Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 5 (1919)
- Issue
- 40 (31.10.1919)
- Date
- 1919-10-31
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 40 Jüdische Korrespondenz Seite - ertappt und geschlagen wird, so daß er davon stirbt, so hat der Be« treffende keine Blutschuld" wirklich gleich. Bloße „Anklänge" von Kodex Hainmurapi und Bundesbuch erklären sich aber noch viel leichter, als ihr oben erwähntes wirkliches Zusammentreffen im wo talionis, aus der ähnlichen Kulturstufe der Völkerschaften, denen die beiden Gesetzsammlungen dienen sollten. In anderen Punkten weichen das babylonische und das hebräische Gesetzestorpus in ihren Bestimmungen über die gleiche Materie in sehr bemerkenswerter Weise voneinander ab. Denn zum Beispiel ist im Hammurapi-Gesetz zwar davon die Rede, daß jemand das Auge von jemandes Knecht zerstört, und ist verordnet, daß er dann bie Hälfte des Preises, den der verletzte fremde Knecht wert ist. bezahlen soll (Paragraph 199), aber davon, daß der eigene Besitzer eineS Knechtes diesen durch harte Züchtigung verwunden kann und dann bestraft werden soll, ist in jenem babylonischen Gesetze nichts erwähnt. Dagegen in 2. Mos. 21, 26 steht: „Schlägt einer seinem Knechte inS Auge, daß dieses verloren geht, so soll er ihn für sein Auge freilassen". Ueberhaupt fehlen in den Gesetzen Hammurapis solche humanitäre Bestimmungen, wie sie in dem verglichenen althebräischen BundeSbuche in bezug auf die Witwen, Waisen und die wirtschaftlich schwachen Volksklassen überhaupt auf das nachdrücklichste eingeschärst werden (2. Mos. 21, 20, 26 t'.; 22. 20—26). Die Paragraphen 117, 137, 163, 226 sprechen gar nicht von den Armen, Witwen und Waisen, wie man8 behauptet, und die Worte im Epilog „Hammurapi ist ein Herr, der wie ein Vater für die Untertanen ist'", auf die man ebenfalls hinweist, können jenen ausdrücklichen Geboten der Hebräer keineswegs die Wage halten. Auch ist es ein überaus bemerkenswerter Zug an jener babylonischen Gesetzgebung, daß die Rangsstufen vor Gericht und bei der Abmeffung der Strafen nicht bloß überhaupt, was schon beklagenswert wäre, sondern in sehr weitgehendem Grade berücksichtigt werden. Denn in Paragraph 116 heißt es: „Wenn der Häftling im Hause der Haft an Schlägen oder schlechter Behandlung strrbt, so soll der Herr des Häftlings fernen Geschäftsmann (Gefangenenwärter) vor Gericht überführen: Wenn er ein Freigeborener war, soll man seinen (deS Geschäftsmannes) Sohn töten, wenn es ein Sklave war, soll er ein Drittel Mine Gold zahlen". Derselbe greuliche Unterschied wird in den Paragraphen 198, 199, 201k., 203—205, 207—217 gemacht, was neuerdings immer noch nicht beachtet worden ist? Andererseits wird, um nur noch einen Punkt hervorzubeben, über die Erbrechtsverhältnisse von Tempelprostrtuierten und Duhldirnen im Hammurapi-Gesetz (Paragraph 178—162) so gehandelt, daß man sich nicht genug über die Gleichgültigkeit wundern kann, mit der über einen solchen Abgrund der religiös-sittlichen Verirrung gesprochen wird. Hat doch sogar ein Grieche (Herodot 1, 199) die babylonische Sitte, daß jedes weibliche Wesen sich einmal im Leben beim Tempel der Mylitta einem beliebigen Fremden preisgeben mußte, „das schändlichste Gesetz der Babylonier" genannt. Welcher Abscheu vor solchem Unwesens spricht sich aber vollends in den althebräischen Gesetzes¬ und Geschichtsbüchern (1. Mos. 34, 31; 3. Mos. 19, 29; 5. Mos. 23, 18; 1. Kön. 14, 24 usw.) aus! So ließe sich noch manches zur vergleichenden Würdigung jener altbabylonischen Gesetzesinschrift sagen. Insbesondere hat sich auch das nicht bewährt. waS im ersten Rausche der Entdeckerfreude hi« und da gesagt worden ist, daß die altbabylonische Gesetzgebung sich an mehreren Punkten der Patriarchenerzählungen zeige. Denn weder ist bei dem doch so umständlich berichteten Ankauf der Höhe zum Erbbegräbnis (1. Mos. 23,2 ff) ein Kaufkontrakt erwähnt, noch läßt sich an der Bestrafung der sich über ihre Herrin erhebenden Magd Hagar die Anwendung deS babylonischen Gesetzes (Paragraph 146), daß einer solchen Person «das Sklavenmal" eingebrannt werden sollte, konstatieren, wie in meinem Kommentar zur Genesis (1919), S. 492 usw. nachgewiesen ist, der es sich auch überhaupt zur Aufgabe gemacht hat. gegenüber der neueren Entlehnungstheorie vielmehr die Vererbungstheorie als die den Tatsachen entsprechende Ansicht zu begründen. Also daß die Zusammenstimmung jenes altbabylonischen Gesetzes mit den altisraelitischen Rechtssitten bei weitem durch deren Ver- . schiedenheit überwogen wird, ließe sich noch durch andere Belege illustrieren. Doch meine ich, schon mit den vorstehenden Darlegungen die kulturgeschichtliche Stellung des Hammurapi-Kodex hinreichend scharf umgrenzt zu haben. Der Prager Golem. Vor einigen Jahren erregte ein Roman, „Der Golem" von Gustav Meyrink, großes Aufsehen. Er entrollt das Bild des jüdisch-kabbalistischen Prager Ghettos. Bei der ersten Lektüre hält dieser Roman die meisten in atemloser Spannung, bei häufigerem Lesen aber wird man enttäuscht. Besonders dem jüdischen Leser wird er widerwillig und er legt ihn mit Ekel aus der Hand. Denn Meyrink, den di« Antisemiten als Juden verschrien, hat in diesem seinen Roman selbst einen judenfeindlichen Geist hineingetragen; seine jüdischen Helden sind Karikaturen, wie man sie in den ärgsten Antisemitenblättern oft und oft trifft. Der von Meyrink geschilderte Golem ist nicht der der alten Sage. Wohl wird dieser erwähnt, aber er verschwindet gleich wieder. Und im mystischen Halbdunkel treten allerlei Züge deS ÄhasveruS in der Golemfigur hervor und sie wird Verkörperung deS jüdischen Bolksgeistes, sie taucht gleich diesem stets neu auf — immer 8 Kittel, Geschichte des Volkes Israel, Bd. Iftl916), ©. 86? 7 Zum Beispiel von Alfr. Jeremias, Handbuch der altörientalischen DeisteSkultur (1918). S. 336 k. Unglück bringend. Der Trödler Aron ist eine jüdische plappernde Seele, die nur ein Meyrink erschaffen kann, der selbst seinem Stamme untreu geworden, zu den Feinden überging. — Der Reichenberger Rabbiner Dr. Hoffmann war der erste, der Meyrink den Schleier abgerissen und auf seine chaotisch-wüste judenfeindliche Gesinnung hingewiesen hat. — DaS Buch war dank einer maßlosen Reklame das meistgelesene Werk einer Saison und die meisten Leser waren bedauerlicherweise — Juden, es ist dies einer unserer Fehler, wenn nicht gar Vorzüge, unsere Schmach zu hören. Chajim Bloch, den wir schon lange als Vertreter kabbalistischer und chassidischer Denkrichtung reinster Art kennen, hat di« Golemsage auf ihre alte Würde gebracht und hat in sein Leaendenbuch die starke Kraft einer großen Seele — der deS Rabbi Löw, des „Me'or Hagola", wie ihn seine Zeitgenossen benannten, hineingebracht.* Bloch ist kein Künstler, kein Dichter, aber er verstand dar menschliche Jntereffe des LeserS für die alte jüdische Legende zu wecken. Mächtige Phantasie, selten« Klarheit des inneren SchauenS und ErschauernS und die Fähigkeit, das Schauerlichgeschaute plastisch und lebensvoll zu gestalten, verbinden sich aufs Glücklichste. Da versinkt die Gegenwart, eine längst verrauschte Zeit taucht empor, wird lebendig und dem Leser wird es. als stünde er selbst im jüdischen Alt-Prag. Fast alle Legenden — es sind ihrer 27 — handeln von der Ritual-Mordbeschuldigung gegen die Prager Juden und gerade in diesen Tagen, da wir Juden von Haß und Böswilligkeit umgeben, ist dieses Buch ein Trost, eine Freude. Jntereffant sind die Nachbemerkungen BlochS zu seinem Buche. Er zählt die verschiedenen Golemschöpfungen bis auf den heutigen Tag auf und hat damit eine wissenschaftliche Grundlage für die Erforichung der Golemlegende geschaffen. Auch seine ausführliche Erklärung der Bedeutung des Wortes Golem ist wertvoll. Hingegen hätte die Geschichte der Ritualmordbeschuldigung gut weggelaffen werden können, denn der Nichtjudiwird daS Buch als ein Tendenzbuch halten. Besondere Beachtung verdienen die dem Buch beigegeben Worterklärungen, die selbst dem im jüdischen Schrifttum'gut orientierten Juden anregen werden. Prag, im Oktober 1919. Dr. S. M e s u s» h. Neue Bücher. „Karl Marx zur Judeufrage." Herausgegeben und eingeleitet von Stephan Großmann. Ernst Rowohlt Verlag, Berlin, 1919. Preis Mk. 1 —. — Vorliegende Broschüre ist das IV. Heft der Schriften - serie „Umsturz und Aufbau". Es enthält zwei Aufsätze des Begründers des modernen Sozialismus aus dem Jahr» 1844. Mit den Ausführungen Marx' über die Judenfrage dürsten nur wenige aus unserem Leserkreise einverstanden sein. Die Aufsätze bieten trotzdem ein großes Interesse. „Volkswirtschaftslehre." Von Carl Jentsch. 5. verbefferte und vermehrte Auflage. 1919. Verlag von Fr. Wilhelm Grunow. Preis geheftet Mk. 6 50, gebunden Mk. 7'50. — JentfchS Volkswirtschaftslehre ist die beste und fast einzig dastehende populäre Bearbeitung dieser Wissenschaftsgebietes, dem gerade jetzt «ine erhöhte Bedeutung zukommt. ES ist ein Handbuch für Jedermann, für den Wiffenden und Denkenden, der dem Volkswrrtschaftsproblem Jntereffe «ntgegenbringt. „Mil Blitzlicht durch KrieaSerotik «. a." Von Fabius. Anzengruber-Verlag (Brüder Suschitzky), Wien 1919. — Der Verfaffer, der im Kriege ein höhere- Kommando innehatte, geißelt überaus scharf di« Auswüchse in der k. u. k. Armee, die sicherlich nicht in letzter Linie zum Zusammenbruch führten. Trotz manchen Uebertreibungen, verdienen dte Enthüllungen des Buches ern wesentliches Jntereffe. „Zensurauekdoleu." Eingeleitet und herausgegeben von Dr. Friedrich Hirth. 191». Verlag von Georg Müller, München. Preis Mark 3 50. - Die Zensur machte sich besonders während des Weltkrieges höchst unangenehm fühloar. Jetzt, da ihre Mach! tebrochen ist, tuts gut. die Sache einmal von der minder ernsten -eite zu betrachten. Dem Material, daS der Herausgeber gesammelt und veröffentlicht, kommt unter allen Umständen eine große htstorischknlturelle Bedeutung zu. „Der Streit um die Freiheit der Meere" im Zeitalter des Hugo Gratius. Bon Dr. Richard Boschan. Leipzig, Verlag von Felir Memer, 1919. Preis Mk. 2-70. — Während bei Weltkriegespielte die Frage der Freiheit der Meere eineLroße Rolle. Der Streit beeinflußte wesentlich die Blokade der Entente und die Führung de§ U-Bootkrieges Deutschlands. Die Frage ist durch den Friedensvertrag nicht völlig geklärt und dürfte noch vrel Blut kosten. Umso aktueller ist die vorliegende Schrift, die diese. Streit bis in seine Uranfänge verfolgt und behandelt. „Du- JrreuhauS." Visionen vö« Krieg, von Wilhelm LamSzuS. II. Teil. Hamburg, Pfadfinder-Verlag. 1919. Preis Mk. 3 60. — Erschütternde Bilder, dre den Leser erschauern machen. Der Abscheu vor dem Blutvergießen erfährt eine wesentliche Steigerung. * „Der Prager Golem", von seiner „Geburt" bis zu feinem „Tod" nach «iner alten Handschrift bearbeitet von Chajim Bloch, mit einer Einleitung von HanS Ludwig Held. Wien 1919, Verlag der „Dr. Bloch'S Wochenschrift", Wien, u, Praterstcaße 9. Preis L u