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Jüdische Korrespondenz · 1920-06-01 · 19 (1.6.1920) · page 4

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
6 (1920)
Issue
19 (1.6.1920)
Date
1920-06-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Jüdische Korrespondenz Nr. 19 (Die Juden ist England.) Aus London wird gemeldet: Am letzten Sonntag fanden in den verschiedenen Synagogen der Londoner Gemeinde die Neuwahlen statt. Man glaubt dabei eine Zunahme des Interesses namentlich der jüngeren Elemente haben feststellen zu können. Interessant waren die Vorgänge in der neuen Westendsynagoge, wo die Herren Spielmann und Adler zwecks „Hebung der religiösen Gefühle" die ältesten Ladenhüter der Reform zu einem Antrag verdichteten, der die Einführung des dreijährigen Zyklus bei der Thoravorlesung sowie englische Gebete verlangte. Der Antrag wurde, wie nicht anders zu erwarten, mit großer Mehrheit abgelehnt, nachdem ihm Lord Swaythling und Elkan Adler energisch entgegengetreten waren. — Die Auseinandersetzung zwischen Misrachi und Aguda hat jetzt ihren Weg auch in die englische Presse gefunden, nachdem sich ein Führer des Misrachi in einer öffentlichen Versammlung in ziemlich persönlicher Schärfe gegen die Uebergabe des Memorandums der Warschauer Schlome Emune Jisroel in Sachen der Palästinaeinwanderung an die englische Regierung geäußert hatte. Indessen läßt sich feststellen, daß die Formen dieser Pressepolemik bisher wenigstens die Grenzen eines freundnachbarlichen Meinungsaustausches nicht überschritten haben. — Rabbiner Dr. Jung, Vorsitzender der englischen Aguda, ist diese Woche auf kurze Zeit nach Amerika gereist, wo er der Amtseinführung seines Sohnes als Rabbiner in Cleveland beizuwohnen beabsichtigt. Moderne Probleme Lm Lalrnudischen Rechte. (K r i e g s v e r b r e ch e n und M o n a r ch i st e n p ü t s ch.) Es ist zuweilen großes Ergötzen, — so schreibt Herr Dr. E. E. Schweitzer (Berlin) in dem „Hamburger Israelitischen Familienblatt" —■ sich in den Geist vergangener Zeiten zu versetzen und zu sehen, wie unsere Ahnen schon vor Jahrhunderten und Aberjahrhunderten sich aufs intensivste und aufs tiefgründlichste mit Problemen beschäftigten, die auch uns heute als besonders bedeutungsvoll erscheinen. Da nehmen wir einmal die Frage der Kriegsverbrechen. Ich will mich hier nicht damit beschäftigen, ob es nach altem Recht überhaupt solche Kriegsverbrechen gab; man weiß, daß der Gedanke des Völkerrechts nur ein Ergebnis der neueren und neuesten Zeit ist; im Altertum gab es nur' Ansätze zu einem Völkerrecht (zum Beispiel Schutz der Gesandten). Mich interessiert hier vor allen Dingen eine andere Frage, welche für Deutschland heute besonders wichtig erscheint. Unter denen,,die auf die Auslieferungsliste durch die Entente gesetzt worden sind, gibt es vrele. die sich damit entschuldigen, daß sie die ihnen zur Last gelegten Taten auf Befehl ihrer Vorgesetzten getan haben. Ist nun jemand, der auf Befehl eine Straftat begeht, deshalb von Verantwortung frei? Hier handelt es sich um ein strafrechtliches Problem von außerordentlicher Bedeutung. Die Frage interessiert in Deutschland zudem noch aus einem anderen Gesichtspunkte. Bei dem Kappschen Monarchisten-Putsche haben Tausende von Soldaten Beihilfe zum Hochverrat geleistet. Sie verteidigen sich damit, daß sie nur das taten, was ihnen ihre Vorgesetzten befahlen. Genügt diese Verteidigung? Lassen wir hier einmal das deutsche Recht außer Betracht und fragen wir uns, wie unsere Ahnen solche schwierigen Fälle beurteilten. Will man Parallelen ziehen, so kann man bis auf die Bibel zurückgehen. Ich will nur an einen Fall erinnern, den jedes Kind aus der Schule kennt. Die Gattin Potiphars wollte Joseph zur Sünde verleiten. Joseph war Sklave, mußte er nicht gehorchen? Aber eine genauere Betrachtung zeigt bald, daß Joseph nicht nur nicht verpflichtet war, der Frau des Potiphar zu gehorchen, sondern daß er im Gegenteil verpflichtet war, ihr den Gehorsam zu verweigern. Joseph stand zunächst in einem Dienstverhältnis zu Potiphar. Also mußte er diesem unbedingt gehorchen. Hieraus aber ergab sich ohne weiters, daß er in Abwesenheit Potiphars der Ehefrau seines Gebieters den Gehorsam schuldete. Äber dieser Gehorsam hatte offensichtlich eine Grenze, nämlich da, wo die Herrin dem Sklaven etwas gebot, was in klarer und freventlicher Weise das Interesse des Gebieters verletzte; da durfte der Sklave solchem mißbräuchlichen Befehl nicht Folge leisten. Das ist der klare Standpunkt, den jeder Sextaner ohne weiteres begreift. H«rte aber, nach Jahrtausenden, gibt es hohe Offiziere, die sich mit vollem Bewußtsein der Kapp-Regierung unterordneten und jetzt in aller Ruhe erklären, sie hätten ja gar nichts begangen, sie hätten nur dem Befehl ihres Generals gehorcht. Als ob ein Befehl eines Generals, der in grober Weise sich gegen die verfassungsmäßige Regierung auflehnte, noch als ein gültiger Befehl anzusehen wäre! Ganz besonderes Gewicht legt das israelitische Recht darauf, daß man die Hauptverbrechen des Götzendienstes und des Mordes nicht begehen darf, selbst dann nicht, wenn es bei Todesstrafe angedroht wird. Hier also kommen zwei Gesichtspunkts in Betracht. Zunächst ist ein Befehl, der^mich zu einem solchen Kapitalverbrechen zwingen will, ohne weiteres null und nichtig; ferner aber darf ich auch mein Vergehen nicht etwa damit entschuldigen, daß ich sage: hätte ich mich dessen geweigert, so hätte es mir den Kopf gekostet. Weigere Dich, auch wenn es Dir den Kops kostet, denn der Herr befiehlt es Dir — dies ist der heroische Standpunkt, den das alte Recht im Gegensatz zu unseren modernen Strafgesetzbüchern einnimmt. Darum werden gerühmt (I.Dan. 3. 16) jene drei jüdischen Edelknaben, die sich lieber in einen Feuerofen werfen ließen, ehe sie vor dem goldenen Bilde des Königs Nebukadnezar sündige Gebete verrichteten; gepriesen wird Daniel (Dan.^. 10), der sich lieber in eine Löwengrube werfen ließ, ehe er auf ^Weiß des Darius seinem Gotte untreu wurde. Und von sieben Brüdern berichtet uns die Heldengeschichte der Makkabäer, die lieber den Martertod erlitten, ehe sie auf Befehl des Antiochus Epiphanes Schweinefleisch zu sich nahmen. So ist, die jüdische Geschichte reich an großen Taten, deren Helden lieber den Tod erlitten, ehe sie dem Gebote der Religion untreu wurden. Aber die jüdische Religion war viel zu lebensfreudig, als daß man diese Grundgedanken nun rücksichtslos auf jeden Einzelfall ausgedehnt hätte. Man suchte vielmehr angemessene Unterscheidungen zu finden; insbesondere wurden ja alle diese Fragen immer wieder praktisch, als die Römer den Juden die Ausübung aller Religionshandlungen streng verboten. Damals wurde in dem Dachzimmer eines Nitsa zu Lydda folgender Synvdalbeschluß gefaßt (Talm. Synhedrin 74 a. Joreh Deah 175): Rur wenn das Verbrechen des Götzendienstes, der Blutschande und des Mordes in Frage steht, muß man sich weigern und selbst den Tod ertragen, bei anderen Verbrechen aber muß die Lehre: „Beobachtet meine Satzungen und meine Rechte, die der Mensch tut, daß er dadurch lebt," juristisch interpretiert, daß er dadurch lebt aber nicht, daß er dadurch stirbt!" so ausgelegt werden: der Mensch soll die Satzungen nur insoweit beobachten, als er bei ihrer Befolgung am Leben bleibt, dort aber endet der Gehorsam, wo der Mensch um eben dieser Satzungen willen den Tod erleiden müßte. So suchte das israelitische Recht die Anforderungen der Ethik und der Religion mit den Bedürffnissen des praktischen Lebens zu vereinen. Die Gemeinde der Lhasfldnn? Von Dr. M- Wolfs (Freiburg i. B.). Söhne oder weitere Nachkommen berühmter Männer haben zumeist an den großen Namen zu tragen, den ihnen das Schicksal mit aus den Lebensweg gegeben hat. Wenn Chajim Bloch, der Sprößling eines berühmten Kabbalisten, die große Verantwortung auf sich nahm, in dieser schuldbeladenen und gottlosen Zeit ein Werk über den Chassidismus zu verfassen, so konnte man schon bei der Ankündigung desselben für bestimmt annehmen, daß dieses, im Gegensatz zu den vielen andern ähnlichen Darstellnngen, die im letzten Jahrzehnt wie Pilze aus der Erde schossen, uns ein anschauliches Bild des echten, wahren und tiefsinnigen Chassidismus ohne jede Giftmischung bieten und der Autor, der selbst aus dieser Chassidimschule hervorgegangen, in seinem Werke seine Seele geben und seiner Aufgabe vollauf gerecht werden wird. Nun liegt das Buch in vornehmer Ausstattung vor und es muß das Erscheinen des Werkes besonders uns glaubens- und gesetzestreuen Juden mit wahrer Freude erfüllen. Es muß an dieser Stelle gesagt werden, daß, was bis nun über Chaisidismus — daß Wort ist in den letzten Jahren in seiner Bedeutung arg mißdeutet worden — auf dem Lesetisch der einschlägigen Literatur erschienen, viel für das Judentum schädliche Gedanken enthalten, trotz allem Bemühen der Verfasser, ein frommes Gesicht zu zeigen; weil der' eine oder andere, ob nun durch irrige Anschauung oder durch gewinnsüchtige Absicht dem Chassidismus eine unrichtige Deutung geben und seine geistige Richtung all zu viel mit der christlichen Lehre verwandt machen wollen. Der orthodoxe Jude müßte solche Bücher mit einem grimmigen Eckel aus der Hand legen. (Ich weise dabei auf Bubers „Der heilige Weg" und Hoodeckys „Religiöse Strömungen im.Judentum" hin.) Hingegen ist das Werk Chajim Blochs geeignet, den religiösen Sinn zu kräftigen und das Judentum vor den schädigenden fremden Einflüffen zu schützen. Der Verfasser legt in origineller sehr anregender und fesselnder Weise die Entstehungsgeschichte des Chassidismus dar, den später Rabbi Dvb-Ber von Mesericz und der „Raw" von Lijadi zum philosophischen System erhoben haben. Bloch hat sein Buch meisterhaft bearbeitet. An Inhalt und Umfang übertrifft das Werk alle jene, die über Chassidismus bisher erschienen sind. Die von ihm in Natur erzählten Geschichten — es sind keine Legenden — werden ohne Zweifel im Herzen der Leser ein Echo erwecken und sie aus dem Chaos der Gegenwart zur höchsten Wahrheit, zur Thora, Gottesliebe und Gottesfurcht führen. Das Buch, welches sich besonders zu Geschenkzwecken eignet, sollte in keinem jüdischen Hause fehlen. * „Die Gemeinde der Chassidim", ihr Werden und ihre Lehre, ihr Leben und ihr Treiben. 2 Teile, B. Harz-Verlag, Berlin-Wien 1920. Eigentum einer Societat. — Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Jonas Kreppei. Genossenschafts-Buchdruckerei, Wien, VIII., Hernalser Gürtel 20.

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