Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 5 (1919)
- Issue
- 20 (6.6.1919)
- Date
- 1919-06-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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indische Korrespondenz Bezugspreis: Ganzjährig Kl 2, halbjährig K 6, vierteljährig K 3. Ausland jährlich K 20. Einzelnummer 30 Heller. Wochenblatt für jüdische Interessen. Redakteur: Jonas Kreppei. Redaktion und Administration: Wien, VIII. Alserstraße 55. Erscheint jeden Donnerstag. Np. 20. Wien, 6. Juni ISIS. V-Jahrgang. Oie Friedenskonferenz und die Iudenfrage. Die Judenheit und besonders die Juden derjenigen Länder, die unter Verfolgungen und Drangsalierungen zu leiden hatten und haben, setzten große -Hoffnung auf die Friedenskonferenz, die ihre Rechte schützen und sicherstellen sollte. Es hat lange genug gedauert, bis die Judenfrage in offizieller Form ein Gegenstand der Beratungen bildete. Vielfach wurden auch Zweifel laut, ob es überhaupt dazu kommen werde. Wußte man doch, daß die Westmächte und Wilson einerseits viel größere Sorgen hatten, die ihre ganze Aufmerksamkeit absorbierten, daß anderseits die in Betracht kommenden Staaten, also zunächst Rumänien, Polen usw., zurzeit gewissermaßen die Avantgarde der Entente in ihrem Kampfe gegen die Deutschen und den Bolschewismus bilden, daß die Herren in Paris und London somit kaum geneigt sein dürften, diese Staaten der Juden wegen vor den Kopf zu stoßen. Man stand deswegen in den ernsten jüdischen Kreisen der Entwicklung der Verhältnisse ziemlich pessimistisch gegenüber. Nun ist es doch dazu gekommen. Die Entente hat der Judenfrage einige Aufmerksamkeit gewidmet und dieser Umstand hat sogar zu ernsten Zusammenstößen zwischen den Vertretern der Großmächte und ihren kleinen „Verbündeten" sowie zu einer Krise geführt, die noch nicht völlig beigelegt ist. Allerdings, offen und direkt ist man in Paris auch^ jetzt der Judenfrage nicht näher getreten. Die . Aktion hat -mehr einen allgemeinen Charakter. Man ' wollte"dieMechte der Juden sichekstellen uÄer dem Titel „Schutz der ethnischen und religiösen Minoritäten in den zentraleuropäischen Kleinstaaten". Es muß als fraglich erscheinen, ob es wirklich möglich sein wird, aus diesem Wege das angestrebte Ziel zu erreichen. Immerhin, der erste Schritt auf diesem Wege «st geschehen — fteilich nicht ohne den heftigsten Widerstand der in Betracht kommenden Staatswesen zu erregen. Schon bei den Friedensbedingungen für Deutschland wurde diese Frage indirekt gestreift; in dem äuf die Gestaltung der polnischen Verhältnisse sich beziehenden Teil des Friedensvertrages ist auch die jüdische Frage berücksichtigt. An dieser Stelle des Vertragsentwurfes findet sich folgende Be- : stimmung: „Polen ist mit der Aufnahme des nachstehenden Beschlusses in den Friedensvertrag einverstanden: Achtung der Anordnungen, die von den Mächten für den Schutz der Bewohner Polens, die sich durch ihre Rasse, Sprache und Religion von der Mehrheit unterscheiden, für angebracht gehalten werden." Bei der Feststellung der Bedingungen für Oesterreich wurden nun auch den anderen Suk- . zessionsstaaten der ehemaligen Monarchie die Verpflichtungen auferlegt, den nationalen und religiösen Minoritäten in ihren Ländern die vollste Gleichberechtigung zu gewähren und bestimmt, daß der Schutz der Rechte dieser Minoritäten dem Völker- ' bunde, respektive den Großmächten direkt übertragen werde. Wie aus diesen Bestimmungen zu ersehen ist, wurde die Judenfrage als solche weder in den Friedensbedingungen für Deutschland, noch in denjenigen für Oesterreich direkt erwähnt. Es ist aber kein Geheimnis, daß es sich hiebei auch um die Juden handelt. Polens volens mußte man sich im jüdischen Lager mit diesem mageren Brocken zufrieden geben, wohl wissend, daß es anders kaum möglich wäre, etwas für die Juden zu tun. Die Frage, ob es für die Juden günstiger ist, wenn ihre Sache direkt angeschnitten worden wäre oder ob es nicht besser sei, wenn ihre Rechte gemeinsam mit den Rechten der anderen Minoritäten gewahrt und sichergestellt werden — diese Frage läßt sich nach mehreren Richtungen beantworten. Die Erörterung derselben ist jedoch schon deswegen wenig angebracht, als es die Herren in Paris als richtig gefunden haben, die Sache nur auf diesem Wege einer Bereinigung zuzuführen. Sicherlich haben sie ihre Gründe dafiir. Nun scheint man aber im rumänischen und im polnischen Lager richtig empfunden zu haben, wohin die erwähnten Bestimmungen zielen. Die Vertreter der in Betracht kommenden Kleinstaaten haben sich vereinigt und sind in der Vollsitzung der Friedenskonferenz vom 31. Mai unter Führung Bratianus gegen diese Bestimmungen Sturm gelaufen. Zunächst machten sie prinzipielle Bedenken geltend. Die Aufnahme dieser Bestimmungen in den Friedensvertrag würde eine Verletzung ihrer Souveränität bedeuten, eine Verletzung ihrer Selbständigkeit. Im Laufe der Diskussion, die sich darüber entwickelte, mußte jedoch Bratianu Farbe bekennen und eingestehen, daß es sich ihm hauptsächlich um die Gleichberechtigung der Juden handelt, die er keineswegs ohne weiteres zugestehen will. Auch von polnischer Seite wurde die Judenfrage ^berührt, und zwar soll sich Paderewski geäußert haben, daß die Juden in Polen wohl bürgerliche Gleichberechtigung erhalten werden, jedoch keine nationalen Rechte. Es kam hiebei zu einem heftigen Zusammenstoß zwischen den Vertretern der Großmächte, vornehmlich Wilson und Clemencau und den Delegierten der Kleinstaaten. Diese wurden daran erinnert, daß sie nur den Großmächten ihre Erfolge zu verdanken und somit keine Ursache haben, . den.Mund^so. yoll. zu nehmeu.„Schließlich.,-l«rktL. Kramak ein und über sein Zutun wurde die Annahme des vorgeschlagenen Textes akzeptiert unter der Voraussetzung, daß gewisse vorgeschlagene Detailänderungen vom Viererrat in Erwägung gezogen werden. , So weit der offiziöse Bericht. Aus demselben ist zu ersehen, daß die Sache noch immer nicht völlig bereinigt ist. Wir kennen, nicht die Aenderungen, die vorgeschlagen und vorgenommen werden sollen. Man darf auch nicht übersehen, daß derartige allgemein gehaltene Bestimmungen wenig Garantie dafür bieten, zum Ziele führen zu können. Der Berliner Vertrag hat den Rumänen viel klarere Verpflichtungen auferlegt und doch haben sie es verstanden, sich der Erfüllung derselben mittelst allerlei Kniffe zu entziehen. So sehr man es begrüßen muß, daß die Friedenskonferenz endlich dazu gelangt ist, auch die Judenfrage in den Kreis ihrer Beratungen einzubeziehen, so sehr muß vor jeder Illusion, vor jeder übertriebenen Hoffnung, vor jeder Selbsttäuschung gewarnt werden. Jnsolange sich die Herren in Paris nicht dazu entschließen werden, den Weltfrieden auf der Grundlage der Wi.lsonschen Punktationen, auf der Basis des Rechts und der Gerechttgkeit zum Abschluß zu bringen, insolange wird der Haß, der Neid, der Chauvinismus und der Imperialismus aus dem Leben der Völker nicht verschwinden und insolange wird auch die Judenfrage keine befriedigende Lösung finden können. Darüber müssen wir uns leider klar sein. Spectator. Die Wahlreform in der wiener Lullusgemeinde. Nach monatelangen Kämpfen ist das neue Statut der Wiener Kultusgemeinde endlich unter Dach gebracht worden. Dasselbe stellt eine Art Kompromißwerk dar. Aber, wie übrigens jedes Kompromiß, es befriedigt weder die eine, noch die andere Seite. Die bisherigen Machthaber der Kahalstube haben 'die Empfindung, allzu weitgehende Konzessionen gemacht zu haben, darunter den Verzicht aus die Kurie der Höchstbesteuerten, die Ausdehnung des Wahlrechtes, den Proporz usw., Konzessionen, die ihre Herrschaft ernstlich bedrohen und in Frage stellen. Die Nationalisten, die um die Eroberung der Gemeinde kämpfen, fürchten, ihre Chancen nicht ganz gesichert zu haben. Beiderseits wird also betont, große Opfer — natürlich „prinzipieller" Natur, wie denn? — gebracht, ohne ein entsprechendes Aequivalent erhalten zu haben. Bei Philippi wollen sie sich Wiedersehen und sich gegenseittg die Rechnung vorlegen. Die Stellung der glaubenstreuen Judenschast zur offiziellen Großgemeinde ist bekannt uiib es ist kaum nötig, an dieser Stelle all die Gravamina auszuzählen, die vorhanden sind. Aber es mag bei dieser Gelegenheit gesagt werden, daß sowohl die gegenwärttgen Machthaber als auch die Zionisten denZweifel an dem Ernst ihrer „Prinzipien" geradezu durch die Tatsache provozieren, daß sie es unterlassen haben, die Vertreter der Orthodoxie, die sicherlich mehr Anhänger als jede der beiden anderen Gruppen zählt, zu den Beratungen zuzuziehen. Es ist geradezu lächerlich, eine Reform des Kultusgemeindestatuts durchführen zu wollen und hiebei die stärkste jüdische Gruppe außer Betracht zu lassen. Freilich, die Herren, die um die künftige Herrschaft in der Kahalstube ringen, wollten nur tmgerne einen dritten Rivalen auskommen lassen. Sie wollten den Kanipf lieber unter sich, zu zweit, ausfechten. Die glaubenstteue Judenschaft legt aber entschiedene Verwahrung gegen dieses Vorgehen _dn. JWh erklärt^ sejerlich^ daß^ dasselbe. einewAkt, der polittschen Vergewaltigung darstellt, dem jeder moralische Effekt abznsprechen ist. Es wäre wohl heute verfrüht, die Chancen der Parteien einzuschätzen, die gelegentlich der kommenden Wahlen um die Mandate ringen werden. Im Lager der Orthodoxie ist nach wie vor eine starke Strömung dahin vorhanden, die bisherige Abstinenz weiterhin zu praktizieren. Wie der seinerzeitige diesbezügliche Beschluß aber auch lauten" mag, eines mag und soll schon heute gesagt werden: auch das neue Statut entspricht dem Wesen der Kultusgemeinde nicht, die in erster Reihe eine Institution zur Wahrung der religiösen Angelegenheiten sein soll. Diejenigen, die am Wahltage den Sieg erringen werden, würden trotzdem nicht als die Vertreter der Gesamtjudenheit Wiens gelten können. Die glaubenstreue Judenschaft wird nach wie vor die Wahrung der religiösen Interessen in eigener Hand behalten und die Legitimation des Kultusvorstandes in religiöser Beziehung nicht anerkennen. Tie jüdische, wie die nichtjüdische Oeffentlichkeit mag dies schon heute zur Kenntnis nehmen. Nichtsdestoweniger finden wir uns veranlaßt, zu dem mit so viel Ach und Krach zustande gekommenen Statut auch meritorisch Stellung zu nehmen. Der Hauptkampf zwischen den beiden Gruppen spielte sich hinsichtlich zweier Fragen ab: dem Wahlrechte derjenigen, die keine Staatsbürger Deutschösterreichs sind und dem passiven Wahlrechte der Gemeindeangestellten, der Rabbiner, Religionslehrer, Beamten ujw. Was das Wahlrecht der Ausländer anbetrifft, so kann der Standpunkt der herrschenden Kreise keineswegs gebilligt werden. Der gefaßte Beschluß, den Ausländern, selbst den Steuerzahlenden das Wahlrecht zu nehmen, ist nicht blos eine Ungerechtigkeit und ein Vorgehen, das in keiner jüdischen Gemeinde praktiziert wird, sondern es widerspricht auch direkt dem Kultusgemeindegesetze vom Jahre 1891, das ja bis auf weiteres in Geltung ist. Freilich, die Opposition hat diese Angelegenheit zu einem Wahlpolittkum gemacht und damit den Betroffenen mehr geschadet als nützen können. Die Frage müßte von einem anderen Gesichtspunkte