränkten Volke beispringen, Berner lehrt, der Mensch bilde das höchste Recht, vor dem sich jedes andere Recht beugen müsse, und B lunts chli gibt den neuesten Ausdruck dahin: „Wenn das allgemein als nothwendig anerkannte Menschenrecht oder das Völkerrecht verletzt wird, dann wird auch eine Intervention zum Schutze desselben gerechtfertigt." Die europäischen Mächte haben deßhalb auch in der neuern Zeit, in der man bekanntlich das Princip der Souveränität so sehr gesteigert hat, doch gar nicht selten im Interesse des allgemeinen Menschenrechts intervenirt. Wir erinnern zunächst an die Kollektiv- Vorstellungen zu Gunsten der Rajahs bei der hohen Pforte, wir erinnern weiter an die Schritte, welche gelegentlich des bulgarischen Aufstandes bei der türkischen Regierung geschahen, nicht zu gedenken der Fälle, da zu Gunsten der unter türkischem Joche schmachtenden Griechen mit bewaffneter Hand eingeschritten wurde. Und sind die Fälle vielleicht nicht vorhanden, in denen einzelne Staaten bei den afrikanischen Staaten ernste Vorstellungen im Interesse der Humanität machten? Wir glauben also , daß das Völkerrecht einem Schritte der Großmächte nicht hindernd im Wege steht. Daß die Veranlassung zu einem solchen vorliegt, darüber besteht kein Streit, und auch über den Erfolg einer Willenserklärung des europäischen Areopags sind die Meinungen wohl kaum getheilt. Möchten deßhalb die Mächte recht bald in Petersburg vorstellig werden, möchte insbesondere die deutsche Reichsregierung, wie das ihrer Machtstellung zukommt, die Initiative zu einem solchen Schritte ergreifen, des Beifalls der gesammten Kulturwelt wäre eine solche Maßregel sicher. F., Dr. jur. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 1. Mai. Hiesige officielle russische Kreise erzählen: Im Laufe der vorigen Woche wurde Baron Günzburg voni Czar in Audienz empfangen. Günzburg erzählte dem Czar die ungeschminkte Wahrheit über die Judenverfolgungen. Als er bei den Balta'schen Gräuelthaten angelangt war, rief der Czar erregt: „Das ist unmöglich!" und verwies au

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.