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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · פרוטוקול רשמי (31-29 באוגוסט, 1897) · page 327

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
Issue
פרוטוקול רשמי (31-29 באוגוסט, 1897)
Date
1898-01-01
Page
– (sequence 327)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal issue
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IRI
…/3476254-3476255-3476256--0329-3519116
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Geschäfts-Ordnung: § 1. Der Zionisten-Congress hat den Zweck, durch, öffentlichen mündlichen Meinungsaustausch die Interessen des Zionismus zu fördern. § 2. Mitglied des Congresses kann Jeder werden, dessen bis 15• August erfolgte Anmeldung von der vorbereitenden Commission genehmigt worden ist, und der sich mit dem allgemeinen Programm des Zionismus förmlich einverstanden erklärt. § 3. Ausser Mitgliedern können dem Congress auch andere Personen als Zuhörer beiwohnen, vorausgesetzt, dass sie bis 25• August beim Bureau des Congresses id Basel angemeldet sind. Der Zutritt zur Galerie ist nur gegen Eintrittskarten gestattet. § 4. Die Arbeiten des Congresses bestehen in den Verhandlungen über die Fragen, welche von der vorbereitenden Commission auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. Nicht auf der Tages- Ordnung befindliche Gegenstände können nicht in die Discussion gezogen werden. § 5• Zu Beginn der ersten Sitzung übergibt die vorbereitende• Commission die Geschäfte dem vom Congresse zu wählenden Präsidium. § 6. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen nach den allgemein anerkannten parlamentarischen Grundsätzen. S 7• Die Referate sollen nicht länger als eine halbe Stunde dauern. Der einzelne Redner darf in der Discussion nicht länger als zehn Minuten sprechen. Schluss der Debatte wird auf Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen. § 8. Die Referenten können jederzeit in die Debatte über ihr Referat eingreifen. Bei Repliken sind sie auch an die Frist von zehn Minuten gehalten. § 9. Die nummerirten Plätze werden den Mitgliedern in der Reihenfolge der Anmeldung vom Congressbureau angewiesen. Die officiellen Delegirten der Zionsvereine und Landescomit£s haben reservirte Plätze. ^W־W^ 7

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