Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 3 (1905)
- Issue
- Heft 25 (30.6.1905)
- Date
- 1905-06-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Beilage zu Nr. 25 des Frankfurter Israelitischen Familieublattes. Inhalt der Beilage: Artikel: „Ein verbrecherisches Bekenntnis"? — 25. Generalversammlung des israelitischen Lehrervereins für das Königreich Bayern. — Ein jüdischer Rektor an einer deutschen Universität. — Das Buch Leviticus. — Personalien, — Aus der zionistischen Bewegung. — Aus der Lehrerwelt. — Briefkasten. Ein „VerbrecherischesBekenntnis"?*) Im 18. Heft der „Mitteilungen" der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Jndentunis" sind zwei Schriftstücke veröffentlicht, das eine bringt unter der Uebcrschrift „Zionismus und Misrachi" eine von der Rabbiner-Kvmniission der „F. V." in ihrer Generalversammlung vom 25. Okt. 1901 „angenommene" Resolution, die folgenden Wortlaut hat: „Tie Prinzipien des Misrachi, als einer Fraktion innerhalb des Zionismus, sind mit den Grundsätzen des überlieferten Judentums nicht zu vereinbaren." Tas zweite Schriftstück betitelt sich „Erläuternde Aninerkungen zu der von der R.-K. der „F. V." gegen den Zionismus angenommenen Resolution." So sehr diese beiden Schriftstücke in engem Zusammenhänge stehen, so sehr sind sie von einander zu halten. Tie Resolution ist aus dem Schoße der R. -K. hervorgegangen und trägt deren Marke, die „Erläuternden Anmerkungen" segeln unter der Flagge des Vorstandes der „F. V.", nicht der der „R. K."; wie wesentlich dies ist, werden wir bald sehen. Unbewußt ist cs auch ans der Feder des Verfassers der E. A. entflossen, daß wir hier zwei verschiedene Tinge vor uns haben, denn dieser gibt Anmerkungen zu einer von der R.-K. angenommenen Resolution gegen d en Zionismus, während diese doch nur eine Resolution gegen den Misrachi veröffentlicht hat . Mer auch die Erklärung der R.-K. leidet an einer Unklarheit. Wenn wir uns nämlich das Vorwort zu der Resolution ansehen, so ist hier von den Gefahren des Zionismus die Rede, der in Rußland „in religiöser Beziehung die größten Verheerungen zur Folge hat", und diese Vorbemerkungen laufen in eine Resolution gegen den Misrachi aus; die logische Folgerichtigkeit ist hier nicht gewahrt. In Paranthese sei bemerkt: es ist in einer Erwiderung gegen die Erklärung des Misrachi-Vorstandes bemerkt worden, daß in den „Mitteilungen" nirgends der Gedanke zu finden sei, der Zionismus habe in Rußland den Abfall hervorgerusen; wer Augen hat zu lesen, findet es aber klipp und klar in der Einleitung zur Resolution ausgesprochen, wie auch auf S. 14 in den E. A., wo es heißt, daß „der Zionismus der jüd. Jugend die Glanbenstrene geradezu aus dem Herzen reiße." — Gehen wir jedoch nun auf den Inhalt der Schriftstücke in möglichster Kürze ein. Zuerst: die Resolution. Angenommen, cs wären in der Generalversammlung der R.-K. vom 25. Okt. 1904 sämtliche Mitglieder der Kommission zugegen gewesen, was nicht der Fall war, so hätten — wenn's hoch kommt — vierzig orthodoxe Rabbiner ans Deutschland,**) nicht die orthodoxen Rabbiner Deutschlands, wie ein diensteifriger Korrespondent wollte glauben machen, erklärt, daß „die Prinzipien des Misrachi, als einer Fraktion innerhalb des Zionismus, mit den Grundsätzen des überlieferten Judentums nicht zu vereinbaren" seien. Tiefe Resolution ist recht würdig gehalten, sie hat nichts Herausforderndes oder Verletzendes, es ist die Kundgebung einer Ansicht, zu welcher die R.-K. gewiß berechtigt war, und auch der größte Gegner dieser Ansicht braucht sich über die Veröffentlichung der Resolution nicht aüfzuregen. Aber wenigstens ebensoviele Rabbiner und sagen wir gleich bnei tauroh, *) Tiefer Artikel geht uns von sehr schätzenswerter Seite zu. Ter geschätzte Verfasser beurteilt die An- ' gelegenheit, worin wir ihm nicht zustimmen, von einem zu milden Standpunkte aus. Anm. d. Redakt. **) Tie R.-K. ist nicht mit dem Vorstand d. F. V. zu verwechseln, dem nur wenig Rabbiner dieser Kommission angehören. denn nach jüd. Anschauung beginnt das Recht in religiös-gesetzlichen Angelegenheiten mitzusprcchen, nicht erst mit dem Amt — sind anderer Meinung als die in der Resolution ausgesprochene, diese verdient also auch nicht mehr Beachtung als jede aus dem Recht der freien Meinungsäußerung hervorgcgaugcne, wenn sie auch irrig ist. Wir stehen derselben gerade so gegenüber ivic den Meinungen aller der Gesetzcslehrer, welche um der Männer willen, die sie ausgesprochen haben, der Nachwelt aufbewahrt blieben, wenn sie auch für die religionsgesetzliche Praxis nicht entscheidend sind, wenn, wie man in der üblichen Ausdrucksweise sagt: die Halochoh auch nicht wie sie Nun haben die Männer, die diese Resolution gefaßt haben, gewiß ihre guten Gründe für sic gehabt, es ist nur schade, daß sie diese der Ocfsentlichkcit nicht mitgeteilt habe», denn die „Erläuternden Anmerkungen", die in den „Mitteilungen" der Resolution folgen, rühren nicht von der R.-K. her, und hier liegt ein Moment, das zu denken gibt. Wie? Vierzig Mitglieder zählt angeblich die R.-K. und nicht eins hat es übernommen, die Resolution schriftlich zu begründen? Wir wollen von diesen Männer», die wir ehren und schätzen, nicht einmal scherzweise uns erlauben die Vermutung zu äußern, sie hätten sich der Aufgabe nicht gewachsen gefühlt, nein — sie wollten es nicht und dafür hatten sic gewiß ihre triftigen Gründe, und ich glaube, es sind Gründe, die der Ehrlichkeit dieser Männer ein gutes Zeugnis ausstelleu. Man kann nämlich etwas für nicht ratsam halten, man kann vor etwas warnen, man kann etwas für unvereinbar mit gewissen Prinzipien halten, weil diese vielleicht darunter leiden könnten, aber man kann, will man nicht mit Scheinbeweisen operieren, ein wirkliches Unrecht, einen Verstoß gegen Gesetze und Bestimmungen mit der größten Mühe aus den maßgebenden Tevisen nicht heransdemonstriercn — da ist es denn aber ehrlich gehandelt, wenn man nicht demonstriert. Wir würden aber etwas Wesentliches übergehen, wenn wir verschweigen wollten, daß ei» Mitglied der R.-K. es unternommen hat, die Begründung der Resolution schristlich niederzulegen, die aber zu veröffentlichen von der R.-K., bczw. vom Redaktionsansschus; abgelehnt wurde; es muß also wohl in der R.-K. eine große Meinungsverschiedenheit über die Art und Weise der Begründung geherrscht haben. 9hm kurz: für die ausführliche Begründung der Resolution fand sich eine außerhalb der R.-K. stehende jugendliche Kraft. So sind wir jetzt an die Erläuternden Anmerkungen gelangt. Wir machen — das wollen wir vorweg bemerken — dem jungen Mann keinen Vorwurf, daß er sich in den Streit der Großen gemischt, obwohl dies sonst nicht üblich war. Wir erkennen seine dialektische Gewandtheit an, wir glauben auch, daß er seine Beweise und seine Argumente für wahr hält, wir nehmen ihm seine Auseinandersetzungen nicht übel und Legen ihn wendet sich unsere Widerlegung nicht, sie wendet sich gegen den Vorstand der F. SB., welcher durch Aufnahme der Arbeit in ihre „Mitteilungen" die Verantwortung für sie trägt. Die E. A. tragen gleich ein anderes Gesicht als die Resolution. Tiefe ist gewissermaßen harmlos, aber die E. A. verkünden mit gesperrter Schrift: „W enn wir Orthodoxen aber, dem BeisPieldesMisrachi folgend, unsdemZionismus anschließen, so involviert dieser Anschluß das verbrecherische Bekenntnis zu reinnationalen,religionswidrigen oder im besten Falle religiös indifferenten Grunds ätzen." Also, wenn ich dem Zionismus, dem unter vielen strengreligiösen Juden auch viele neologe angehören, mit dem Bekenntnis mich anschließe: Ich bin Misrachist! Ich will eine Heimstätte für die Judenheit mit zu erwerben suchen, wo sie unangefeindet von übelwollenden Mitbürgern leben können, aber nicht wie ihr, die ihr damit reinnationale Ziele erstrebt, sondern damit aus dem nationalen Boden der Jude ungestört seinen religiösen Pflichten leben könne, auf einem Boden, wo ihm keine Schechita verboten werden kann, wo die Sabbatheiligung ihm nicht erschwert wird und wo sich einstmals alle Zerstreuten einfindeu werden, dann lege ich, weil ich sage, ich verfolge nicht reinnationale Zwecke mit einem Anschluß an den Zionismus, das „verbrecherische Bekenntnis", solche zu verfolgen. O, heilige Logik! Freilich, wenn man von jedem voraussetzen dürfte, daß die Sprache ihm gelten soll, die Gedanken zu verbergen, daun hätte jene Behauptung recht. Und dieser Satz, dessen Tragweite der Verfasser vielleicht nicht ermessen hat, der, als erläuternde Anmerkung weit über das hinausgeht, wozu er die Erläuterung geben soll, der gleichsam eine neue Resolution zur Resolution ist, bildet den Schluß der Gedankenfolge, daß ein streng frommer Jude kein Zionist sein dürfe, weil der nationale Zionismus eine andere Auffassung von der Herstellung Zions habe, a ls der orthodoxe Jude sie hat. Tas ist aber doch klar: der Zionismus schreibt auf sein Panier: Rückkehr nach Zion, der fromme Jude betet um Rückkehr nach Zion, beide haben ein Ziel im Auge, die Sinnesart ist bei beiden eine verschiedene und darum stören sich die Ansichten oder die „Geistesrichtung" beider und darum ist ein Zusammengehen beider eine Sünde. Aber wo in aller Welt ist denn für die Schaffung eines Werkes, das allgemein als gut und löblich angesehen wird, die Verschiedenheit der Gesinnung ein Hindernis für das gemeinsame Wirken? Augeuommeii, es gäbe eine Gemeinde, in ivelcher keine Fürsorge für die Schechita getroffen wäre, weil die Genieindeglieder auf eine solche nicht reflektieren. Run kommt ein Arzt dorthin, setzt den Leuten den hygienischen Wert der Schechita, der Speisegesetze usw. auseinander, es bildet sich daraufhin ein Verein, der die Schlachtung, die Küche u sw. nach den strengsten Anforderungen des jüdischen Gesetzes einrichten will, hierzu sind aber Geldmittel von Privaten nötig, denn die Gemeinde tut als solche nichts: man spricht mich um eine Beihilfe an, da müßte ich nun nach der Theorie der E.- A. sagen. Nein, ich gebe nichts, ihr betrachtet die Speisegesetze als hygienische Schutzmaßrcgel, ich sehe mehr in ihnen; ihr seid auf jede Gabe angewiesen, der Verein kommt nicht zustande, tut mir leid, ich kann nicht helfen, und meine Gesinnungsgenossen können nicht helfe»; ihr führt das Vorhaben nicht aus, tvenn die Mithilfe auch ausbleibt, nun, dann eßt nur lvciter trete! Tas wäre die Konsequenz, die aus den Auseinandersetzungen der E. A. sich ergibt. Was will man denn? Stört der Zionismus denn die Kreise der Strenggläubigen? Wird es denn ausgesprochen, wenn das Ziel erreicht sei, dürfe das jüdische Gesetz nicht geübt werden? Daß es unter den - Zionisten eine große Reihe Abtrünniger gibt, daß viele unter ihnen dem Misrachi nicht hold sind und dem Mißmut in Worten Lust machen, ist richtig, was >vill das aber sagen? Die Frage ist: Ist der offizielle Zionismus, welcher ja außer der Misrachi-Gruppe Tausende streng Orthodoxer zählt, religionsfeindlich? Nein, das ist er nicht: das Baseler Programm enthält nicht einen Punkt, der auch nur die Spur einer Religionsfeindlichkeit verrät, und auf diesem steht der Misrachi, und dieses wird es verhüten können, daß etwaige religionsfeindliche Stimmen und religionsfeindliche Tendenzen, wenn sie existieren, zur Geltung kommen können. Aber es fällt ja reinem ein, kulturkämpserisch die religiösen Tendenzen zu befehden. Höchstens sagen nicht autoritative Srimmen: Religion ist Privatsache, d. h., wir lassen jeden inachen, was er will, aber nicht: wir verbieten einem, religiös zu leben. Wie wenig aber jedoch bedeute» diese Stimmen einem Einfluß gegenüber, den der Misrachi in Verbindung mit all den konservativen Elenienten ausüben kann und wird, zumal der große Teil der Zionisten, der bisher dem Jndentunr fremd gegenüber gestanden, sich wieder nach ihm sehnt, und wie wenig wird eine dem religiösen .Leben feindliche Tendenz, wenn sie existieren sollte, sich Geltung verschaffen können, wenn das Ziel erreicht ist, wenn auf dem Boden unseres einstigen Heimatlandes eine Heimstätte für Juden gefunden sein wird. (Schluß folgt.)