Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXX (1925)
- Issue
- Heft 45 (9.6.1925)
- Date
- 1925-06-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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C*f.-* WM?.'j J // i, 'f A^ 7 / Einzelnummer 0,25 Goldmark Redaktion und Verlag W 15, MelaekealraOe 10. Erscheint ltdeo DleniUtf und Freitag Bciugeprele b«l der Expedition Bionatllch 1,85 Goldmark, Viert«lj&hrUcb 5,25 Goldmark, A„!«ndiib»tu«ratoti wtrdta in d<r Wlhruad «Ur «UmIms Llailw barKhatl AnzcJf.cn -Verwaltung JüdlBcljoKunddchaa G.m.b.H., ntr]lnWl5,Melnek«ilr,10 Telephoni Amt BUmarck 7165,-70. Anx.lt.opr«In!f.tp»lLNoip»rtllUi«ll«0,<0O.-M.Sl»U«i{M»c»«0,»C.-M. AnMlj«uchl»ai Diaaata« «ad Pr»Ue| aeekaltlag <Ukr. 'mm waumw«reaf in mji'.jaummts'sajxx tzxazsxtrssmxiecwst Telephoni Dlmmrk7t65-70. IWschcckkontoi Ikrlin Nr. 17392, für 0»itirr.lckt rotUnafkiii<n*mt Wien, Knnto Nr. IMflJO. POrTirli»ch»ilnw«l<,|i ff,.ti|>„l...,rn.rat l'rti;, Konto Nr. 5'MM. Ht fot«ai iWip.rluiMiwnt Wtuchiu, ßnnlo Hr. 19010«, RednktlonaichluO Sonntag und Mittwoch nachmittag. ——•-Viru ■ 11in iml in.i|,ri .1-^. nwDnn >)vd XXX. Jahrff. Dir Zionismus eratrobt für das Jüdisch« Volk dlo Schaffung olnor fllfentflch»rochlllch goitchorfn Holmatatlo In Paiantlna. „Qnaolor Programm." t iMM^ämiKli Die Wahlen zum XiV.Zionislenkongreß DckauDlmachuDg Die gemeinschaftlichen Wahlen der allgemeinen Zionistcn ia Deutschland und der deutschen Landesgruppe des Hapocl Hiuir finden vom 19. bis 27. Juli 1925 einschließlich statt. Jedes Mitglied der Zionistischen Organisation Ist wählberechtigt mit erreichtem 18. Lebensjahr, wählbar mit erreichtem 24. Lebensjahr. Das passive Wahlrecht ist an den Nachweis, der Erfüllung der Verpflichtung gegenüber dem Keren' Hajessod gebunden. . > , Die Wahlen finden nach dem System der Proportionalwahl mit gebundenen Listen statt. Für die Durchführung der Wahlen ist die in der heutigen Nummer der Jüdischen Rundschau veröffentlichte Wahl« Ordnung maßgebend. ' Die Zionistische Vereinigung für Deutschland zerfällt in zwei Wahlkreise: 1. Wahlkreis: Die preußischen Gebietsteile Groß-Bcrün, Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Pommern, Ostpreußen, Grenzmark, Schlesien, Sachsen; die Freistädte Hamburg, Bremen, Lübeck; die Länder Braunschweig, Oldenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt.. , 2. Wahlkreis: Die übrigen Gebietsteile des Deutschen Reiches. Abänderung der Wahlkrclsclulclluiig unter Berücksichtigung des Endergebnisses der Schckclsammhtng bleibt vorbehalten. ' Die Haiiptwahlkommisslon bilden die in Berlin ansässigen Mitglieder des Landesvorstandes mit Ausnahme der dem getrennt wählenden Misrachi angehörenden Mitglieder. Zu Wahlvorständen werden ernannt: Für den 1. Wahlkreis der Vorstand der Berliner Zionistischen Vereinigung, für den 2. Wahlkreis der Vorstand der Leipziger Zio- »istlschen Vereinigung. Zu Vorsitzenden der Wahlvoretände wprden bestimmt: für den 1. Wahlkreis der amtierende Vorsitzende der Berliner Zionistischen Vereinigung, .für den 2.. Wahlkreis der amtierende Vorsitzende der Leipziger Zionistischen Vereinigung. i Zu örtlichen Wahllcltcru werden die Vorsitzenden der Ortsgruppen ernannt. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 28. Juni 1925 cmschließlich Im ßfiro der Zionistischen Vereinigung für Deutsch; land, Berlin W. 15, Mcinckc-Straßc 10, einzureichen. Bis spätestens 5. Juli 1925 einschließlich muß die Verbindung von Wahlvorschlagen erklärt werden. Auf einem Wahlvorschlag kann für jeden Bewerber ein Ersatzbewerber benannt werden, der an die Stelle des Bewerbers tritt, falls dieser ausscheidet Werden Ersatzbewerber nicht namentlich benannt, so gelten die in der eingereichten .Liste verzeichneten Bewerber, die nicht zu Delegierten . gewählt werden, als Ersatzbewerber. Diese treten für den Fall der, Ausscheidens eines oder mehrerer Delegierter einer Liste in der Reihenfolge des Wahlvorichlagcs an die Stelle der' ausscheidenden Delegierten. Wenn von verschiedenen Richtungen eine gemeinsame Liste aufgestellt wird, so tritt Im Falle des Ausscheidens eines Bewerbers an dessen Stelle, sofern im Wahlvorschlag nicht« nndercs bestimmt ist,'der nächstfolgende Bewerber der gleichen Richtung. ... Kein Delegierter darf auf mehr als einem Wahlvorschlsg an erster Stelle stehen. . Jeder Walilvorschlag muß von mindestens 50 Wählern des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein, von denen ein für weitere Verhandlungen bevollmächtigter Vertreter zu bezeichnen ist. Kein Wähler darf mehr als einen Wahlvorschlag unterschreiben. Die Bewerber sind mit Ruf- und Familiennamen und in deutlich erkciinbiarcr Reihenfolge aufzuführen. Der Haurrtwahlkommission sind schriftliche Erklärungen der in einem Wahlvorschlng benannten Bewerber vorzulegen, aus denen hervorgeht, daß die' betreffenden Bewerber bereit sind, eine auf Grund dieses, Wahlvorschlagcs erlolgendc in deutlich erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Es wird hierdurch zur' Erreichung von .. j.ikorechlägcn aufgefordert. Auf die nachstehend veröffentlichte Wahlordnung wird verwiesen. Berlinden 3. Juni 1925. Die Haiiptwahlkommisslon der Zionistischen Vereinigung ■ fflr Deutschland. Organisationsfragen Vorsehläge «von Dr. Arthur Ruppin-Jrroiilero. Die Z, V. f. D. erhielt zu ihrem in der vorigen Nummer der „J. R." veröffentlichten Zirkuiarschreiben von Herrn Dr. . Arthur Ruppin den folgenden Brief: Ich gehe auf Ihre Vorschläge wegen der Territorialverbände und wegen des Schekels nicht ein, weil ich hier keine speziellen hnahrungrn habe. Ihren weiteren Vorschlägen wegen der Verlegung d:r Exekutive und» Palästina (mit Ausnahme des politischen Ressorts) stimme Ich zu. , f>ie Schaffung eines Senates nach Ihrem Vorsch'a?;c halte ich für einen /weilelhatlcn Gewinn. Ich habe zwar seihst ein. iiui vor zwei Jahren die Frage eines Senats angeregt; aber es schwebte mir dabei nicht eine neue Körperschaft von 33 Mitgliedern mit nur beratender Stimme neben dem Aktionskomitee vor, sondern ich dachte ah einen Senat, der vom Aktionskomitee aus seiner Mitte gewählt und eine dauernde Repräsentanz des Aktion skonritees darstellen soll. Angesichts der Tatsache, daß ein immer größerer Teil der Mitglieder des A.C. in Palästina wohnt und daß die Teilnahme derselben an den Sitzungen besonders wichtig ist, scheint es mir technisch unmöglich, mehr als einmal im Jahre eine Sitzung des A. C. abzuhallcn. Desha'b wollte Ich in der Form eines ständigen Ausschusses, für den mir das Wort „Senat" vorschwebte, der aber auch anders heißen kann, «Ine ständige Repräsentanz des A. C schaffen. Wenn die Verlegung des größten Teiles der Exekutive nach Palästina <me Tatsache wird, so scheint es mir richtig, nicht nur einen, «andern zwei solche ständigen Ausschüsse zu schaffen, imJ 'lvar einen politischen Ausschuß mit dem Silz in Europa und einen wirtschaftlichen. Ausschuß in Palästina. . Ucbcr die Notwendigkeit eines politischen Ausschusses m Europa ist meines Erachtens nicht viel zu sagen. Es vergeht sich von selbst, daß, wenn In London nur ein oder zwei Mitglieder der Exekutive verbleiben, es eine Notwendigkeit «in wird, ihnen in einem solchen Ausschuß einen Rückhalt Zu geben. ucbcr den wirtschaftlichen Ausschuß möchte ich Im folgenden etwas mehr sagen. Ich glaube, daß durch einen wichen Wirtschaftsausschuß zahlreiche Mängel, die sich bisher »i unserer Arbeit störend geltend gemacht linbcn, beseitigt Verden könnten. Diese Mängel sind folgende: Mangel an wirtschaftlicher Erfahrung in Kongreß und A.C. ■ Sowohl der Kongreß wie das AktionUcomilce bestehen In "er überwiegenden Mehrzahl aus Mitgliedern, die Über keine •Pttlellcn wirtschaftlichen Erfahrungen, besonders nxht über Wehe in Palästina verfügen.' Die Folge davon ist, daß Je wirtschaftlichen Fragen in allen Verhandlungen gegenüber JCrt politischen Fragen einen untergeordneten Platz ein- "Climen und daß die Verhandlungen selbst durchaus nicht auf 5« wünschenswerten Höhe sind. Die Kommissionen, die auf ''nj^ Kongreß für die Behandlung des Budgets und für die Vorbereitung der wirtschaftlichen Beschlüsse ad hoc eingesetzt »erden, genießen keine große Autorität und das A.C. und nii K0,,ßf'B erlauben sich sehr häufig aus parteipolitischen ymndea oder Infolge ungenügender Information über die Beschlüsse dieser Kommissionen hinwegzugehen. Das wäre meines. Erachtens anders, wenn ein wirischaft.a.isschufl als eine ständige Körperschaft beslünde und ah verantwortliche Stelle das Hudgci und die wirtschaftlichen Fragen vorzubereiten und vor dem A. C. und dein Kongreß zu vertreten hätte. Die Autorität dieses Wirtschaftsausschusses könnte auch dadurch verstärkt werden, daß zu einer Abänderung seiner Beschlüsse durch A. C. oder Kongreß eine qualifizierte Mehrheit (etwa zwei Drittel) erforderlich wären. 2 Mangel an einheitlichen Prinzipien, Das bisher bestehende Finanz- und Wirlschnflskomitcc konnte keine ersprießliche Arh?it leisten, well es in London saß und von den wirklichen Bedürfnissen Palästinas zu wenig aus eigener Anschauung wußte. Außerdem hatte es den Felder, daß es nur beratende Stimme und keinen direkten Einfluß auf unsere wirtschaftlichen Institution?» hatte. Es halte schließlich auch kein bestimmtes Programm, sondern beschäftigte sich mit den Fragen, die mehr oder weniger zufällig in seinen Gesichtskreis traten. Der Wirtschaftsausschuß, den ich im Auge habe, wird demgegenüber dadurch, daß er seinen Sitz in Palästini hat, einen viel iunlgircn Koniakt mit allen wirtschaftlichen Problemen haben. Er soll ferner nicht nur eine beratende und theoretische Tat'g'ecit ausüben, sondern er soll? ohne die Selbständigkeit unserer einzelnen Wirtschaftschaltlich.cn Institute zu gefährden, doch als oberste wirtschaftliche Instanz für alle diese Institute gelten. Er Boll durch ständigen Kontakt mit diesen Institulrn die Prinzipien ihrer Geschäftsführung bestimmen. .3. Mangel an Kooperation der einzelnen wirtschaftlichen Institute. Im allgemeinen bestehen heute bereits für alle speziellen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Zionistischen Organisation besondere Institute, nämlich: a) die A. P. C. für kommerziellen Kjcdit; b) die General Mortgagc Bank of Palcslinc für Hypotheken kredit; c) der J. N. F. Jfür den Erwerb von Boden als nationales Eigentum; d) die P. L. D. C. als Gesellschaft für Kauf und Verkauf von Boden: c) die Workcrs Bank für Kredite an kooperative Genossenschaften. In der Entstehung begriffen ist mich bereits: f) eine IfamlwcrkrrlMiik, nn der ttlch der K.II, beteiligt. Die Institute, die noch fehlen und meines Erachtcnn schlcunigit geschaffen werden müssen, sind: g) ein Kolonisatlonsfonds, dessen Begründung als Träger un screr landwirtschaftlichen Kolonlsationstätigkcit vom letzten Kongreß beschlossen, aber bisher noch nicht durchgeführt ist; h) eine Industriebank für Finanzierung ausstchtsrcichei1 in dustricllcr Unternehmungen: i) eine Amcliorntionsgcscllschnit für alle notwendigen Arneliorationsnrbcitcii auf ländlichem Coden. Wenn, wie es bisher eigentlich der Fall war. Jede dieser Gesellschaften ganz selbständig und ohne Kenntnis von der Tätigkeit der anderen Gesellschaft arbeitet, so entsteht der Mangel an Koordination und Kooperation, der sich in den Ict/.tcn Jahren so häufig gezeigt hat. Es Ist zwar notwendig, jeder Gesellschaft, volle Unabhängigkeit in den täglichen Geschäften zu lassen, weil nur dann für diese Gesellschaften ein verantwortlicher' und arbeitsfreudiger Leiten gefunden werden kann. Aber gleichzeitig muß eine Garantio und Kontrolle dafür geschaffen werden, daß alle einzelnen Institulloncn eine einheitliche Tendenz verfolgen und nicht die eine Institution direkt oder Indirekt die Ziele einer andern Instltullon durchkreuzt oder dupliziert. Diese Koordination und Einheitlichkeit soll durch den Wirtschaftsausschuß als oberste Instanz geschaffen werden. Die Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses denke Ich mir so, daß ihm angehören sollen: a) die drei Mitglieder der Zionistischen Exekutive, welche wirtschaftliche Ressorts zu verwalten haben, nämlich: ländliche Kolonisation, städtische Kolonisation, Finanz- und Bankwesen; b) die fünf Manager unserer fünf wichtigsten wirtschaftlichen; Institute (A.P.C., J.N. F., P.L.D.C.. Mortgagc Bank, Arbcitcrbank); c) vier sonstige Mitglieder, von denen zwei, nämlich der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses vom Kongreß, die übrigen zwei vom Aktionskomitee ernannt werden sollen. Der Wirtschaftsausschuß snfl regelmäßig, etwa einmal Im Monat, zu Sitzungen zusammentreten. Die Mitglieder der Exekutive, die nicht Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind, könneu an den Sitzungen teilnehmen, habe aber kein Stimmrecht. Ebenso können der Vorsitzende unJ der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses an den Sitzungen der Exekutive, jedoch ohne Stimmrecht, teilnehmen. Der Wiitschaftsausschuß ernennt für jedes wirtschaftliche Institut, das seiner Kontrolle untersteht, einen Governor brw. Referenten, dessen Aufgabe es ist, die Geschäftsführung die-cj Institutes dauernd zu kontrollieren und darüber dem Wirtschaltsausachuß zu berichten. In der Regel soll das Amt des Oovcrnors bzw. Referenten den drei im Wirtschaftsausschuß alt/enden Mitgliedern der Zionistischen Exekutive übertragin werden. Zur Kompetenz des Wirtschaftsausschusses soll insbesondere gehören, außer der eben erwähnten Kontrolle aller wirtschaftlichen Institute: 1. die Vorbereitung des Budgets und die Vertretung des Budgets vor Kongreß und Aktionskomitee; 2. die Bewilligung von Budgctüberschreitungcn In Notfällen und innerhalb gewisser Grenzen (etwa 5«,'o des Gesamtbudgets); 3. die Aufstellung .von Prinzipien zwecks Koordination der einzelnen Institute und die Beilegung von Kompetenz- *trcittgkcitcn; 4. Entscheidung von Konflikten zwischen dero Qovcrnor und dem Manager eines Institutes. Die Einwanderung Im Mal Jerusalem. (j.T.A.) Im Monat Mai d. J. sind 2900 Personen in Palästina eingewandert. Die Einwandererziffer im April betrug 2500, die im März 3300. Die drille Tagunrj kr Asselatb Iianiwcbarim Das Präsidium des Wand Lcumi hat die Einberufung der dritten Sitzung des Assefaih Haniwcharlm für den 5. Juni beschlossen. Auf die Tagesordnung wurden gesetzt: 1. Rechenschaftsbericht den Wand. Lcumi, 2. Wahlgesetz, 3. Tcrinlnfcslsctzung für die Wahl zur zweiten Asr.cf.itli Haniwcharlm, 4. Der Stand der All Ja h und Arbeit im Lande, 5. Erzlchungsf ra gen, 6. Jcwish Agency, Zionistische Exekutive und Waad Leu ml, und 7. Wahl clnc.t neuen Wand Lfiiinl bis zum Zusammentritt der zweiten Assefaih Haniwcharlm. Polizei rjtfiea die Jüdische Flanrjc Ii Palästina Jerusalem (J.T. A.). Am 3. Juni, dem Geburtstag de« britischen Königs, wurde in Jerusalem an verschiedenen Orten neben der britischen IT.iggc auch die jüdische nationale Flagge gehißt. Trotz der früher bekanntgegebenen offiziellen Norm, daß die zionistische Flagge nicht als die Fbf»gc cin?s ausländischen Staates gilt, und deshalb die Verordnung über die Illlliiiig ausländischer Flagge nuf sie keine Anwendung findet, schritt die Jcrus.ilcnicr Polizei (hauptsächlich aus Arabern bestehend. Anm. d. Red.) gegen die zionistische Flagge ein und forderte jüdische Hausbesitzer auf, dieselbe zu entfernen. Auch die Zionistische Exekutive wurde in halb-oflUlellcr Form 'Verständigt, daß e» wünschenswert wäre, die zionistischen Fahnen vom Ocbäudc des Hauptbüros tu evMcmn. Die Exekutive erwiderte, wenn schon die Fahnen weggeschafft werden müssen, so möge die Polizei dies selbst besorgen. Der ganze Vorfall hat unter der Judenschaft Palästinas großes Aufsehen und Proteste, hervorgerufen. * Jerusalem (J.T. A.). Am 31. Mai, dem ersten Tage nach dem Schcwuoth-Pcst, versammelten sich der Tradition gemäß mehrere tausend Juden zu einer Andacht am Grabe des Siniron lluzadlk. Einige Juden rieten: „S.iiii ucl ist unser Vater, Palästina unser Vaterland I Laug lebe li.iltourt* üic überwachende Polizei glaubte anscheinend, es handle sich um eine vorbereitete Demonstration und forderte die Menge zum Auseinandergehen auf. Als die Menge dem Befehl nichl sofort Folge leistete, trieb die Polizei sie mit der Ucwalt auseinander, wobei mehrere Juden mißhandelt wurden. Unter der Judcnheit Palästinas herrscht wegen dieses Vorgehens der Polizei große Autregung und Entrüstung. Die „Jcwish Times", London, berichtet, daß an läßlich des ' 60. Ocburtstagcs des englischen Königs eint ganze Reihe von arabischen Notabcln und Beamten in Palästina durch Verleihung von Titeln und Dekorationen ausgezeichnet wurden, Unter den Ausgezeichneten befindet skh kein einziger Jude. Unter anderem ist dem Bürgermeister von Haifa, Äbder Raman Effendi, das „Ehren abwichen des' britischen Reiches" verliehen worden.