Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 6 (1920)
- Issue
- 5 (6.2.1920)
- Date
- 1920-02-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdische Korrespondenz Bezugspreis: Ganzjährig K 30, halbjährig K15, vierteljährig K 8. — Ausland jährlich K 50. Einzelnummer 60 Heller. Organ fOr die Interessen des orthodoxen Judentums. Redaktion1 und Administration: Wien, VIH., Alserstraße 55. Postsparkassenkonto Nr. 184.299. Erscheint jeden Freitag. Nr. 5. Wien, 17* Schebath 5680, 6» Februar 1920. VI. Jahrgang. werden die P. T. Abonnenten Qr ** t-Jersuchtdie Krnenernng des .mmMJisrnrnmimi i ..««um Abonnements vorznnehmen. Iie Abonnenten in der Tschecho-Slowakei werden ersnchtdas Abonnement an Kerrn Isidor Lappen- Keim- ^resivnrg, Aonansiraße 26einznfenden. Die Abonnenten und Werfchteißstellen in Polen «nd Galizien belieben die Mezugsgebüsir an die „Lndowa Kasa JaliczKowa"-Krakau- Gertrud a 9für die „Jüdische Korrespondenz" einznsenden. Abonnements in Ungarn wollen an Kerrn Simon Schischa iu Soprou- ^apred 10erneuert werden. Aer Hrdnung wegen ersuchen wirdie Administration von der Entrichtung des Abonnements zu verständigen. Mn heiliges Volt. (Betrachtungen zu P. rUT) „Wenn ihr höret auf meine Stimme und meinen Bund haltet, so sollet ihr mir sein das schätzbarste aller Völker, denn mein ist die ganze Erde; ihr sollet mir sein ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk!" (II. B. N. 19, 56.) Am Fuße des rauchenden Sinai ließ der Ewige durch Moscheh Rabenu dem versammelten jüdischen Volke diese Botschaft verkünden, als Einleitung zu dem Zehngebot, das von nun an die Richtschnur für ihr Tun und Lassen bilden sollte. Wenn ihr höret auf meine Stimme, dann aber, nur dann, sollet ihr ein heiliges Volk sein. Mein ist die ganze Erde. Wohl führe ich euch in das Land eurer Väter, in das Land der Verheißung — aber nicht das ist die Hauptsache; der Thora gebührt die Priorität! Höret ihr meine Stimme, dann seid ihr ein Volk, freilich ein „am ssegula“, eine ,mamleches Kohanim“, ein „goj Kodausch“. Ein Volk gleich aller anderen Völkern zu sein, damit ist mir nicht gedient — ein heiliges Volk sollte ihr sein! Unsere Talmudlehrer wissen davon zu erzählen, daß die Juden gezwungen wurden, die Thora in Empfang zu nehmen. „Koke melken har hegigith“ — der Berg Sinai schwebte über ihre Häupter, drohend: werdet ihr die Thora in Empfang nehmen, dann ist es gut, sonst werdet ihr unter dem Berge euer Grab finden. Es steht nicht in unserer Wahl, den Geboten der Thora zu gehorchen oder ihr den Gehorsam, zu verweigern. Wir sind „muschba we-aumed mehar Sinai“, gebunden durch den Eid beim Berge Sinai. Wir müssen der Thora treu bleiben, wenn wir uns selbst treu bleiben wollen. jawohl, uns selbst: Nicht bloß die Juden jener Generation babett: die Verpflichtung auf sich genommen; die Seelen aller kommenden jüdischen Generationen waren auf dem Sinai versammelt, alle waren sie Augen- und Ohrenzeugen der Offenbarung am Sinai und alle sind durch ihren Schwur, durch das „naasse we-nischma“ gebunden. Ja, „naasse wemschma“, wir wollen „tun und gehorchen", nicht bloß zuhoren, sprechen und künden über das Judentum, sondern auch tun, beobachten alle die Gebote und Verbote der Thorahekedauscha. Denn ' nur dann werden wir ein heiliges Volk bleiben! Die Thoxa-hekedauscha war es, die uns während unseres Volksdaseins geleitet, geschützt und gestützt hat. Nur ihr haben wir so unsere Volksexistenz zu verdanken. Wir können als Volk nur als „am-ssegula“, als „goj-Kodausch“ leben. An dem Tage, da uns die Offenbarung am Sinai vorgelesen wird,'sollen wir das „naasse we-nischma“, „tun und gehorchen", nochmals bekräftigen; in der Zuversicht, daß wir nach wie vor ein am-ssegula, ein heiliges Volk bleiben werden! _ Ben-Zwi. Mn halachisches Gutachten über das Lrauenwahlrecht in öffentlichen jüdischen Körperschaften. Oberrabbiner-Dr. Ritter in Rotterdam veröffentlicht eine Flugschrift, in der er zum Frauenwahlrecht in der jüdischen Gemeinde Stellung nimmt. Im ersten Teile seiner Ausführungen weift er nach, daß das passive Wahlrecht der Frauen nach dem jüdischen Gesetze unzulässig ist. Er befaßt sich eingehend mit dem scheinbaren Widerspruch der in dem Auftreten von Deborah als Richterin gelegen ist und fährt dann fort: Daß auch aktives Frauenwahlrecht nicht gestattet werden darf, sei in den nachfolgenden Zeilen näher begründetz wobei aber von ethischen Gründen dagegen ganz abgesehen wird und ausschließlich biblisch-talmudisch-rabbinische angeführt werden. . 1. Aus Posekim und Teschuboth ist mir eine Behandlung des Frauenwahlrechts nicht bekannt und man kann wohl ruhig sagen, daß diese Frage bis in die allerneuefte Zeit in jüdischen Gemeinden nimmer aufgetaucht ist, es vielmehr feststand, daß nur Männer als wahlberechtigt angesehen wurden, nie ein Frauenwahlrecht in den tausenden von Jahren bestehenden jüdischen Gemeinden auf der weiten Erdkugel vorkam. Müssen wir bei einem so allgemein herrschenden Gebrauche nicht sagen: „Wenn unsere Ahnen nicht Propheten waren, so sind sie doch Prophetenkinder", oder was selbst kodifiziert ist: „Minhag unser Väter ist Thora" — muß er nicht strikt in Acht Genommen werden? (siehe Jeruschalmi Demai 7 und ParaÜelstellen in Master Schein und Jebamoth). Welcher Körperschaft steht das Recht zu, einen in ganz Israel herrschenden Brauch aufzuheben? Rabbi Hirsch Chajes kommt wiederholentlich in seinen Werken darauf zurück, daß, wenn trotz der Bestimmung, daß Propheten neue Gebote nicht geben dürfen, dennoch im Talmud Bestimmungen aus Prophetenworten abgeleitet werden, denen Thorakrast zuerkannt wird, das seine Erklärung darin finde, daß wenn Propheten, ohne Absicht gerade einen Din zu lehren, etwas mitteilen von Gesetzen, die in Israel bestanden, diesen Thorakrast zuzuerkennen sei, da sie sicherlich vom Sinai überliefert sind. Und wenn die ganze Geschichte der jüdischen Gemeinden etwas lehrt, sollte dem keine Gesetzeskraft beizumessen sein? 2. In der Tat ist die Unzulässigkeit des Frauenwahlrechts auch direkt zu beweisen. Wenn wir uns die Frage vorlegen, wer eigentlich die Adas Jisroel bildet, so brauchen wir nur das 4. Buch Moses aufzuschlagen, um zu sehen, daß es die Männer vom zwanzigsten Jahre an sind. Wenn die Israeliten gezählt werden, so sind es diese. Wenn der Schekel erhoben wird, so sind es nur die Männer, die ihn zahlen müssen (es ist mir nicht unbekannt, daß es strittig ist, ob Ketanim