Der junge Jude
- Journal
- Der junge Jude
- Volume
- 3 (1930)
- Issue
- Heft 3 (Mai 1930)
- Date
- 1930-05-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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Siedlungen. Der Kibbuz Arzi sieht in der Jugendgemeinschaft wie sie sich „organisch" aus der Jugendbewegung herausentwickelt hat den richtigen Rahmen der kollektiven Siedlung. Der Umfang der Siedlung soll nicht zu groß werden (Maximum etwa 100 Menschen), damit der „organische" Zusammenhang zwischen den Genossen nicht geschwächt wird. Der Kibbuz Hameuchad schätzt die Jugendgemeinschaft als den eventuellen Kern einer Siedlung, aber er begrenzt nicht die wirtschaftliche Entwicklung der Siedlung durch die Größe dieser oder anderer Gemeinwesen, wie sie in der Jugendbewegung üblich ist. Der Kibbuz Hameuchad meint, daß eine Siedlung nur in Form einer großen Wirtschaft alle Vorzüge der modernen technischen Entwicklung nutzbar machen kann. Er sieht nur in der großen Siedlung eine Möglichkeit das geistige und gesellschaftliche Leben (Schule, Kunst usw.) selbständig und befriedigend zu gestalten. Mit dem Drang zur großen Siedlung verbindet der Kibbuz Hameuchad die Neigung, in seinen Siedlungen und Gruppen Landwirtschaft mit handwerklicher und industrieller Betätigung zu vereinigen. Er legt großen Wert auf die Verbindung von Eigenwirtschaft und Lohnarbeit. In dieser Verbindung sieht der Kibbuz die Möglichkeit, die Siedlung zu erweitern und sie durch gegenseitige Hilfe verschiedener Arbeitszweige und Einnahmsquellen zu stärken. Die Vereinigung selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit mit Lohnarbeit strebt die Ueberwindung der Unterschiede zwischen den Lohnarbeitern und den Arbeitern der selbständigen Wirtschaften an, und versucht ihre Einreihung in ein wirtschaftliches und gesellschaftliches Gefüge — die Kommune. 4. Der letzte wesentliche Unterschied bezieht sich auf die Organisation der Kibbuzim, d. h. auf die Beziehungen zwischen den einzelnen Gruppen und Siedlungen und den gesamten Kibbuz. Der Kibbuz Arzi legte bisher wenig Wert auf gegenseitige wirtschaftliche Hilfe zwischen seinen Einzelgruppen. Auch die menschliche gegenseitige Hilfe (ständige und zeitweilige Einordnung von Genossen einer Gruppe in die andere für Erweiterung der Siedlung, Saisonarbeit usw.) vollzieht er mit großen Schwierigkeiten, weil er die „organische Zusammensetzung" der Gruppen nicht stören will. Der Kibbuz Hameuchad fühlt sich demgegenüber als eine engverbundene Einheit. Obwohl der Kibbuz auf den Standpunkt der wirtschaftlichen und finanziellen Autonomie jeder Gruppe steht, erstrebt und verwirklicht er auch wirtschaftliche und finanzielle gegenseitige Verantwortung der Siedlungen und Gruppen, — dia Verantwortung des gesamten Kibbuz für seine Teile. Er sucht -seine Genossen zum Verständnis eines einheitlichen, planmäßig sozialistisch geführten Wirtschaftskörpers zu erziehen. Die Verfügungsrechte des Kibbuz über seine Genossen sind weit ausgedehnt. Er trägt dafür Sorge, daß die sich erweiternden Siedlungen neue Genossen bekommen, daß die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen den wirtschaftlichen (Fachleute, Saisonarbeiter, Erweiterung), gesellschaftlichen und kulturellen Anforderungen Eechnung trägt, er erzieht seine Genossen dazu, sich als Mitglieder der gesamten kibbuzischen Gemeinschaft zu fühlen. — In der letzten Zeit sind verschiedene Merlanale einer ideologischen Annäherung der beiden Kibbuzim zu verzeichnen. Aus der Notwendigkeit sich mit dem Einfluß des Komitern auseinanderzu setzen, betont der Kibbuz Arzi mehr und mehr, daß er die politische 104