Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 141

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 141)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3486266-3486297--8592-3494972
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

116 den ALmemor gestellt, mit Nadeln gestochen, Stücke Fleisch aus dem Körper geschnitten, in einer Schüssel das hervorströmende Blut aufgefangen. Seine Widerstandskraft ist schon längst zu Ende. Den Tod vor Augen gesteht er alles zu.1) Als wenn des einen Mordes nicht genug war, bekennt er am 4. April, daß er auch nach Weihnachten 1475 einen Knaben kaufte und zusammen mit anderen Juden in seinem Stalle marterte und tötete. Eine offenbare Lüge, da er sich in den Tagen nach Weihnachten garnicht in Regensburg, sondern ״uuwidersprechlich“ in Landshut befand.2) Die Erfindung dieser neuen Mordtat ging nicht von Jossel aus. Am Tage vorher, am 3. April, hatte diese bereits Schmoel, als er verhört wurde, bekennen müssen und Jossel nebst anderen Juden in eingehender Schilderung belastet, nur daß er die Tat in den März 1476 verlegte. Da war es unter Hinweis auf Schmoel leichter als früher, Jossel zum Geständnis auch des zweiten Mordes zu veranlassen. Noch bei einer Konfrontation3) mit Schmoel blieb er dabei. Was im Vorstehenden über Jossels Folterung ausgeführt wurde, gilt auch für Schmoel und Simon.4) Es ist für diese beiden ebenso undenkbar, daß sie, wenn sie nicht durch fortgesetzte Tortur dazu gezwungen wurden, schon bei ihren ersten Verhören5) für Taten, die sie nicht begingen, sich zu Geständnissen herbeiließen, die ihnen den Tod bringen mußten. Daß die gefolterten Juden in ihrer Not nicht die ausführlichen Darstellungen gegeben haben, die der Stadtschreiber in den Drgichten niederschrieb, ist selbstverstündlich.6) Im Folterzwang werden sie kaum mehr als durch kurze Antworten unter beliebiger Nennung von Namen auf die ihnen ף S. 66 art. 10. *) Jabrb. XVIII, 370 Anm. 1. Die Feststellung der kaiserlichen Kommissare kann sich natürlich nicht auf den acht Jahre zurückliegenden Fall beziehen. •) S. 76—77 zam Schluß von art. 6. 4) Verhöre Schmoels: Mittwoch 3. April: J. Donnerstag 4. April Nachmittag: K. Bestätigung 20. April: II. Verhöre Simons: Sonntag 7. April: L. Montag $. April: M. Montag 15. April Vormittag: M art. 5. Dienstag 16. April: III. *) Über ein nicht mehr vorhandenes Verhör Simons siehe S. 104 Anm. 4. «) Vgl oben S, 96.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.