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Die Wahrheit · 1922-11-24 · Heft 23 (24.11.1922) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1922
Issue
Heft 23 (24.11.1922)
Date
1922-11-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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ernvnf MManMeZckltzrfft für WMe Interessen- Mit dem Beiblatt: Veröffentlichungen der «Union deutschösterreichischer Juden" REDAKTlOHirADMIlilSTOi^TlOH 2 tMIrrr T.,kHri»»ftraAr LS XXXVI». Jahrgang Wien. 24. November 1982 Nummer 23 Leichenverbrennung. - Wie sich das Judentum zur Leiche noerbrennniw stellt und ob ein Rabbiner, sei es mit oder ohne AmtMeiid, bei der Einäscherung im Krematorium oder bei einer Leiche, die der Verbrennung z-ngesührt werden soll, oder bei der Beisetzung der Aschonurne Mitwirken dürfe, dieser ganze Komplex von fragen, die jetzt auch in Wien durch die Errichtung des Krematoriums „brennend" geivorden sind, stand in dett letzten Wochen wiederholt ans der ' TagesordmrNg des Rabbinervevbandes. Du eine Diskussion über diesen Gegenstand das Interesse weiterer Kreise finden durfte, seien hier einige Daten weitergÄgeben: Der Berbaitdsobmann begründet seinen Ablehnenden StaUdpuNkt idamit, daß, Wenn 1. kein ausdrückliches Verbot-der LeichenveribrenNung sich in der T h o r a finde, dies daraus zurückW führen sei, -daß die Sitte der Beendigung von altersher tief im Mischen Empfinden wirrzelte, daß eine cm'dere Art der LeichenbestottuNg nicht verboten zu lverden brarrchte. Aehnlich wird im ganzen Koran nrit keinen: Worte die Boschueidung erivähnt, ohne daß es einem Moslem einfiele, daranlfhin seinen Sohn nicht beschneiden zu lassen. 2. Wie die Leichenverbrenuung selbst bei anderen Völkern dem jüdischen Empfinden zuwider!war, beweist klassisch der 1. Vers im 2. Kapitel des Propheten Anros: „Also spricht der Ewige: Wegen der drei Verbrechen Moabs und wegen der vier sollt' ich ihill nicht vergelten? Daß er verbrannt die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk?" Der Prophet -zählt hier Smiden der Moabiter auf, um deretwillen sie Gottes Strafe troffen soll. Und an erster Stelle, als die schwerste in den Augen des Mischen Propheten steht die Tatsache, daß Moab seinen: Feinde, dem Könige von Edom, dias ehrliche Begräbnis verweigert und statt dessen seinen Leichnam verbrannt hat. 3. Der Talmud kennt keine andere jüdische Boftattnngsart als die Beerdigung. Er erklärt sie 'für ein Gebot der Thora. Hält man sich tut den Buchstaben, so ist ein ausdrückliches Gebot, einen Menschen zu 'beerdigen, allecdiugs in der Thora nur dort zu finden, wo vom Hingerichteten Verbrecher die Rede ist. (5. Buch Mose, 21, 23.) Es lgibt aber eine ganze Anzahl wichtiger jüdischer Pflichten und Sitten, die so selbstverständlich als zunr Bestände Mischer Lohre und jüdischen Löbens gehörend getreu oder galten, daß sie an Airtorität u>nd Kraft nichts verlieren ksiMten, wenn sie auch nur -gelegentlich in einern speziellen Gebote berührt werden. So das Gebot der Wasserfpenbe am Sukkotsoste, so die umfangreichen Bestimmtmgen über falscher und derofa, die Pflicht des Kraukenbesnches n. a. m. In einem Jerusalenrer Blatte (Davr Hafom) las ruan jüngst die Annonce: „Sieben Tage sollt ihr in Hütten wohnen, d. h. die anderen Tage des Jahres in gebauten Häusern, zu beziehen usw." Im Stil der ain:erik:Mischen Reklame wird hier, wenn auch mtbeabsichtigt, die Sucht persifliert, für die alltäglichsten und sMbstverftändlichsten Dinge nach einer literarischen Autorität zu suchen. Es sind aber nicht immer die Bnchstabengläubigen, von denen Lessing sagt, sie glauben erst, 'daß die Sonne scheint, wenn Horaz es sagt, sondern auch hier ist der Wunsch 'der Vater des Gedankens. Man wünscht die Leichenverbrennnng oder doch die Mitwirkung des Rabbiners 'ans diesem oder jenen: Grunde, und Leute, die sich sonst wenig um das kümmern, was geschrieben steht, steifen sich mit einmal daraus, daß nicht ausdrücklich geschrieben steht, „Dir darfst dich nicht verbrennen 4-affen!" ~ Gerade der religiöse Liberalismus, 'der den Buchstaben beiseite setzt und 'den Gei st 'der alten Urkunden für allein maßgebend erklärt, nmß anerkennen, daß die Leichenverbrennung dem Geist des Judentums widerspricht. Ausführlich ist der Gegenstand im Frankfurter „Israelit" vom 18. und 25. Mai d. I. von Dr. Grnnw ald unter dem Titel „Beerdigen oder verbrennen?" behandelt worden. Wir zitieren daraus noch folgende Hinweise: 4. Kohelet 12, 7: „Und zurück kehrt der Stand zur Erde, so wie er gewesen." 5. Sanhedrin 46 b fragt der Parther-Kouig Schabpnhr II. eilten Mischen Gelehrten, ob die jüdische Sitte der Erdbestatönng, die im Gegensätze zum persischen Religionsgesetz und LandesorMch stmtd und den Jude:: arge Drangsal eintrng, »biblischen oder rabbini scheu Ursprunges sei. ü. Alle Ausgrabungen, insbesondere die Berichte über die Juden in Rom, bestätigen die Beerdigurrg als alleinige Mische LeichenbestatWngsart. 7. Maimonides lehrt:, Verfügt jemand, daß man ihn nicht begraben solle,, so folgt man ihm nicht, da das Begraben ein religiöses Gebot ist, wöbet „Begraben" analog einer Mischnastelle im Gegensatz zu „Verbrennen" zu verstehen ist. 8. Die Dezisoren (Jore düa 348) und ihre Kommentare sprechen von der Pflicht der Beerdigung im Jusanrmenhange mit der einzigen Art von Verbrenitung, die nach jüdischer Vorschrift bei Leichenbestawnngen zulässig war, nänUich den: Verbrennen der Getbrarrchsgegenstände verstorbener Könige oder Fürsten, auch von 'der Beschleunigung des Bevwefurrgsprozesses durch Kalkaufftreuung in Eoissen Fällen. Hier lag die Erwähnung der Verbren-

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