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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1869-01-01 · 1869 · page 15

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1869
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
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IRI
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— 16 — liegen noch die Contracte vor, die mit einem Schneider, Bäcker, Schreiner, Spengler, Goldarbeiter u. s. w. abgeschlossen wurden. Für Geisenheimer, der die Angelegenheit seiner Glaubensgenossen mit einer Theilnahme verfolgte, wie man sie herzlicher den wichtigsten Familienangelegenheiten nicht zuwenden kann, der aufjubelte, als den Juden im Großherzogthum Frankfurt das Bürgerrecht ertheilt wurdet, war es eine besondere Genugthuung, wenn er einen armen, im Philanthropin herangebildeten jüdischen Knaben an die Hand nehmen und ihn zu einem christlichen Meister in die Lehre führen konnte^: es war, als hätte er damit eine Gegenleistung für die den Juden zugestandene Gleichstellung thun wollen. Neue Lehrkräfte wurden herangezogen: wir erwähnen hier, neben dem bereits erwähnten Flaschin, nur Lehmann B. Hanaus und Jacob Bechhold^). Die Besoldung der Lehrer Vergleiche vr. Heinrich Bier (ehemals Lehrer an unserer Schule, gest. 1363), Siegmund Geisenheimer, Biographische Skizze in Ä. Klein, Jahrbuch für Israeliten. 1857. S. 105—113. Bier erzählt, Geisenheimer habe die Nachricht davon seinem Vater durch eine Estafette mitgetheilt. — Ich lasse hier zwei characteristische Briefe folgen, die ich, wie einen dritten, weiter unten mitzutheilenden, der Güte der Tochter Geisenheimer's, der Frau Höchberg, verdanke: Herrn Wolffgana Geisenheimer in Bingen. ^. nv v > v Frankfurt, d. 2. Januar 1812. Theuerster Vater! Ueberzeugt von dem Antheil, den Sie an unserm Glück nehmen, überschicke Ihnen beigehend unser heutiges Regierungsblatt, worin wir das Bürger-Recht haben. Es kostet zwar Geld und vielleicht mich 30 Carolin aus meinen Theil, doch danke ich Gott dafür. In Eil. S. Geisenheimer. Ueber das, was die Juden zu zahlen hatten, um das Bürgerrecht zu erlangen, vergleiche die Verordnung vom 7. Mr. 1811. Großh. Franks. Regierungsblatt I, 293 ff. Als die Franzosen verjagt und die deutsche Unabhängigkeit wieder hergestellt war, wollte man bekanntlich dK: Juden, obgleich sie in den Freiheitskriegen an Opferwilligkeit, Muth und Tapferkeit ihren christlichen Landsleuten nicht nachgestanden, (s. u. A. Hardenberg's Bries bei Jost, Gesch. der Israeliten IX, 178 ff.), wieder das Bürgerrecht nehmen. Um das zu verhüten, sandten u. A. auch die Frankfurter Juden eine Deputation an den Wiener Congreß. Am 18. Juni 1815 schreibt Geisenheimer: Lieber Vater und Mutter!____Heute ist Gottlob die bestimmte Nachricht von Wien von unsern Deputierten, daß die Juden hier das Bürgerrecht haben. Diese Nachricht ist per Estafette gekommen. Wegen der übrigen Juden in Deutschland wird es mit Gottes Hilse auch gut gehn; ersteres ist aber schon von allen Monarchen unterschrieben. Leben Sie wohl! Ihr Sohn S. G. 2) Dabei wurde natürlich den Lehrlingen die Sabbathseier vorbehalten. — Hier mag zur Ehre des Gründers unserer Schule noch folgende Stelle aus einem Briefe an seine Eltern vom 22. Juli 1303 stehn: „... Nun lieber Vater! habe ich seit 8 Tagen wieder etwas in's Werk gesetzt, das mir viel Vergnügen macht. Ich habe nehmlich Geld gesammelt, um die armen Kinder aus unserer Schule Handwerke lernen zu lassen und habe schon über 1200 fl. beisammen. Sechs Kinder sind schon solgend placirt: 1 Bender (d. i. Faßbinder oder Küfer), 1 Schuhmacher, 1 Bäcker, 1 Schreiner, 1 Schneider; Einer wird Apotheker und kommt nach Mainz bei einem Apotheker, der ein Gutfreund von mir ist. Vermuthlich werde ich nächste Woche nach Mainz gehn deswegen. Da wir nun in unserer Schule keine große Jungen mehr haben, die anderen alle noch zu klein sind, so nehmen wir auch andere arme Kinder. — Dies hat jetzt dadurch so überhand genommen, daß die reichsten Leute ihre Kinder Handwerker lernen lassen. Müßt Ihr linke Rheinuferer Euch nicht schämen? Schon 12 Jahre habt Ihr die Erlaubniß und noch hat sieKeiner benutzt! — LieberVater! lassen Sie unsernBruder Raphael ein Handwerk lernen! lassen Sie ihn ein Bender werden, ich will das Lehrgeld zahlen und wenn es auch 200 fl. kostet und wenn er ausgelernt hat und gehet in die Fremde, so gebe ich ihm abermals so viel; ich bitte Sie, thun Sie das. Grüßen Sie mir 2c. Ihr ergebenster Sohn S. Geisenheimer. ») Es ist der Vater unsers verehrten Collegen vr. Bernhard Lehmann, wurde im April 1309 an unsere Schule berufen und wirkte an derselben (s. Heß: Die Bürger- und Realschule S. 35) bis zu seinem Tode 1834. An seine Stelle wurde I. M. Jost berufen. 4) starb als emeritirter Lehrer am 13. Decbr. 1862, nachdem er seit 1811 an unserer Schule gewirkt hatte. S. über ihn Stern: Cinladungsschrist vom Jahre 1863, S. 53 ff. und Heß: die Bürger- und Realschule S. 20.

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