Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Presse · 1905-12-08 · Heft 47 (8.12.1905) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Presse
Volume
3 (1905)
Issue
Heft 47 (8.12.1905)
Date
1905-12-08
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2692297-2692409-2692456--02064-3518649
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Beilage zu Nr. 47 des Fmnksurttt Israelitischen FamilieMattes. Inhalt der Bellage: Artikel: Die bevorstehenden Wahlen zum Ausschuß der Frankfurter isr. Gemeinde. — Mar- Samuel als Arzt. — Aus aller Welt. — Personalien. — Aus der zionistischen Bewegung. — Aus der Lehrerwelt. — Aus den Vereinen. — Letzte Berichte. / Die bevorstehenden Wahlen znm Ausschuß der Frankfurter isr. Gemeinde. Zahlreiche Mitglieder der isr. Gemeinde stehen den bevorstehenden Wahlen znm Ansschnsse der Gemeinde mit geringem Interesse gegenüber. Sie sind der Meinung, ans die Zusammensetzung der Gemeindevertretung koinmc es wenig an, da ja gewiß die rituellen Einrichtungen der Gemeinde unangetastet bleiben würden. Dieser Standpunkt aber ist unbegründet und verhängnisvoll. Was nützt es, wenn die Institutionen unangetastet bleiben, und die Zahl derer in der nächsten Generation abnimnrt, die von ihnen Gebrauch machen? Nur wenn in der folgenden Generation, wie in dieser, ein starker Prozentsatz Gemeindcmitglieder vorhanden sein wird, der auf einen traditionellen Gottesdienst reflektiert, wird dessen Zukunft wahrhaft gesichert sein, sonst nicht. Und ob die kommende Generation die wahre Begeisterung für das Judentum bewahren wird, das hängt von der Erziehung ab, die die gegenwärtige ihr zu Teil werden läßt. - Tie religiöse Unterweisung der Jugend aber — und damit die Zukunft des Judentums in der Gemeinde — hängt größtenteils von der Gemeindeverwaltung ab. Bon den Eltern, die ihre Söhne in ein Gymnasium oder Realgymnasium schicken, ist nur ein verschwindender Bruchteil in der Lage, selbst die Unterweisung ihrer Kinder zu leiten oder teure Privatstunden zu bezahlen. Sie sind daher genötigt, die Kinder den in der Schule erteilten Religionsunterricht und die isr. Religions-Schule besuchen zu lassen. Die Gestaltung des Religionsunterrichts aber wie die Erhaltung der Religionsschule hängt von der Zusammensetzung der Gemeindeverwaltung ab! Tie Lehrer, die den Unterricht an den städtischen Gymnasien und Realgymnasien, sowie an mehreren höheren Mädchenschulen erteilen, sind ausnahmslos Angestellte (Rabbiner oder Lehrer) der Gemeinde. Bis jetzt hat die Gemeinde Lehrer der konservativen und liberalen Richtung aiigestellt. Es gilt aber, zu verhüten, daß die Gemeinde durch die extreme, neologe Richtung dazu gedrängt werde, den Unterricht derart erteilen zu lassen, daß er überhaupt den Namen eines jüdischen Religionsunterrichts nicht mehr verdient! Tenn diese Wünsche sind geäußert worden! Der freisinnige Verein für jüdisches Gemeindeleben, dem die extremsten Anhänger der Reform angehören, hat vor wenig Wochen die Frage des Religionsunterrichts aus. die Tagesordnung einer Versammlung gestellt. Tabei wurde unter allseitigem Beifall von einem Herrn, dessen Reformeifer seit Jahren hinlänglich bekannt ist, gefordert, daß der Unterricht durchweg auf durchaus „liberaler" Grundlage erteilt werde und nichts enthalten dürfe, was die Schüler mit dem Elternhaus „in Konflikt bringen" könnte. Nun wissen auch wir sehr wohl, daß der Reli-. gionslehrer, der Kinder verschiedener Richtung unterrichtet, Takt beweisen muß, welchem Standpunkt er auch angehört. Aber soll darum der Lehrer einen Teil unserer Gesetze mit Stillschweigen übergehen, weil ein Teil seiner Schüler von ihnen eben nur im Unterricht erfährt? Ein solcher Unterricht, der das Charakteristische de6 Judentums absichtlich vertuscht ode r verschweigt> wäre ebenso unwahr, wie e r u n j ü d i s ch i st. Dem Bater, dem die religiöse Zukunft seines Kindes am Herzen liegt, wird ein solcher Unterricht nur als eine Gefahr erscheinen können. Hat dagegen der Knabe das traditionelle Judentum kennen und mit allen seinen sittlichen Idealen lieben gelernt, hat er gesehen, für welchen Glauben unsere Väter gestorben sind und unsere Brüder. sterben — dann wird er, wie sich später auch seine religiöse Stellung gestalten mag, dem Glauben der Väter stets Treue und Begeisterung entgcgcnbringen. Und ob ein wirklicher, jüdischer Religionsunterricht oder ein unnützes Surrogat erteilt wird — das hängt von der Gemeindeverwaltung und ihrer Zusammensetzung ab. Von den Männern, die der freisinnige Verein gegenwärtig zu entsenden gedenkt, tehen 2 (die Herren. Rcchtsanlv. A. Fnld und Treyfuß) auf dem extremste» Standpunkt des Reformjudentnms; sic werden gewiß ihr Möglichstes tun, um den Unterricht ganz im Sinne ihrer Mandanten zu gestalten! — Aber der Unterricht an den höheren Schulen kann schon deshalb nicht ansreichen, weil die so wichtige Disziplin des hebr. Unterrichtes in ihm überhaupt nicht berührt wird. Tie Zeit von 2 Wochenstundcn reicht dazu nicht hin. Ter /Schüler muß also außerdem Religionsunterricht noch hebräischen Unterricht erhalten. Es ist deswegen notwendig, daß die Gemeinde- Wähler denjenigen Männern ihre Stimme geben, welche gewillt sind, im Sinne des konservativen Judentums tätig zu sein. Es sind dies die Herren: Max Bauer, D r. Hanauer, Benny Oppenhei m e r. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß der Freisinnige Verein es gewagt, einen Mann, ivie Herrn Rechtsanwalt Adolf Fnld auf seinen Schild zu heben, obwohl derselbe an seinem Kinde die Milo nicht vollziehen ließ; ferner wird von kompetenter Seite behauptet, daß der zweite Kandidat, Herr Isidor T-reyfnß, am Jom Kippur (Kot Nidrei) Einladung zu einem Festmahl ergehen ließ und dasselbe abgehalten haben soll. Wir glauben, unsere Leser nicht nochmals darauf Hinweisen zu müssen, daß am Mittwoch kein Jude, der cs ernst mit dem Judentum meint, fern bleiben darf. Wir erinnern an den Satz, den auch Solon bei der griechischen Gesetzgebung anfgestellt hat: Wer nicht wählt, ist ehrlos. Mar Samuel als Arzt. (Schluß.) Auch vergleichend anatomische Studien wurden von ihm gemacht. R. Juda sagte im Namen des Samuel, daß die Grenze des Rückenmarks bis zur Verzweigungsstelle der Nerven (im Lendenteil, Verf.) gehe. R. Dimi verlangte nun von R. Inda, daß er ihm diese Stelle zeige. 2a ließ R. Juda einen Ziegenbock herbeibringen, der jedoch so fett war, daß die Nerven nicht gut demonstriert werden konnten. Ein anderer Bock war wieder so mager, daß die Nerven zu verborgen (zu klein) waren usw. (Chulin 45b.) Etwas schwerer verständlich ist folgende Stelle in Sabbath 151b. Samuel sagt: Bis zum 40. Lebensjahre erneuern sich die Tränen, nachher nicht mehr. Die Stelle ist wohl so anfzufassen, daß bei gewissen Affektionen der Tränendrüse in Bezug.auf die Tränensekretion vor dem 40. Jahre eine Regeneration möglich ist, später aber nicht niehr. Sehr interessant ist auch folgende Kontroverse zwischen Rab und Samuel in Mezia 107b. Rab befand sich einmal auf einem Friedhof und meinte, daß 99 Prozent, d. h. die meisten der Verschiedenen Opfer eines ungünstigen-Geschickes seien und nur einer, d. h. nur wenige, eines natürlichen Todes sterben. Mer Samuel war gerade entgegengesetzter Meinung. In der Tat kann man hier der Ansicht Rabs beipslichten, wenn man unter einem unnatürlichen Tod auch das versteht, daß jemand durch unzweckmäßiges Verhalten oder Nichtbeachtung der einfachsten hygienischen Regeln sein Leben vor der Zeit abkürzen kann. Biele erklären die Stelle auch so, daß Samuel den „bösen Blick" (die „Jettatore") als Krankheitsursache in Mrede stellte, während Rab wohl daran glaubte. Aus derselben Stelle geht auch hervor, daß Samuel de» schädlichen Einfluß der Infektion bei Verwundungen und ferner ein heilsames Kraut kannte, welches auf die Wunde gelegt, die Vernarbung herbeiführen konnte. Jtu Orient gibt es eine giftige Zwiebelart, deren Genuß den Tod herbeiführen kann. Samuel ist der Meinung (Erubin 29a), daß nicht die Zwiebelköpfe, sondern die Blätter giftig sind, und daß die Blätter auch nur dann tödlich wirken, wenn sie eine gewisse Größe noch nicht erreicht haben. Wer durch persische Pfeile verwundet worden ist, sagt Samuel, kann nicht ain Leben erhalte» Iverden, da dieselben mit einem tödlichen Gifte imprägniert sind. Trotzdem soll man dem Verwundeten fettes Fleisch und frischen Wein reichen, da derselbe immerhin noch so lange leben kann, um sein Testament zu niachen. Gittin 70a. Obgleich das eigentliche Wesen der menschlichen Wutkrankheit zur Zeit der Talinndlehrer ebensowenig gekannt war, >vie heutzutage, so ivußtc man doch lchon damals, daß dieselbe von wutkranken Tieren ihren Ausgang nahm und im höchsten Grade ansteckend war. Einen wütenden Hund — der Talmud gibt für denselben genaue diagnostische Merkmale — soll man, so lehrt Samuel, nur von ferne abwehren. Denn wer ihn berührt, ist in Gefahr, und wer gebissen wurde, ist dem Tode geweiht. Gegen Berührung gibt cs nur ein Mittel: Rasch seine Kleider wechseln und fliehen. Joma 84a. In Kesubot 77a ist von einem Kranken die Rede, der an einem Nasenpolypen leidet. Samuel gibt für denselben als diagnostisches Kennzeichen, daß seine Atemlust einen widerwärtigen Geruch besitzt. In Aboda zara 28a lehrt Samuel: Jede Verwundung mit dem Schwert ist gefährlich. Um dieselbe zu behandeln, ist es erlaubt, den Sabbat zu entweihen. Die Blutung stillt man am besten, indem man dem Patienten Kresse in Weinessig zu trinken gibt, ivährend man die Vernarbung durch Auflegen gewisser Kräuter auf die Wunde bewirken kan». Auch sonst lehrt Samuel öfters, daß es unter Umständen für Heilnngszwecke erlaubt ist, den Sabbat zu entweihen. So lehrte R. Chana in seinem Namen, daß, während sonst viele Heilungsprozeduren am Sabbat verboten sind, cs gestattet ist, am Sabbat einen K-nochenbruch einzurichten. Samuel scheint es bekannt gewesen zu sein, wie wichtig es ist, einen Knochcnbruch niöglichst rasch einznrichten. Sabbath 148a. Ebenso lehrt R. Juda im Namen des Samuel, daß man für eine Wöchnerin und einen Schwerkranken sowohl im Winter als auch im Sommer am Sabbat Feuer anmachen darf (Sabbath 129a). Daß es sich hier um die Behandlung eines Kollapszustandes nach Blutungen handeln muß, welche man damals mit Erwärmen des Körpers behandelt zu haben scheint, geht aus der unmittelbar darauffolgenden Stelle hervor, welche folgendermaßen lautet: R. Chija bar Abin sagt im Namen des Samuel: Hat jemand durch einen Aderlaß viel Blut verloren, so daß sein Körper kalt wird, so darf man selbst im Hochsommer Feuer für ihn machen (s. auch Joma 84d). Der Aderlaß war bekanntlich in der damaligen Zeit ein beliebtes Heilmittel, und Samuel gibt daher für diesen sehr viele spezielle Anweisungen (Sabbath 129d). So sagt er: Den Merlaß soll man alle 30 Tage anwenden, aber nach dem 40. Lebensjahr soll man denselben weniger häufig, nach dem 60. noch seltener anwcnden. Bekannt ist der Lehrsatz Samuels, der im Talmud an verschiedenen Stellen wiederkehrt, daß jede Veränderung in der Lebensgewohnheit in Bezug aus Essen und Trinken (gemeint ist besonders ein plötzliches Uebermaß desselben) der Ausgangspunkt eines Darmleidens werden kann. (Sanhedr. 101a, Kesuboh 110b, Bakra 146a, Nedarim 37b.) Großen Wert legt er auch auf die regelmäßige Erfüllung natürlicher Bedürfnisse. So sagt er auch Barachot 62b; Die regelmäßige Entleerung des Magens ist für den Körper so gut, wie das Stählen für das Eisen. Samuel lehrte ferner: Wer ein Glas Wein getrunken, darf keine Lehr-Funktionen ausüben (Erubin 64a). Er steht hier im Gegensatz zu R. Nachmann, der sich immer erst dann geistig frisch fühlte, wenn er Wein getrunken hatte. Besonders schädlich hielt Samuel den Federweißer. So heißt es in Gittin 67b: Wer vom „Knrdeikos" befallen ist (wahrscheinlich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.