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Jüdische Korrespondenz · 1919-06-27 · 23 (27.6.1919) · page 8

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
5 (1919)
Issue
23 (27.6.1919)
Date
1919-06-27
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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Seite 8 Jüdische Korrespondenz. Nr. 23 Der Baalschem von Lhelm und sein Golem. lForrsetzung.) 7. Are gestohlene ArillanLennadek. An Chelm wohnte eine sehr vornehme und reiche Fürstin. Sie entstammte einer altadeligeir Familie, welche vor einigen Jahrhunderten aus Holland nach Polen einwanderte und in der Gegend von Chelm viele Güter ankaufte. Die jugendliche, unvermählte Fürstin war sehr gut und edelsinnig und es gingen bei ihr Juden ein und aus. Besonders war sie gegen» über einem jüdischen Glaser sehr gefällig. Er genaß ihr Vertrauen im hohen Maße und sie ließ alle Geschäfte durch ihm besorgen. Einmal ereignete es sich, daß aus dem Schlafgemache der Fürstin eine sehr kostbare Brillantennadel, ein altes Erbstück, gestohlen wurde. Da verleumdeten die Diener den Glaser, daß er das Schmuckstück entwendet habe. Zufällig war der Glaser an dem Tage, da der Diebstahl entdeckt wurde, zu einer Hochzeit nach Lublin gefahren. AlS die Fürstin ihn rufen ließ und erfuhr, daß er verreist sei, fand die Verleumdung bei ihr Glauben, da sie annahm, er sei zu dem Behufe weggefahren, um den Ring zu verkaufen oder zu ver» Helen. Sie meldete den Fall an die Behörde und bat um die Verhaftung des Glasers. Als Simon tags darauf nach Hause kam, wurde er ohne vorherige Einvernahme ins Gefängnis gebracht. Bald verbreitete sich in der ganzen Stadt das Gerücht, daß der Glaser der Fürstin ein teueres Schmuckstück gestohlen hat, welches Gerücht eine große Sensation heroorrief; wußte jedermann, welches Vertrauen der Glaser bei der Fürstin genaß. Indessen wollte die Fürstin keinen ihrer Hausjuden mehr auf den Augen sehen und sie beauftragte den Dienern, keinen Juden mehr das Betreten ihrer Schwelle zu gestatten. Dadurch verloren viele Juden die Existenz und wurden brotlos. Und sie kamen zu Rabbi Elie, klagten und jammerten aus der Tiefe ihres Schmerzes. Sie erzählten ihm auch die Ursache, warum sich die Fürstin über sie empörte. Rabbi Elie nahm ein Fünfbüch in die Hand, schlug es auf, und da er auf den Vers: „Er schaute kein Unrecht in Jakob und sah nichts Böses in Israel" (IV. Buch Moses 23, 21) traf, sprach er: „Der Glaser sei unschuldig an den Diebstahl und die Beschuldigung gegen ihn ist nichts mehr als eine Verleumdung." Er tröstete sie, daß die Fürstin sie wieder wie vorher beschäftigen wird und verabschiedete sie sanftmütig. Zum Golem sprach er: „Deine Aufgabe ist es nun, den Dieb auszuforschen und auch das Schmuckstück aufzufinden." Und der Golem begab sich, unsichtbar geworden, in das fürstliche Schloß, wo er sich unbemerkt zu den Dienern — es waren ihrer drei — gesellte, um ihre Gespräche zu hören. Als es Feierabend wurde und die Diener sich im Waschzimmer zu einer Besprechung einfanden, so schnaufelte dort auch der Golem herum und belauschte ihre Gespräche. „Nun, da der Glaser schon im Kerker ist, sagte der eine, so sind wir aus dem Wasser und wir werden bald mit der Beute teilen können." Darauf der Genosse: „Nun können wir unS das Schmuckstück gründlich ansehen. Aber verkaufen sollen wir es erst in unabsehbarer Zeit, wenn die ganze Geschichte in Vergessenheit geraten wird; wir kündigen dann den Posten, vereinigen uns, um ein Landgut zu pachten und selbst Herren zu werden." Der dritte von ihnen schwieg. Einer von der Gesellschaft schob den letzten zu Boden liegenden Ziegel des Ofens heraus und entnahm aus diesem Behälter ein Glas, worm sich die Brillantennadel befand. Voll Entzücken schauten sie aus das Kleinod und begannen erst jetzt deffen Wert zu schätzen. Nachher stellten sie behutsam das Glas auf seine Stelle zurück und schoben den Ziegel hinein. Der Golem begab sich nun zu Rabbi Elie und berichtete ihm von dem, was er gesehen hat. Also auf einmal waren die Diebe ausgeforscht und die Nadel aufgefunden. Der Rabbi wurde ob dieser Nachricht sehr erfreut und sann gründlich nach, was er nun zu unternehmen habe. Es galt die Sache schleunigst auftuklären, weil die Befürchtung nahe lag, daß die Diener inzwischen den Schmuck wo anders verstecken «erden. (Fortsetzung folgt.) Iugendgruppe des Vereines zur Wahrung der Interessen des orthodoxen Judentums. WereinstoLal: II., Große Schrffgasse 16. Geöffnet an Wochentagen von 6 bis 9 Uhr abends, an Samstagen und Sonntagen ob S Uhr vormittags. Reichhaltige Bibliothek ji. Zeitschriften zur freien Benützung der Mitglieder. Schrrwrm-Krntertirng 5rs auf werteres. Samstag, V2ll Uhr vormittags: Sidro mit Kommentar, Sr. Ehrw. Herr Rabbiner Dr. I. H off m a n n. Samstag, V.3 Uhr nachmittags: Gemoro (Gitin), Herr Saldmon Schreiber. SamStag, V*4 Uhr nachmittags: Pirkeh Owaus, Sr. Ehrw. Herr Rabbiner I. Baumgarten. Samstag, 7 Uhr abends: Haftauroh, Sr. Ehrw. Herr Rabbiner I. Pollak. Souutag, 10 Uhr vormittags, Mögen Awrohom, Herr Samuel Stern. Sonntag, 11 Uhr vormittags: Jeschaja, Sr. Ehrw. Herr Rabbiner Dr. I. H o ffm ann. Sonntag, V-8 Uhr abends: Mischleh, Herr A. Breuer. Montag, 7*8 Uhr abends: Tauroh mit Kommentar, Sr. Ehrw. Herr Rabbiner S. N e u w i r t h. Montag, 7*9 Uhr abends: Gemoro (Gitin), Herr Salomon Schreiber. Dienstag, 7-6 Uhr abends: Mischno (Brochaus), Sr. Ehrw. Herr Rabbiner A. Deutsch. Mittwoch, 72^ Uhr abends: Tehillim, Sr. Ehrw. Herr Rabbiner S. F l e s ch. Donnerstag, 7a8 Uhr abends: Tauroh mit Kommentar, Sr. Ehrw. Herr- Rabbiner S- Neuwirth. Donnerstag, 7-9 Uhr abends: Gemoro (Gitin), Herr Salomon Schreiber. Ankündigungen: Bei schönem Wetter finden die Vorträge im rückwärtigen Hofe der Schiffschul statt. Eingang: II., Große Schiffgasse 6. Anglo-Oesterreichische Bank. Kundmachung. Die 55. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Anglo-Oesterreichischen Bank findet am 7. Juli 1919, um 3'/2 Uhr nachmittags, im Kassensaale der Anglo-Oesterreichischen Bank (I., Strauchgasse Nr. 1) statt. Gegenstände der Verhandlung: 1. Jahresbericht des Generalrates. 2. Bericht der Zensoren über den Rechnungsabschluß des Jahres 1918 und Beschlußfassung hierüber. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes pro 1918. 4. Bestätigung der Kooptation eines Mitgliedes des Generalrates und Wahl eines Mitgliedes infolge Ablaufes der Funktionsdauer. 5. Antrag auf Abänderung der Statuten. Laut Artikel 30 der Statuten berechtigen 25 Aktien zu einer Stimme. Die stimmberechtigten Herren Aktionäre werden eingeladen, ihre Aktien samt den nicht fälligen Coupons bis inklusive 28. Juni 1919 in Wien bei der Liquidatur der Anglo-Oesterreichischen Bank; in Aussig, Bodenbach, Brünn, Brüx, Budapest, Czernowitz, Eger, Falkenau, Gmünd, Graz, Innsbruck, Kaaden, Karbitz, Karlsbad, Komotau, Könlggrätz, Korneuburg, Laa a. d. Th., Leitmeritz, Linz, Lobosltz, Marburg, Marienbad, Nagyvarad, Olmütz, Pardubitz, Pilsen, Pirano, Prag, Proßnitz, Saaz, St. Pölten, Teplitz, Tetschen, Trautenau, Triest, Wels und Znaim bei den Filialen (Exposituren) der Anglo-Oesterreichischen Bank zu deponieren. Laut Artikel 27 der Statuten können Vollmachten nur an stimmberechtigte Aktionäre erteilt werden. Wien, am 19. Juni 1919. Der Generalrat. (Nachdruck wird nicht honoriert!) AMgerrroine DepostLen-Wcrnk. Der Derwaltungsrat beehrt sich hiemit, die stimmberechtigten Aktionäre der Allgemeinen Depositeu-Bank zur 47. ordentlichen Kenevcltvev scrmmtung welche Montag, den 30. Juni 1919, nachmittags 6 Uhr, im Kaffensaale des Anstaltsgebäudes, I., Schottengasse 1, stattfinden wird, einzuladen. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht und Bilanz für das Geschäftsjahr 1918. 2. Bericht der Revisoren. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes. 4. Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates. 6. Wahl des Revisionsausschusses, bestehend aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmanns. Die Herren Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden eingeladen, nach 8 18* der Gesellschaftsstatuten ihre Aktien wenigstens acht Tage ftüher, d. i. bis spätestens inklusive 21. Juni 1919, bei der Allgemeinen Depositen-Bank in Wien, I., Schottengaffe 1, zu hinterlegen. Der Rechnungsabschluß pro 1918 wird den zur Generalversammlung legitimierten Herren rechtzeitig zugesendet werden. Wien, 14. Juni 1919. Der Berwaltungsrat. * § 18. Jeder Aktionär ist in der Generalversammlung zu so vielen Stimmen berechtigt, so vielmal er zehn Aktien besitzt. Aktien, auf Grund deren in einer Generalversammlung ein Stiuimrecht auSgeübt werden soll, müssen samt den noch nicht fälligen Kupons wenigstens acht Tage vor dem Tage der Versammlung an einem vom LerwaltnngSrate kundgemachten Orte deponiert werden. (Nachdruck wird nicht honoriert.) Eigentum einer Societät.— Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Jonas Kreppei. Druck: Genossenschafts-Buchdruckerei, Wien, VHI., Hernalser Gürtel 20.

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