Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 5 (1919)
- Issue
- 42 (14.11.1919)
- Date
- 1919-11-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Jüdische Korrespondenz Nr. 42 Gynagogengemeinden maßgebend sein. Immerhin dürste daneben daS Austrittsgesetz von 1876, das sich ja lediglich auf die örtlichen Gemeinden bezieht, nicht aber auf die im.Judentum garnicht vorhandene „Gesamtkirche," die eigentliche „Religionsgemeinschaft" bezieht, in Kraft bleiben, ebenso das Frankfurter Gesetz von 1899. Der Minister des Innern hat durch Verfügung vom 13. Oktober an die Oberpräsidenten angeordnet, daß fortan § 41 deS preußischen Judengesetzes von'1847 in einer dem Zeitgeiste entsprechenden und mit der Entstehungsgeschichte nicht im Widerspruch stehenden Art und Weise ausgelegt werden soll. Hiernach werden fortan sämtliche männlichen volljährigen unbescholtenen Mitglieder der Synagogengemeinden Wahlrecht haben, auch wenn sie zu Steuerabgaben überhaupt nicht veranlagt worden sind, oder wenn sie erst kürzere Zeit als drei Jahre im Gemeindebezirke wohnen. Im übrigen bleibt die bereits am 7. Juli getroffene Anordnung in Kraft, wonach Steüerrückstände gestundet werden können, so daß auch den Kriegsteilnehmern, die während des Krieges keine Steuer entrichteten, das Wahlrecht gesichert bleibt. (Ostjüdische Konferenz Ln Berlin.) Der „Verein der Ostjnden in Deutschland" hat den Beschluß gefaßt, zu Weihnachten eine ostjüdische Konferenz nach Berlin einzuberufen. Die Konferenz soll aus gewählten Delegierten von dem Verband angeschloffenen, oder sich noch anschließenden ostjüdischen Ortsgruppen und Vereinen aus ganz Deutschland zusammengesetzt sein. Auf der Konferenz sollen die aktuellen Fragen, die sich aus der gegenwärtigen Lage der Ostjuden ergeben, im Anschluß an Spezialreferate eingehend behandelt werden. Dazu gehört vor allem die Fürsorge für die ostjüdischen Flüchtlinge, die soziale und rechtliche Lage der Ostjuden in Deutschland, die Stellung der Ostjuden in den jüdischen Gemeinden und anderen Organisationen, die kulturellen Aufgaben der Ostjudenheit, der organisatorische Zusammenschluß des ostjüdischen Verbandes. Die palästinafrage. (Die Delegiertenkonferenz der palästinensischen Inden wieder verschoben.) Dem Kopenhagener zionistischen Bureau wird aus Palästina gedrahtet: Infolge des Konfliktes in der Frage des Frauenstimmrechtes hat das „Provisorische Exekutivkomitee der palästinensischen Juden" (Waad Hasmani) beschlossen, die auf den 18. November angesetzte Delegiertenversammlung auf unbestimmte Zeit zu verschieben. . (Die Verfassung der Jerusalemer jüdischen Gemeinde.) Das Londoner jüdische Korrespondenzbureau meldet: Die von den Behörden genehmigten Statuten der Jerusalemer Gemeinde enthalten unter anderem folgende Bestimmungen: 1. Anerkennung der Gemeinde als eine juristische Persönlichkeit mit dem Rechte der fteien Ausübung der jüdischen Religionssatzungen. Das Recht der Gründung und Verwaltung von religiösen, philanthropischen, sozialen und erzieherischen Institutionen. Die jüdische Gemeinde wird durch die Gemeindeleitung, und zwar entweder durch den Oberrabbiner oder den Präsidenten des Gemeindekomitees im Gemeinderat vertreten. 2. Anerkennung der Zeugnisse der jüdischen Gemeindeschulen mit denen der Staatsschulen. 3. Juden, welche die Sabbatruhe wahren, werden nicht zur Einhaltung des Sonntags oder anderer nichtjüdischer religiöser Feiertage verhalten werden. Sie werden nicht gezwungen werden, irgend eine Beschäftigung auszuüben, die ihren religiösen Ueberzeugungen widerspricht. 4. Die Aufrechterhaltung und Anerkennung des Rechtes der rabbinischen Autoritäten als Richter in allen Fragen bezüglich Heirat, Ehescheidung usw. und religiöser Natur aufzutreten. 5. Das Recht der Gemeinde, Steuern und Taxen in der bisher gewohnten Weise einzuheben. 6. Das Recht, spaniolisch und hebräisch in der Buchführung und der Korrespondenz zu gebrauchen. 7. Die Befreiung von Gemeindeschulen, religiösen und philanthropischen Einrichtungen von Steuern. Zollfteiheit für alle Gegenstände, die im Gottesdienste verwendet werden. 8. Staats- und Gemeindesubventionen für die erzieherischen, philanthropischen sowie die religiösen Einrichtungen der Gemeinde usw. (Eine Erklärung im Unterhaus.) Bonar Law erklärte kürzlich im Unterhaus in Beantwortung einer Anfrage, eine endgültige Mitteilung über die zukünftige Regierung und Verwaltung Syriens und Palästinas könne jetzt nicht gemacht werden. Die Ordnung dieser Frage hängt von der Friedenskonferenz ab, welche bisher außerstande war, den Frieden mit der Türkei zu beraten, da die Vereinigten Staaten von Nordamerika bezüglich der Verantwortlichkeit, die sie zu übernehmen hätten, noch keine abschließende Erklärung abgegeben haben. Die englische Regierung teilte der Friedenskonferenz bereits im März mit, daß Großbritannien das Mandat über,Syrien nicht übernehmen werde. Man habe mit Frankreich und dem Emir Faisul ein Arrangement betreffs der sofortigen Zurückziehung der englischen Truppen aus Syrien zugunsten der Okkupation durch die Franzosen und Araber bis zum Friedensschluß mit der Türkei getroffen. Wenn die Friedenskonferenz Großbritannien ein Mandat über Gebiete des ehemaligen türkischen Reiches übertragen sollte, so beabsichtigt die englische Regierung, Verwaltungsformen einzuführen, welche in jeder Weise die gedeihliche Entwicklung der lokalen Regierung und Institutionen fördern werden. (Unterstaatssekretär Harmsworth über die wirtschaftliche Rechtslage in Palästina.) Im britischen Unterhaus fragte Sir Artur Fell den Unterstaatssekretär, ob Palästina jetzt offen für Besuche von Reisenden sei, ob britische Staatsangehörige Land erwerben und Geschäfte treiben können, ob die Frage der Zölle und Abgaben bereits geordnet sei und ob für Kaufleute hierüber Details erhältlich sind. Unterstaatssekretär Harmsworth antwortete, daß Palästina für Touristen noch geschlossen sei, doch wurden alle Anstrengungen gemacht, um Personen, die dort ein bestimmtes Geschäft haben, die Reise dorthin zu ermöglichen. Die Uebertragung von Land sei noch verboten. Konzessionen oder besondere Erlaubnisse kommerziellen Charakters werden zurzeit nicht gewährt, doch erleidet die allgemeine Geschäftstätigkeit keine anderen Beschränkungen, als durch militärische Erwägungen notwendig erachtet werden. Der frühere türkische Zolltarif ist noch in Kraft. Auf Fells weitere Frage, ob Nichtbriten Landerwerb erlaubt sei und warum die Engländer von ihnen gekaufte Geschäfte nicht übernehmen können, antwortete Harmsworth, daß die Uebertragung von Land absolut verboten sei, doch wäre das Foreign Office bereit, eventuelle besondere Fälle zu prüfen. (Emir Faisul gegen die nationale Heimstätte in Palästina.) Aus London wird berichtet: Bekanntlich hat der künftige tatsächliche Herrscher des zu schaffenden arabischen Staates, der Emir Faisul, lange Zeit hindurch eine etwas zweideutige Haltung gegenüber den jüdischen Forderungen auf Palästina eingenommen; während er französischen Pressevertretern gegenüber - sich in recht ablehnendem Sinne äußert, suchte er den zionistischen Interpellanten seine Aeußerungen wiederum durch allerlei unverbindliche Liebenswürdigkeiten schmackhaft zu machen, die von der zionistischen Presse dann dazu benutzt wurden, um die vorangegangenen politischen Erklärungen als bedeutungslos zu deklarieren. Nun ist der Schleier gefallen. Emir Faisul hat einen Vertreter des „Jewish Chronicle" empfangen und ihm mit dürren Worten erklärt, daß die Araber jede wie immer geartete jüdische Selbständigkeit zurzeit gänzlich ablehnten und höchstens für die Zukunft, falls die Juden in Palästina dereinst eine mehr ins Gewicht fallende Bevölkerungsmenge ausmachen würden, eine Art von provinzieller Autonomie innerhalb eines arabischen StaatSwesenS zugestehen könnten. Allein auch die Erlangung der hierzu notwendigen Bevölkerungsmenge will der Emir dadurch verhindern, daß er die jüdische Einwanderung beschränkt. DaS Interview macht deswegen einen so niederschmetternden Eindruck, weil man nicht annehmen kann, daß der Emir eine so offene Sprache führen würde, wenn er befürchten müßte, damit seine ganze .Stellung gegenüber der englischen Regierung unmöglich zu machen; denn da bekanntlich zwischen dem Emir Faisul und Frankreich scharfe Gegensätze bestehen und seine (Fortsetzung auf Seite 6.)